Die Beschwerdestelle für Sozialwohnungen (Beboerklagenævnet)
Die Bewohnerbeschwerdestelle entscheidet bei Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern im öffentlichen Wohnungsbau.
Die Anwohnerbeschwerdestelle ist eine unabhängige Behörde, die weder die eine noch die andere Partei berät. Das Sekretariat der Kammer gibt lediglich Hinweise zu den Arten von Fällen, die Sie vor die Kammer bringen können, und zu den praktischen Einzelheiten des Verfahrens. Darüber hinaus können Sie sich bei Beratungsbedarf an einen Anwalt, Mieterverband, Vermieterverband oder Rechtsbeistand wenden.
- Worüber kann die Bürgerbeschwerdestelle entscheiden?
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Die Einwohnerbeschwerdestelle kann entscheiden über:
- Wartung und Reparatur beim Auszug
- Rückerstattung der Anzahlung
- Zustand der Wohnung bei Einzug und während der Mietzeit
- Einhaltung der Formvorschriften für die Mieterhöhungsmitteilung
- Das Recht, Installationen und Verbesserungen im Mietvertrag vorzunehmen
- Verfügungsrecht
- Konten für Wasser, Wärme und Strom
- Zahlung für gemeinsame Antenne und Zugang zum Telekommunikationsdienst
- Das Recht auf Untervermietung, Fortsetzung oder Tausch von Mietverträgen
- Die Rechtmäßigkeit der Entscheidungen der ansässigen demokratischen Organe
- Vergabe öffentlicher Familienwohnungen
- Verstoß gegen die Hausordnung (meist vom Vermieter eingebracht)
Die Bewohnerbeschwerdestelle entscheidet nicht über:
- Fragen zur Kündigung oder Beendigung eines Mietverhältnisses
- Fragen zur Höhe der Miete
- Anteilige Verweigerung der Miete wegen Mängeln der Mietsache
Hält die Bewohnerbeschwerdestelle eine tatsächliche Beweisführung für erforderlich, kann sie den Fall ablehnen und an ihn verweisen Wohnungsrecht. Bei den Beweismitteln kann es sich beispielsweise um Zeugenbefragungen, Sichtungen und Begutachtungen oder ähnliches handeln. Die Fälle, für die die Beschwerdestelle der Bewohner nicht zuständig ist, können stattdessen vor das Wohnungsgericht gebracht werden.
- Wie reklamiere ich?
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Wenn Sie sich beschweren möchten, muss dies schriftlich (auf Dänisch) erfolgen und Sie müssen angeben, worüber der Vorstand zu entscheiden hat. Denken Sie daran, Folgendes beizufügen:
- Mieten
- Relevante Korrespondenz in dem Fall
- Mögliche Vollmacht (von anderen Mietern, wenn mehrere im Mietvertrag eingetragen sind, oder wenn Sie sich durch jemand anderen vertreten lassen möchten)
- Deine Telefonnummer
- Dokumentation für die Zahlung der Gebühr
Senden Sie Ihre Beschwerde an die Bürgerbeschwerdestelle (Kontaktdaten siehe unten) und bezahlen Sie gleichzeitig die Gebühr.
- Was ist die Fallbearbeitungszeit?
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Die durchschnittliche Fallbearbeitungszeit beträgt ca. Zwei Monate. Je nach Art des Falls kann es jedoch kürzer oder länger dauern. Die Fallbearbeitungszeit bei Hausauftragsfällen ist in der Regel kürzer.
- Was kostet eine Reklamation?
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Die Bearbeitung Ihrer Beschwerde kostet 161 DKK.
Sie müssen die Gebühr gleichzeitig mit der Einreichung der Beschwerde bei der Bürgerbeschwerdestelle entrichten.
Die Gebühr wird an die Sydbank, Kontonummer 8010 6400007, gezahlt.Denken Sie daran, die „Anwohnerbeschwerdestelle“ auf die Zahlung, Ihren Namen und die Adresse des betreffenden Mietvertrags zu schreiben.
Erst wenn die Gebühr bezahlt ist, wird der Fall an die andere Partei zur Stellungnahme weitergeleitet.
- Wer sitzt in der Bürgerbeschwerdestelle?
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Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzenden, einem Mietervertreter und einem Vermietervertreter.
Die Mitglieder des Vorstands für den Zeitraum 2022-2025 sind:
Vorsitzende Michael Jörgensen
Stellvertretender Jens Schultz-HansenMietervertreter Der einsame Andersen
Stellvertretender Morten DohrmannVertreter des Vermieters Anita Fogh-Madsen
Stellvertretender Toke Arndal

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Stadtratssekretariat und Recht
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