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Öffentliche Konsultation – Convenience-Store am Gate. Einschränkung des Inhalts des Umweltverträglichkeitsberichts vor der Umweltprüfung

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Name und Vorname
Natur, Umwelt und Klima

Am 5. Dezember 2023 genehmigte der Ausschuss für Technik, Stadt und Wohnungswesen der Kommune Sønderborg die Einleitung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für den Supermarkt in Porten.

Das Projekt umfasst den Bau und Betrieb eines neuen Supermarkts im Geschäftsviertel Porten, das westlich der Stadt Sønderborg am Fuße der Alssundbrücke liegt. Das Projekt umfasst außerdem den Bau von Parkplätzen, zwei Pylonen und die Erweiterung einer bestehenden Kreuzung am Aabenraavej/Alssundvej um eine Linksabbiegespur.

Das Vorhaben ist in der Anlage 2 des Umweltverträglichkeitsgesetzes, Punkt 10 b aufgeführt: Bauarbeiten im städtischen Bereich, einschließlich der Errichtung von Einkaufszentren und Parkmöglichkeiten.

Gemäß Abschnitt 35 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes, Unterabschnitt Gemäß § 3 Nr. 2 sind die Öffentlichkeit, betroffene Behörden und betroffene Staaten anzuhören, bevor die Behörde eine Stellungnahme zur inhaltlichen Abgrenzung des Umweltverträglichkeitsberichts abgibt. In der mündlichen Verhandlung wird der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben, Anmerkungen zu machen und Fragen zu stellen.

Der Zweck des Abgrenzungsvermerks besteht darin, den Umweltverträglichkeitsbericht, den der Projektentwickler erstellen muss, so abzugrenzen, dass er sich auf die Umweltthemen konzentriert, die durch das Projekt voraussichtlich erheblich beeinträchtigt werden. Auf die nicht wesentlich betroffenen Umweltthemen wird nicht näher eingegangen.

Der Auftraggeber erstellt auf Basis des Abgrenzungsvermerks gemäß Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz einen Umweltverträglichkeitsbericht.

Sobald der Umweltverträglichkeitsbericht erstellt wurde, wird der Bericht an die Gemeinde Sønderborg weitergeleitet. Es ist die Aufgabe der Gemeinde Sønderborg, den Bericht zu prüfen, um festzustellen, ob der Bericht den Anforderungen des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes entspricht.

Die Gemeinde Sønderborg wird im Zeitraum vom 8. Dezember 2023 bis 5. Januar 2024 einen Entwurf zur Festlegung des Inhalts des Umweltverträglichkeitsberichts und relevanter Anhänge zur Konsultation senden. Alle Kommentare zu dem Material müssen an gesendet werden erhverv-affald@sonderborg.dk Geben Sie im Betrefffeld „Porten“ an.

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