Arbeit und Rekrutierung

Holen Sie sich unter anderem Hilfe bei der Einstellung, Lohnzuschussregelungen, Bindung von Mitarbeitern und Arbeitsvereinbarungen.

Jobcenter Sønderborg hat in Form von Business Service einen Eingang für die Unternehmen der Gemeinde. Wir können Ihnen bei der Rekrutierung, Schulung und Weiterqualifizierung von Arbeitskräften sowie bei der Mitarbeiterbindung helfen, z. im Zusammenhang mit langjähriger Krankheit. 

Kann mein Unternehmen bei der Personalsuche unterstützt werden?

Bei Virksomhedsservice kennen wir den Arbeitsmarkt, die Stellensituation und die Arbeitslosen in der Gemeinde Sønderborg, und wir haben uns darauf spezialisiert, eine gute Übereinstimmung zwischen lokalen Unternehmen und ihren neuen Mitarbeitern zu finden – unabhängig von den Anforderungen, Bedürfnissen oder der Branche Ihres Unternehmens. 

Unser Rekrutierungsprozess besteht aus 4 Phasen, und Sie können wählen, ob Sie Hilfe für den gesamten oder Teile des Prozesses benötigen:

  1. Wir besuchen Ihr Unternehmen und decken Ihre Wünsche und Anforderungen an die Rekrutierung und Ihren nächsten Mitarbeiter auf
  2. Wir helfen bei der Schaltung von Stellenanzeigen jobnet.dk
  3. Wir filtern den Kandidaten aus den offenen Stellen heraus
  4. Wir kommen zu Ihnen und prüfen relevante Kandidaten, die Sie für ein Vorstellungsgespräch anrufen können
Kann ich meine Mitarbeiter upgraden oder weiterbilden?

Es gibt eine Reihe von Qualifizierungskursen, die sowohl zur Höherqualifizierung bestehender Mitarbeiter genutzt werden können, als auch die Möglichkeit bieten, neue Mitarbeiter in sogenannten Aufstiegsjobs einzustellen, bei denen das Jobcenter die notwendige Höherqualifizierung entsprechend dem unternehmensspezifischen Bedarf während der Zeit bezahlt die Anlaufzeit. 

  • Jobrotation – Weiterbildung der Mitarbeiter
    Schicken Sie Ihre Mitarbeiter zur Weiterbildung, während Leiharbeiter während der Ausbildungszeit arbeiten. Sie können auch Job-Rotation-Benefit beantragen, das ist ein Zuschuss zum Gehalt des Zeitarbeiters und zu den Kosten für die Weiterbildung des Mitarbeiters. Lesen Sie mehr über Jobrotation unter www.star.dk
  • Spurwechsel – neue Wege für abwanderungsgefährdete Mitarbeiter
    Das Programm richtet sich an Unternehmen in besonders abwanderungsgefährdeten Branchen, die finanzielle Unterstützung erhalten können, um dauerhafte Lösungen für ihre abwanderungsgefährdeten Mitarbeiter zu finden. Die Förderung kann beispielsweise für Berufsorientierung, Weiterbildung oder Praktika in einem anderen Unternehmen genutzt werden.
  • Berufsbildung für Erwachsene (EUV)
    Das Programm ist ein Angebot für Unternehmen, die Hilfskräfte oder externe Arbeitslose über 25 Jahren auf eine Berufsausbildungsstufe hochstufen wollen.
  • Bessere Lese-, Schreib- und Rechenfähigkeiten
    Vorbereitende Erwachsenenbildung (FVU) und Legasthenie-Bildung (OBU) können den Mitarbeiter für die weitere Qualifizierung oder einen Alltag mit höheren Anforderungen an das Schreiben und Dokumentieren stärken. Der Mitarbeiter erfährt oft eine gesteigerte Lebensqualität, weil die Kommunikationswege zahlreicher werden. Verdienstausfälle im Zusammenhang mit FVU können ausgeglichen werden Landesförderung Erwachsenenbildung (SVU). Weitere Informationen finden Sie unter www.ug.dk
  • Landesförderung Erwachsenenbildung (SVU)
    Die Möglichkeit des Verdienstausfallausgleichs ermöglicht dem rechtlich schwächsten Teil der Beschäftigten, sich weiter zu qualifizieren.
  • Erwachsenen- und Weiterbildungsbeihilfe (VEU)
    Das Unternehmen erhält die Möglichkeit, Mitarbeiter mit finanzieller Vergütung weiterzubilden. Kurz ausgebildete Mitarbeiter erhalten die Chance, ihre Fähigkeiten weiterzuentwickeln und ihre Position im Unternehmen zu stärken. Lesen Sie mehr über die Bedingungen unter www.veug.dk 
Von welchen Stellenangeboten und Praktika kann mein Unternehmen profitieren?

