Die Beschwerdestelle für Sozialwohnungen (Beboerklagenævnet)
Das Resident Complaints Board entscheidet bei Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern im öffentlichen Wohnungsbau.
Das Resident Complaints Board ist eine unparteiische Behörde, die weder die eine noch die andere Partei berät. Das Sekretariat des Gremiums gibt lediglich Auskunft über die Art der Fälle, die Sie dem Gremium vorlegen können, sowie über die praktischen Aspekte im Zusammenhang mit dem Verfahren. Wenn auch Sie Rat benötigen, können Sie sich an einen Anwalt, eine Mieterorganisation, eine Vermieterorganisation oder einen Rechtsbeistand wenden.
- Worüber kann die Bewohnerbeschwerdestelle entscheiden?
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Die Resident Complaint Board kann entscheiden über:
- Wartung und Reparatur bei Auszug
- Rückerstattung der Anzahlung
- Der Zustand der Immobilie beim Einzug und während der Mietzeit
- Einhaltung formeller Regeln zur Mitteilung von Mieterhöhungen
- Das Recht, im Mietvertrag Installationen und Verbesserungen vorzunehmen
- Rat
- Wasser-, Heizungs- und Stromkonten
- Bezahlung für die gemeinsame Antenne und den Zugang zum Telekommunikationsdienst
- Das Recht zur Untervermietung, Fortführung oder zum Tausch des Mietverhältnisses
- Die Rechtmäßigkeit der Entscheidungen der ansässigen demokratischen Gremien
- Hinweis auf öffentliche Familienunterkünfte
- Verstoß gegen die Hausordnung (meist durch den Vermieter eingeleitet)
Die Resident Complaints Board trifft keine Entscheidung über:
- Fragen zur Kündigung oder Kündigung eines Mietvertrages
- Fragen zur Höhe der Miete
- Angemessene Mietverweigerung wegen Mängeln der Mietsache
Wenn das Resident Complaints Board der Ansicht ist, dass tatsächliche Beweise erforderlich sind, kann das Board den Fall ablehnen und an ihn verweisen Wohnrechte. Beweismittel können beispielsweise Zeugenbefragungen, Meinungen und Einschätzungen oder Ähnliches sein. Die Fälle, für die die Resident Complaints Board nicht zuständig ist, können stattdessen vor dem Housing Court eingereicht werden.
- Wie kann ich mich beschweren?
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Wenn Sie eine Beschwerde einreichen möchten, muss dies schriftlich erfolgen (auf Dänisch) und Sie müssen angeben, worüber der Vorstand entscheiden soll. Denken Sie daran, Folgendes beizufügen:
- Mieten
- Relevante Korrespondenz im Fall
- Eventuelle Vollmachten (von anderen Mietern, wenn mehrere im Mietvertrag eingetragen sind, oder wenn Sie sich von einer anderen Person vertreten lassen möchten)
- Deine Telefonnummer
- Dokumentation zur Gebührenzahlung
Senden Sie Ihre Beschwerde über den oben stehenden Link oder an die unten stehenden Kontaktinformationen an die Beschwerdestelle der Bewohner.
Bitte beachten Sie, dass die eigentliche Fallbearbeitung im ESDH-System der Gemeinde erfolgt. Sie können den Verlauf des Falls daher nicht über den Link huslejenævn.dk verfolgen.
Fallverlauf:
Sobald Ihre Beschwerde und die Gebühr eingegangen sind, wird Ihre Beschwerde zur Anhörung an die Gegenpartei weitergeleitet. In der Regel beträgt die Anhörungsfrist 14 Tage. Anschließend erhalten Sie die mögliche Anhörungsantwort der Gegenpartei zur Stellungnahme.
In manchen Fällen führt beispielsweise die Mieterbeschwerdestelle eine Besichtigung der Mietsache durch. In diesem Fall werden Sie 1 Woche vor der Besichtigung vorgeladen.
Korrespondenz und Beschlüsse des Vorstandes werden Ihnen per Digitaler Post zugesandt.
- Wie lange dauert die Bearbeitung?
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Die durchschnittliche Fallbearbeitungszeit beträgt ca. Zwei Monate. Dies kann jedoch je nach Art des Falles länger oder kürzer dauern. Die Bearbeitungszeit bei Hausordnungsfällen ist in der Regel kürzer.
- Was kostet eine Reklamation?
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Die Bearbeitung Ihrer Beschwerde kostet DKK 172.
Sie müssen die Gebühr gleichzeitig mit der Einreichung der Beschwerde an die Resident Complaints Board bezahlen.
Die Gebühr ist an die Danske Bank, Kontonummer 4394 14031111, zu entrichten.Denken Sie daran, auf der Zahlung „Beboerklagenævn“, Ihren Namen und die Adresse des betreffenden Mietverhältnisses anzugeben.
Erst nach Zahlung der Gebühr beginnt der Fall mit der Weiterleitung an die Gegenpartei zur Stellungnahme.
- Wer sitzt im Resident Complaints Board?
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Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzenden (Rechtsanwalt), einem Mietervertreter und einem Vermietervertreter.
Die Mitglieder des Vorstands für den Zeitraum 2026-2029 sind:
Vorsitzende Michael Jorgensen
Abgeordnete Corinna Krohn LorenzenMietervertreter Einsamer Andersen
Abgeordnete Gitte RiisVermietervertreter Anita Fogh Madsen
Stellvertreterin Malene Lynggaard Johannsen
Kontakt
Sekretariat und Recht des Stadtrats
Rådhustorvet 10
6400 Sønderborg
E-mail: sekretariatet@sonderborg.dk
Tlf. nr.: +45 88 72 64 00