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Abrissanzeige für ein erhaltenswertes Gebäude in Havnbjergvej 13, Oksbøl, 6430 Nordborg

Anhörungs- oder Entscheidungskategorie
Name
Verkehr und Bau

Die Gemeinde Sønderborg hat einen Antrag auf Genehmigung zum Abriss eines erhaltenswerten Gebäudes erhalten. Havnbjergvej 13 (Gebäude 1), Oksbøl, 6430 Nordborg. 

Gebäude 1 ist mit einem Erhaltungswert von 4 nach der SAVE-Skala registriert. Es fällt somit unter das Gesetz zum Denkmalschutz und zur Erhaltung von Gebäuden und städtischer Umwelt. Der Abrissbescheid muss daher 4–6 Wochen zur öffentlichen Vernehmlassung bereitgehalten werden.

Weitere Informationen zu SAVE und erhaltenswerten Gebäuden finden Sie unter: http://sonderborg.viewer.dkplan.niras.dk/DKplan/dkplan.aspx?pageId=998

Das Anwesen besteht aus einem erhaltenswerten Hauptgebäude (Gebäude 1) im Süden Richtung Havnbjergvej und zwei neueren Scheunengebäuden im Norden sowie einem kleineren Garagengebäude östlich des Hauptgebäudes.

Das Grundstück ist Teil einer dörflichen Umgebung, die durch mehrere ältere und erhaltenswerte Gebäude geprägt ist. Mehrere dieser Gebäude liegen zur Straße hin und tragen gemeinsam zum Erlebnis der Straße und des gesamten Gebiets bei.

Gebäude 1
Laut BBR wurde Gebäude 1 im Jahr 1850 erbaut und irgendwann vor 1945 mit einem Anbau im Osten kombiniert, der niedriger ist als das ursprüngliche Gebäude. Das gesamte Gebäude erscheint insgesamt als typisches Beispiel eines Landhauses, wurde jedoch teilweise umgestaltet. Das Gebäude verfügt über weiß getünchte Fassaden mit Gesimsen und Gesimsen in den Giebeln sowie einem Granitsockel. Das Dach wurde teilweise neu aufgebaut und ein Überhang mit blau gestrichenen Heckbrettern angebracht, der das Gesims teilweise verdeckt. Die Dachfläche ist mit roten Eternitwellplatten gedeckt und verfügt am Anbau über zwei große, nach Süden ausgerichtete Dachfenster. Darüber hinaus gibt es zwei neuere Schornsteine ​​– einen aus rotem Backstein am ursprünglichen Gebäude und einen aus Beton am Anbau.

Die Südfassade des Gebäudes, die zum Havnbjergvej zeigt, bestand ursprünglich aus einem am weitesten östlich gelegenen Dachfenster mit einem von zwei Sprossen getragenen Balkon, einem mittig angeordneten, verblendeten Eingang und zwei Fenstern auf jeder Seite sowie einem runden Gusseisenfenster oben am Giebel. Die Fassade weist einen regelmäßigen und symmetrischen Fensterrhythmus mit blau gestrichenen Holzfenstern auf, die mit einem Gesims über den Fenstern und blau gestrichenen Fensterbänken abgeschlossen werden. Der Anbau verfügt über einige niedrigere blau gestrichene Holzfenster, unterbrochen von einem Wintergarten in der Mitte der Fassade.

Die Nordfassade besteht im Originalteil aus einem regelmäßigen und symmetrischen Fensterrhythmus mit blau gestrichenen Holzfenstern und blau gestrichenen Fensterbänken, unterbrochen von zwei blau gestrichenen Holztüröffnungen. Der Anbau verfügt über einige niedrigere blau gestrichene Holzfenster und eine blau gestrichene Haustür mit Füllungen und Schnitzereien, die wahrscheinlich von einem älteren Gebäude wiederverwendet wurden.

Der Ostgiebel besteht aus einer mittig angeordneten Türöffnung mit Füllungen und einem darüber liegenden Vordach. Im ersten Stock befinden sich zwei blau bemalte Fenster mit zerbrochenem Glas und blau bemalte Söllerbänke. Der Westgiebel besteht aus zwei blau gestrichenen Holzfenstern und blau gestrichenen Fensterbänken im Erdgeschoss und zwei weißen Fenstern und blau gestrichenen Fensterbänken im ersten Obergeschoss.

Das Gebäude scheint insgesamt in einem schlechten Zustand zu sein. Das Mauerwerk ist größtenteils durch Setzungsschäden und Feuchtigkeit sowie teilweise Fäulnis im Holzwerk gekennzeichnet.

Hintergrund des Antrags auf Abriss des genannten Wohngebäudes ist der Wunsch, ein neues Wohngebäude zu errichten.

Wenn Sie Anmerkungen zum Abrissbericht haben, senden Sie diese bitte an die Kommune Sønderborg. spätestens am 10. Juni 2025 von by-landskab@sonderborg.dk oder Gemeinde Sønderborg, Stadt und Landschaft, Lille Rådhusgade 7, 6400 Sønderborg.

Beratungstermin

Område

6430, Nordborg

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