Entschädigungsleistung für Erwachsene mit Behinderungen

Wenn Sie dauerhaft körperlich oder geistig behindert sind, können Sie eine Entschädigungsleistung beantragen, die Ihnen die Mehrbelastungen im Alltag deckt.

Wenn Sie über 18 Jahre alt sind und eine dauerhafte Behinderung haben, kann Ihnen die Gemeinde Unterstützung bei der Deckung notwendiger Ausgaben gewähren, die für Ihren Alltag erstattungsfähig sind. Die Leistung kann Ihre eingeschränkte Funktionsfähigkeit ausgleichen und Ihnen helfen, ein möglichst normales Leben zu führen.

Erstattungsfähig sind notwendige Aufwendungen, die Ihnen aufgrund Ihrer eingeschränkten Leistungsfähigkeit entstehen. Das heißt, Aufwendungen, die Bürger ohne eingeschränkte Leistungsfähigkeit in der Regel nicht tätigen müssen. Die Kosten dürfen nicht durch andere gesetzliche Bestimmungen gedeckt werden.

Sie müssen Ihre Behinderung und die dadurch entstehenden Mehrkosten für Sie dokumentieren.

Lesen Sie auf borger.dk mehr über:

  • wer kann Entschädigungsleistungen beantragen
  • welche Aufwendungen ggf. notwendig und erstattungsfähig sind
  • Welche Förderhöhe kann ich erhalten?
  • Gesetzgebung und Beschwerdemöglichkeiten 
  • So beantragen Sie Entschädigungsleistungen
Bild
Kosten

Kontaktiere uns

Pflege und Entwicklung - Befugnisse und Verträge
Ellegårdvej 25A
6400 Sønderborg

Telefonzeiten:

Alle Wochentage: 8.00 - 9.00 Uhr