Bürgerberater

Fällt es Ihnen schwer, sich an die Regeln zu halten, eine Entscheidung der Gemeinde zu verstehen oder benötigen Sie Hilfe in einem Fall? Lassen Sie sich vom Bürgerberater helfen.

Der Bürgerberater trägt dazu bei, die Rechtssicherheit der Bürger zu gewährleisten und sicherzustellen, dass die Anfragen der Bürger gehört und zur Verbesserung der Fallbearbeitung und der persönlichen Betreuung durch die Gemeinde genutzt werden.

Der Bürgerberater ist beim Stadtrat angestellt und somit eine unparteiische Beratungs- und Beschwerdestelle, an die sich alle Bürger, Nutzer und Unternehmen in der Kommune Sønderborg wenden können.

Die Nutzung des Bürgerberaters ist kostenlos und Sie können anonym bleiben. 

Wobei kann mir der Bürgerberater helfen?

Der Bürgerberater kann dabei helfen:

  • Beschlüsse, E-Mails und Briefe der Gemeinde verstehen
  • sich in der kommunalen Organisation zurechtfinden
  • Bieten Sie Mediation an, wenn sie zur Lösung von Konflikten zwischen Bürgern und Verwaltung beitragen kann
  • beraten im Zusammenhang mit Beschwerden über die Gemeinde und helfen bei der Formulierung von Beschwerden
  • Bearbeitung von Beschwerden über die Fallbearbeitung durch die Gemeinde, einschließlich der Fallbearbeitungszeit, des Verhaltens des Personals, des Dienstes der Mitarbeiter für die Bürger usw

Bitte beachten Sie, dass der Bürgerberater nur mit Ihnen über Ihren Fall sprechen kann. Betrifft Ihre Beschwerde die Privatangelegenheiten einer anderen Person, benötigt die Bürgerberatungsstelle in der Regel eine Vollmacht zur Bearbeitung der Angelegenheit. Das Vollmachtsformular des Bürgerberaters kann z.B. verwendet werden.

Was kann der Bürgerberater nicht?

Der Bürgerberater darf nicht:

  • Entscheidungen treffen oder ändern
  • Behandeln Sie grundsätzlich Fälle, die älter als ein Jahr sind

Der Bürgerrat kann sich auch nicht mit Beschwerden befassen über:

  • der fachliche Inhalt kommunaler Entscheidungen
  • Angelegenheiten, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde fallen
  • Angelegenheiten, die von anderen Berufungsinstanzen behandelt werden, z. B. dem dänischen Berufungsausschuss
  • Angelegenheiten, die der Kommunalaufsicht, dem Parlamentarischen Ombudsmann oder den Gerichten vorgelegt wurden oder werden
  • politische Entscheidungen (z. B. Leistungsniveau) oder Angelegenheiten, die von den ständigen Ausschüssen, dem Finanzausschuss oder dem Stadtrat beurteilt wurden
  • Personal- und Beschäftigungsverhältnisse in der Gemeinde
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Kontakt

Der Bürgerberater
Rådhustorvet 10
6400 Sønderborg

Det er ikke muligt at træffe Borgerrådgiveren, da hun har orlov. Det forventes, at Borgerrådgiveren er tilbage i slutningen af 2023.

Du opfordres i stedet til at tage kontakt til den afdeling, som din henvendelse vedrører.