Innerhalb des Arbeitsmarktbereichs gibt es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten:

  • Firmenpraktikum
    Ein Betriebspraktikum ist eine Regelung, bei der ein Arbeitsloser ein Praktikum in Ihrem Unternehmen absolviert. Dies gibt dem Arbeitslosen die Möglichkeit, seine Fähigkeiten zu testen und/oder zu stärken, und ist für das Unternehmen völlig frei von Gehalts- und Versicherungskosten. Nach der Praktikumszeit kann das Unternehmen die Möglichkeiten einer Festanstellung oder einer Anstellung in einem lohnzuschussfähigen Job prüfen. Das Praktikum kann für Mitglieder einer A-Kasse bis zu vier Wochen und für Geldhilfeempfänger und Bürger ohne Berufserfahrung oder Langzeitarbeitslosigkeit bis zu 13 Wochen dauern. Eine Verlängerung des Praktikumszeitraums über die 13 Wochen hinaus ist nach einer konkreten Prüfung möglich. Ein Zuschuss zu Hilfsmitteln und Arbeitsmitteln während des Betriebspraktikums ist ebenso möglich wie die Freistellung eines Mitarbeiters für eine Mentorenrolle. 
  • Lohnzuschuss
    Die Lohnzuschussregelung ermöglicht es sowohl gesunden als auch kranken Arbeitslosen, in Ihrem Unternehmen mit einem Zuschuss des Jobcenters beschäftigt zu werden, um zu kompensieren, dass der Arbeitslose nicht vom ersten Tag an leistungsfähig ist. 
    In privaten Unternehmen ist der Arbeitnehmer zu allgemeinen Tarifbedingungen beschäftigt, muss jedoch länger als 6 Monate arbeitslos gewesen sein. Der Arbeitslose kann bis zu 12 Monate mit Lohnzuschuss beschäftigt werden.
    In öffentlichen Arbeitsstätten darf der Lohn höchstens dem Taggeldsatz entsprechen. Die Arbeitszeiten sind abhängig vom Gehalt und werden vom Arbeitgeber festgelegt. 
    Das Antragsformular für den Lohnzuschuss finden Sie unter: www.jobnet.dk/blanketter
  • Mentoring-Arrangement
    Das Jobcenter kann bei der Einstellung eines Mentors unterstützen. Entweder wird ein Mitarbeiter im Unternehmen für ein paar Stunden freigekauft, um einen anderen Mitarbeiter zu unterstützen und zu schulen, oder ein externer Berater.

