Seniorenheime

Ein Seniorenheim ist ein Heim, das speziell für ältere Menschen, Behinderte und Menschen mit weitreichenden körperlichen und geistigen Behinderungen eingerichtet ist.

Bei den Seniorenheimen handelt es sich überwiegend um Zweizimmerwohnungen, die sich in den Städten in der Nähe der Pflegezentren befinden.

Informationen über Innenausstattung, Ausstattung usw. erhalten Sie bei der Wohnungsbaugesellschaft, der die Seniorenheime gehören. Eine umfassende Übersicht über die Seniorenunterkünfte der Gemeinde Sønderborg finden Sie im Antragsformular auf Seite 3.

Wer kann auf eine Warteliste für ein Pflegeheim gesetzt werden?

Sie können auf eine Warteliste für ein Pflegeheim gesetzt werden, wenn:

  • Aufgrund einer körperlichen Behinderung benötigen Sie dauerhaft ein altersgerechtes oder behindertengerechtes Zuhause.
  • Sie sind vorzugsweise über 65 Jahre alt und werden in Bezug auf praktische Aufgaben (z. B. Einkaufen, Wäsche oder Putzen) deutlich selbstständiger, wenn Sie eine speziell für Senioren konzipierte Wohnung bekommen.
  • Sie sind vorzugsweise über 65 Jahre alt und in der persönlichen Pflege deutlich selbstständiger, wenn Sie ein speziell für Senioren eingerichtetes Zuhause bekommen.
  • Sie sind vorzugsweise über 65 Jahre alt und haben aufgrund besonderer individueller psychischer oder sozialer Voraussetzungen einen dauerhaften Bedarf an Wohnraum in unmittelbarer Nähe zu einem Pflegezentrum mit Angeboten und sozialen Angeboten für Senioren, an denen Sie teilnehmen möchten.

Entscheidend für die Gewährung eines Altersheims ist eine Gesamteinschätzung Ihres Bedarfs.

Wer bekommt kein Pflegeheim?

Ihnen kann kein Altenheim angeboten werden, wenn:

  • Ihr Antrag basiert auf der Lage Ihres derzeitigen Zuhauses, dass das Haus zu groß oder zu teuer geworden ist oder dass der Garten zu unüberschaubar ist.
  • Ihr aktuelles Zuhause kann durch die Zuweisung von Hilfsmitteln oder geringfügigen Wohnungsänderungen angemessen dekoriert werden.
  • Ihr Bedarf an einer anderen Wohnung ist auf äußere Zugangsbedingungen wie Treppen, Niveauunterschiede oder ähnliches zurückzuführen.
  • Sie benötigen einen kontinuierlichen Einsatz um zB Aktivitäten und geselliges Beisammensein und können das kommunale Angebot der Tagespflege oder private Angebote nutzen.
  • Das Alter ist der Grund für die Bewerbung um ein Altersheim.
  • Die Gemeinde schätzt, dass Sie kein Altenheim benötigen, das in seinem Inneren speziell auf ältere Menschen, Behinderte und Menschen mit weitreichenden körperlichen und geistigen Behinderungen ausgelegt ist.
Wie beantrage ich ein Altersheim?

Sie füllen das Antragsformular aus und senden es an uns.

Gemeinsam mit Ihnen und evtl Ihre Angehörigen, wir beurteilen Ihr Funktionsniveau und Ihre Bedürfnisse.

Sie werden auf die Warteliste der Gemeinde gesetzt, wenn Sie für eine Seniorenwohnung zugelassen sind. Wenn ein Seniorenheim frei wird, wird das Heim der Person angeboten, die das betreffende Heim am dringendsten benötigt. Bei gleichem Bedarf für zwei Personen wird das Altenheim der Person angeboten, die am längsten auf der Warteliste steht.

Wenn Sie wegen eines Pflegeheims besucht werden, können Sie frei wählen, ob Sie in einem der Pflegeheime der Gemeinde Sønderborg oder in einem Pflegeheim in einer anderen Gemeinde wohnen möchten. Voraussetzung ist allerdings, dass die Zuzugskommune auch feststellt, dass Sie ihre Voraussetzungen für ein Altenheim erfüllen (Doppelbesuch).

Wo kann ich Fallbearbeitungszeiten und Qualitätsstandards einsehen?

Siehe Fallbearbeitungszeiten hier.

Alle Qualitätsstandards finden Sie hier.

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Altersheim

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Pflege und Entwicklung
Ellegårdvej 25A
6400 Sønderborg

Telefonzeiten:

Montag - Freitag: 8.00 - 9.00 Uhr