Badestege, Bootsstege, Schleppplätze und Bootsrampen
In der Gemeinde Sønderborg gibt es mehrere Badestege, Bootsstege, Slipanlagen und Bootsrampen.
- Muss ich für die Errichtung einer Bade- oder Bootsbrücke eine Genehmigung beantragen?
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Bade- und Bootsbrücken, die nach 1975 errichtet wurden, müssen genehmigungspflichtig sein. Liegt keine Bewilligung vor, muss eine Bewilligung beantragt werden. Gleiches gilt, wenn Änderungen an einer Bade- und Bootsbrücke gewünscht werden.
Wenn eine Immobilie an einen neuen Eigentümer verkauft wird, kann eine Genehmigung in der Regel auf den neuen Eigentümer übertragen werden.
Die Gemeinde Sønderborg kann die Genehmigung für eine einfache Bade- und Bootsbrücke erteilen, die den freien Wasserfluss entlang der Küste nicht behindert. Die Entscheidung der Gemeinde kann bei der Küstendirektion angefochten werden.
Die Küstendirektion kann Genehmigungen für Brücken erteilen, die als Pfeiler oder andere Bauwerke ausgebildet sind, die den freien Wasserfluss verhindern.
In städtischen Gebieten können nur Vereine wie Grundeigentümervereine, Sportvereine, Einwohnervereine, Dorfzünfte oder dergleichen eine Genehmigung zur Errichtung einer Bade- und Bootsbrücke erhalten.
Freistehende Küstengrundstücke können eine Genehmigung für einen Bade- und Bootssteg erhalten, wenn sich dieser auf ihrem eigenen Grundstück befindet. Wenn der Antragsteller nicht Eigentümer des Katasterregisters ist, auf dem die Brücke landen wird, muss der Antragsteller eines vorlegen Einverständniserklärung des Grundbuchinhabers zusammen mit dem Antrag.
- Wie beantrage ich eine Bade- oder Bootsbrücke?
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Bewerben Sie sich über den Button oben auf der Seite.
Bei der Bewerbung sind beizufügen:
- Eine Übersichtskarte (Verwenden Sie zum Beispiel die Karte der Gemeinde), die den genauen Standort der Brücke zeigt. Das kann ein Ausschnitt aus einer Katasterkarte im Maßstab 1:25.000 sein.
- Ein Grundriss (von oben gesehen), der das endgültige Erscheinungsbild der Brücke mit Angaben zu Länge, Breite und eventueller Seitenbrücke zeigt.
- Eine Profilzeichnung, die die Höhe der Brücke über dem Wasser und das Profil des Meeresbodens mit Wassertiefen entlang der Brücke zeigt.
Wenn die Gemeinde Sønderborg einen entsprechenden Antrag erhalten hat, können wir ggf. eine Kopie an die Nachbarn zur Konsultation senden. Wenn eine Entscheidung getroffen wurde, werden die Nachbarn erneut über die Entscheidung informiert. Zur Beantragung ist ggf. die Küstendirektion zu konsultieren. Die Genehmigung wird veröffentlicht, wenn wir der Ansicht sind, dass dies im öffentlichen Interesse liegt. Die Erlaubnis darf erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist verwendet werden.
Eine mögliche Genehmigung wird individuell geprüft und kann unterschiedliche Auflagen haben. Die Bedingungen enthalten Anforderungen an Standort, Gestaltung, Nutzung, öffentlichen Zugang, Wartung usw. sowie Entfernung der Brücke auf Kosten des Eigentümers, wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind.
- Was mache ich, wenn meine Bade-/Bootsbrücke kaputt geht?
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Der Eigentümer der Brücke muss die Brücke in einem guten und sicheren Zustand halten. Wird die Brücke zerstört und nicht umgehend repariert oder wieder aufgebaut, müssen alle Reste vollständig entfernt und das Gelände so weit wie möglich wiederhergestellt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn die Brücke nicht spätestens 1 Jahr nach der Zerstörung der Brücke wieder aufgebaut wird. Aus triftigen Gründen kann eine befristete Verlängerung bis zu einem Jahr gewährt werden.
Die Gemeinde Sønderborg kann unter Einhaltung einer angemessenen Frist verlangen, dass der Eigentümer der Brücke die Brücke auf eigene Kosten entfernt, wenn die Bedingungen der Genehmigung nicht eingehalten werden oder wenn die Gemeinde der Ansicht ist, dass die Brücke aus einem anderen Grund entfernt werden muss.
Wenn die Brücke dauerhaft entfernt wird, muss dies der Gemeinde Sønderborg mitgeteilt werden.
- Ist bei Änderungen an der Brücke eine neue Genehmigung erforderlich?
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Ohne vorherige schriftliche Genehmigung dürfen keine Erweiterungen oder Änderungen am äußeren baulichen Rahmen der Brücke vorgenommen werden, abgesehen von gewöhnlichen Wartungsarbeiten wie z.B. Ersatz von Holz auf dem Brückendeck durch ähnliche Materialien.
Bei einem 1:1-Austausch dürfen Sie ohne Genehmigung warten, so dass sich Struktur, Materialien und Maße nicht ändern.
- Kann ich eine Bootsrampe oder Slipanlage aufstellen?
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Wenn Sie entlang der Küste eine Bootsrampe oder eine Slipanlage für kleine Boote bauen möchten, müssen Sie bei der Küstendirektion eine Genehmigung beantragen.
Meistens erfordert es auch eine Befreiung der landseitigen Anlage selbst von der Strandschutzlinie.
Es ist die Gemeinde, die am häufigsten Anträge für neue Schleppplätze/Bootsrampen erhält. Die Gemeinde leitet den Antrag mit Kommentaren (z. B. Planungsvoraussetzungen, Straßenverhältnisse, Landschaftsverhältnisse, Wasserläufe etc.) an die Küstendirektion weiter.
Hier sehen Sie bestehende Bootsrampen und wo neue Rampen möglich sind.
- Wo finde ich einen Abschlepppunkt oder eine Bootsrampe?
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Sehen Sie hier eine Übersichtskarte bestehender Bootsrampen.
- Wo finde ich eine behindertengerechte Badebrücke?
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Bei Den Sorte Badestrand in der Frihedsalle in Sønderborg gibt es eine behindertengerechte Badebrücke mit Zugang zu einer Toilette und einer Umkleidekabine für behinderte Besucher.
Der Zugang zu Toiletten und Umkleidekabinen kann beantragt werden handicap.dk oder indem Sie sich telefonisch an die dänischen Handicap-Organisationen wenden +45 36 75 17 93.

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