  • Flexibler Arbeitsplatz
    Das Unternehmen kann eine Person beschäftigen, die nur wenige Stunden in der Woche arbeiten kann und dadurch nur geringfügige Aufgaben lösen kann. Das System umfasst auch aktuelle Mitarbeiter, die aufgrund von Einschränkungen ihrer Arbeitsfähigkeit in flexible Arbeit wechseln. Hier finden Sie die Datenbank verfügbarer Flexijobber.
  • Schüler und Auszubildende – Talent6400
    Als Unternehmen können Sie sowohl Studenten- als auch Ausbildungsplätze schaffen. Sie erhalten eine „Hier-und-Jetzt“-Ressource unter flexiblen Arbeitsbedingungen, in der Sie den zukünftigen Mitarbeiter selbst nach Ihren Bedürfnissen gestalten können. Buchen Sie ein Talent auf www.talent6400.dk
  • Weiterbildungsjob
    Ihr Unternehmen kann Zuschüsse beantragen, um neue Mitarbeiter zu qualifizieren, die aus der Arbeitslosigkeit in reguläre Jobs übernommen werden. Für alle Arten von kürzeren Weiterbildungskursen können Zuschüsse beantragt werden, was sowohl dazu beitragen kann, das Bewerberfeld zu erweitern, als auch die Möglichkeit bietet, die Weiterbildung auf die spezifischen Bedürfnisse des Unternehmens auszurichten.
  • Integration von Flüchtlingen
    Helfen Sie mit, Geflüchtete zu integrieren, indem Sie Neuankömmlinge Arbeitsaufgaben in Ihrem Unternehmen lösen lassen. Das Integrationsprogramm der Gemeinde besteht in der Regel aus einem Dänischkurs und einem Betriebspraktikum oder Lohnzuschuss. Das Integrationsprogramm kann bis zu 3 Jahre dauern und umfasst durchschnittlich 37 Stunden pro Woche.
  • Besondere Unterstützung für Behinderte

    Das Jobcenter Sønderborg kann individuelle Unterstützung anbieten, die an die besonderen Bedürfnisse des einzelnen Arbeitnehmers angepasst ist. Die Unterstützung kann auch neuen Mitarbeitern und Absolventen angeboten werden.
    Wir leisten unter anderem kostenlose Beratung und Anleitung, Hilfe bei der Ermittlung des Bedarfs an Hilfsmitteln, Arbeitsmitteln und Arbeitsplatzgestaltung sowie Zuschüsse zur persönlichen Assistenz, bei der ein anderer Mitarbeiter am Arbeitsplatz den Mitarbeiter in Bezug auf die konkret gewordenen Arbeitsaufgaben entlastet schwieriger weiterhin in vollem Umfang durchzuführen. 

  • Sozialer Freibetrag
    Indem Sie einen Mitarbeiter mit einem Sozialversicherungsausweis einstellen, der jährlich 20.000 DKK steuerfrei verdienen kann, tragen Sie dazu bei, eine soziale Verantwortung in der lokalen Gemeinschaft zu übernehmen, und Sie bewirken einen großen Unterschied für eine andere Person.

    Gleichzeitig lösen Sie konkrete Aufgaben im Unternehmen, die normalerweise nicht gelöst werden oder Zeit von Ihrer Kernaufgabe kosten. Dies können beispielsweise Aufräumarbeiten, Entregnung, Abfallentsorgung, Garten- und Außenarbeiten usw. sein.

    Lesen Sie mehr darüber www.socialtfrikort.dk

Kann mein Unternehmen einen Partnerschaftsvertrag abschließen?

Ein Partnerschaftsvertrag mit dem Jobcenter Sønderborg ist eine strukturierte und gegenseitig bindende Zusammenarbeit in Bezug auf die Anwerbung und Bindung von Arbeitnehmern sowie die Weiterqualifizierung und Klärung von Arbeitslosen, die aus eigener Kraft keine Beschäftigung zu normalen Lohn- und Arbeitsbedingungen finden können. Der Partnerschaftsvertrag enthält die Spielregeln für die Zusammenarbeit zwischen dem Unternehmen und dem Jobcenter Sønderborg.

Die Vorteile eines Partnerschaftsvertrages sind:

  • neue Mitarbeiter mit neuen Befugnissen
  • ständiger Ansprechpartner beim Jobcenter Sønderborg
  • Möglichkeit, an Förderprogrammen teilzunehmen
  • kostenlose Beratung bei Neueinstellungen
  • die Möglichkeit, gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen
Kann mein Unternehmen einen gemeinsamen Besuch haben?

