Abfall und Recycling
In der Gemeinde Sønderborg ist S ONFOR für Abfallentsorgung und Recycling zuständig. Bei Fragen zu Abfallbehältern, deren Leerung, zusätzlichen Säcken usw. wenden Sie sich bitte an:
SONFOR unter www.sonfor.dk oder telefonisch unter 88 43 53 00
Die Gemeinde Sønderborg ist die zuständige Behörde im Abfallbereich. Beschwerden über die Abfallentsorgung durch SONFOR können an die Gemeinde unter affald@sonderborg.dk gerichtet werden.
Die Abfallkonzepte der Gemeinde Sønderborg werden kontinuierlich weiterentwickelt; geplante Initiativen sind im Abfallplan 2025-2036 zu finden.
- Wie oft wird mein Abfallbehälter geleert?
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In der Gemeinde Sønderborg wird der Lebensmittel- und Restmüllbehälter alle 14 Tage geleert. Wir bieten eine wöchentliche Leerung für Wohnungen ohne Platz und für alle Häuser während der Sommerzeit an.
Die anderen beiden Container des Recyclingsystems werden alle vier Wochen geleert.
Sehen Sie nach, wann Ihr Müll- oder Recyclingbehälter geleert wird , oder melden Sie sich für den SMS-Benachrichtigungsdienst an.
Sie müssen sicherstellen, dass der Müllabfuhrdienst Ihre Behälter für Restmüll und Wertstoffe zwischen 7:00 und 18:00 Uhr problemlos leeren kann.
- Was soll ich tun, wenn mein Abfallbehälter nicht geleert wurde oder kaputt ist?
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Melden Sie SONFOR einen Fehler/eine Abweichung bezüglich Ihres Containers.
- Wie soll ich meinen Abfall sortieren?
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Auf der Website von SONFOR finden Sie einen Leitfaden zur Abfalltrennung.
- Wohin mit dem Sperrmüll?
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Die Gemeinde Sønderborg verfügt über kein System zur Sammlung von Sperrmüll bei den Haushalten.
Stattdessen müssen Sperrmüll und andere Abfälle an einem der acht Recyclinghöfe von SONFOR abgegeben werden.
- Wo finde ich die Recyclinghöfe in der Gemeinde Sønderborg und ihre Öffnungszeiten?
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Sie haben die Möglichkeit, die Recyclingzentren auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten zu besuchen, wenn Sie für das access365-Programm registriert sind.
- Wohin mit meinem Bauschutt?
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In Dänemark müssen Sie als Bauherr Ihre Bauabfälle und sonstige Abfälle spätestens zwei Wochen vor Beginn eines Sanierungs- oder Abrissvorhabens melden, wenn:
- Ein Projekt erzeugt mehr als 1 Tonne Abfall
- Das Bauvorhaben umfasst den Austausch von doppelt verglasten Fenstern aus der Zeit von 1950 bis 1977
Wenn die Arbeiten Staub oder Lärm verursachen, müssen Sie die vorübergehende Tätigkeit ebenfalls melden.
Allen Gutachten ist eine Baugutachten beizufügen, das vor Projektbeginn das Gebäude auf den Gehalt an problematischen Stoffen, z.B. PCB, Chlorparaffine, PAK, Asbest und Schwermetalle in Farben und Bauteilen untersucht. Die meisten lackierten Oberflächen enthalten Verunreinigungen und sollten untersucht werden, vorzugsweise von einem professionellen Berater.
Beim Abbruch von Carports, Gewächshäusern oder Gebäuden mit unbehandeltem Mauerwerk kann eine Kartierung entfallen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Business and Waste unter +45 88 72 43 80.
Kontakt
Umwelt
Lille Rådhusgade 7
6400 Sønderborg
E-mail: miljo@sonderborg.dk
Tlf. nr.: +45 88 72 40 83
Telefonzeiten:
Montag - Mittwoch: 10.00 - 14.00
Donnerstag: 10.00 - 17.00
Freitag: 10.00 - 14.00