Wenn Sie einen gemeinsamen Besuch bestellen, besuchen drei Berater vom Jobcenter Sønderborg Ihr Unternehmen, um das Wachstumspotenzial Ihres Unternehmens zu besprechen. Die Berater kommen in Ihr Unternehmen und hören sich Ihre Bedürfnisse und Herausforderungen an, um hier und jetzt und in Zukunft Wachstum in Bezug auf Fähigkeiten und Mitarbeiter zu schaffen. 

Ein gemeinsamer Besuch kann zum Beispiel führen zu:

  • Ein Plan, wie Ihr Bedarf an Fähigkeiten gedeckt werden soll
  • Hilfestellung bei der Ausbildungsplanung, z.B. von Hilfskräften
  • Beratung bei der Finanzierung von Bildungsaktivitäten und der Nutzung von Stipendienprogrammen
  • Hilfe bei der Rekrutierung der richtigen Mitarbeiter
  • Helfen Sie mit, krankheitsbedingte Fehlzeiten zu vermeiden und Mitarbeiter zu halten, die von Fehlzeiten bedroht sind
  • Qualifizierter Input für die langfristige Entwicklung Ihres Unternehmens

Kontaktieren Sie uns und erfahren Sie mehr.

Wie halte ich meinen Mitarbeiter im Unternehmen?

Wenn Sie sich Sorgen um einen oder mehrere Mitarbeiter mit z. B. zeitweiser Abwesenheit machen, können Sie vom Reiseteam über das Jobcenter Sønderborg Hilfe erhalten, das über fundierte Kenntnisse zur Verhinderung von krankheitsbedingten Fehlzeiten verfügt. 

Wir helfen unter anderem bei:

  • führen Sie unverbindliche und neutrale Gespräche mit Ihren Mitarbeitern
  • Halten Sie Ihre Mitarbeiter vor der Krankmeldung mit den Angeboten des öffentlichen und privaten Sektors am Arbeitsplatz
  • Unterstützung bei der Koordination der Formalitäten, wenn ein Mitarbeiter krankgeschrieben ist
Bekomme ich Hilfe bei Massenentlassungen und Beratung zur Arbeitsverteilung?

Wenn Ihr Unternehmen verkleinert wird oder eine neue Partnerschaft eingeht, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Hilfe für Ihre Mitarbeiter.

  • Arbeitsteilung
    Die Arbeitsverteilung ist eine Lösung für Ihr Unternehmen, das vorübergehend nicht genug Aufgaben für alle Mitarbeiter hat, aber Redundanzen vermeiden möchte. Dadurch wird die Arbeitszeit der Mitarbeiter reduziert und sie erhalten Arbeitslosengeld statt Lohn. Die Arbeitszeit muss entweder um mindestens 2 volle Tage je reduziert werden Woche oder mit 1 Woche Vollzeitbeschäftigung gefolgt von 1 Woche Arbeitslosigkeit.
  • Unterstützung bei größeren Kündigungen
    Bei Massenentlassungen bietet das Jobcenter sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmern Hilfe an, indem es über die Möglichkeiten für den gekündigten Arbeitnehmer berät, beispielsweise in Form von Jobsuche-Kursen und Fort- oder Weiterbildungen. Lesen Sie mehr über Regelungen zu Massenentlassungen.
  • Partnerschaftsvertrag
    Eine Partnerschaftsvereinbarung beschreibt typischerweise den gemeinsamen Rahmen, wie Bürger, Unternehmen und Jobcenter zusammenarbeiten, um den Bürger in Arbeit zu bringen. Die Vereinbarung orientiert sich an den Wünschen und Möglichkeiten des Unternehmens und kann beispielsweise den Umgang mit krankheitsbedingten Ausfällen oder die Integration neuer Mitarbeiter – ggf mit angeschlossenen Beratungs- und Qualifizierungskursen sowie der Anstellung eines Mentors.
Kann mein Unternehmen Hilfe bekommen, wenn mein Mitarbeiter krank oder arbeitsunfähig wird?

Es gibt verschiedene Lösungen, um einen Krankheitsverlauf zu koordinieren:

  • Meldung und Erstattung von Krankheits- und Mutterschaftsurlaub
    Wenn eine Arbeitnehmerin länger als 30 Kalendertage krankgeschrieben oder im Mutterschaftsurlaub ist, hat das Unternehmen Anspruch auf eine Erstattung des Arbeitslosengeldes durch die Gemeinde. Das Unternehmen wird ermutigt, Krankheit und Mutterschaft so schnell wie möglich der Gemeinde zu melden via EasyRefund.
  • Fast Track – frühere Nachverfolgung bei Langzeitkrankschreibungen
    Wenn nach Einschätzung des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers eine Verlängerung des Krankenstands des Arbeitnehmers (mehr als acht Wochen) zu befürchten ist, kann innerhalb der ersten fünf Wochen der Abwesenheit eine beschleunigte Bearbeitung des Krankenstands beim Jobcenter beantragt werden. Auf diese Weise führt die Gemeinde spätestens 2 Wochen nach der Anfrage automatisch das erste Folgegespräch durch.
  • Vierwöchiges Krankenstandsgespräch des Arbeitgebers
    Spätestens vier Wochen nach dem ersten Fehltag muss der Arbeitgeber erkrankte Arbeitnehmer zu einem Krankenstandsgespräch einladen, bei dem es unter anderem darum geht, wie und wann der Arbeitnehmer wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren kann.
  • Teilweise Krankmeldung oder Krankmeldung
    Das Jobcenter kann helfen, einen krankgeschriebenen Arbeitnehmer über Teilkrankschreibung oder Krankschreibung am Arbeitsplatz zu halten. Teilkrankschreibungen gelten für Arbeitnehmer, die aufgrund von Krankheitsbehandlungen oder verminderter Arbeitsfähigkeit über einen längeren Zeitraum ausfallen. Teilweiser Krankenstand wird verwendet, wenn Mitarbeiter nach längerer Krankheit bereit sind, ihre Arbeit in kürzerer Zeit wieder aufzunehmen. Das Unternehmen erhält jedoch während der Krankheit des Arbeitnehmers eine Entschädigung.
  • Hilfsmittel und Einrichtung des Arbeitsplatzes
    Das Jobcenter kann Zuschüsse zu Arbeitsmitteln und geringfügigen Anpassungen des Arbeitsplatzes gewähren, die die Einschränkung der Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers ausgleichen. Die Einschränkungen können körperlicher, psychischer oder sozialer Natur sein.
  • Persönliche Hilfe
    Für Mitarbeiter, die aufgrund einer dauerhaften Behinderung Unterstützung benötigen, kann ein persönlicher Assistent für bis zu 20 Stunden pro Woche eingesetzt werden. Die Aufgaben können körperlicher, psychischer oder sozialer Natur sein und der Assistent kann entweder eine externe Person oder ein freigestellter Kollege sein. Das Unternehmen erhält dann Lohnzuschüsse.
    Beantragung des Zuschusses für Persönliche Assistenz
    Suchen Sie persönliche Unterstützung für behinderte Menschen in Wirtschaft oder Bildung
Kann ich einen ukrainischen Flüchtling einstellen?

Ukrainer, die eine Aufenthaltserlaubnis nach dem neuen Sondergesetz haben, haben die Erlaubnis, in Dänemark zu arbeiten.

Wenn Sie ukrainische Flüchtlinge beschäftigen möchten, können Sie sich unter Tel. 88 72 40 31 oder E-Mail an den Business Service des Jobcenters wenden virksomhedsservice@sonderborg.dk. Hier können Sie sich Sparring und Beratung holen und Stellenangebote in unsere Jobbörse aufnehmen lassen.

Weitere Informationen für Arbeitgeber finden Sie auch hier: https://jobguideukraine.dk/for-dig-som-arbejdsgiver/

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