Melden Sie baufällige Immobilien oder Gebäude

Wenn Sie ein baufälliges oder unansehnliches Gebäude in der Gemeinde Sønderborg kennen, können Sie es hier melden.

Sie können die Gemeinde Sønderborg unterstützen, indem Sie baufällige, gesundheitsgefährdende oder das Ortsbild beeinträchtigende Gebäude melden. Ihre Ortskenntnisse sind eine wichtige Ergänzung für die Arbeit der Gemeinde, Gebäude zu identifizieren und zu priorisieren, die möglicherweise abgerissen werden sollten. So können wir attraktive Wohngebiete schaffen, die Sicherheit erhöhen und eine nachhaltige Entwicklung fördern.

Wie registriere ich eine Immobilie?

Wenn Sie ein baufälliges Gebäude oder Grundstück kennen, können Sie eine E-Mail an byg@sonderborg.dk senden.

Bitte geben Sie die Adresse des Objekts und eine kurze Beschreibung des Zustands des Gebäudes an.

Wie bewertet die Gemeinde Sønderborg registrierte Immobilien?

Bei der Registrierung einer Immobilie führen wir eine fachliche Bewertung durch und treten gegebenenfalls mit dem Eigentümer in Kontakt. Alle Immobilien werden nach denselben Kriterien bewertet:

  • Allgemeiner Zustand des Gebäudes
  • Restwert des Gebäudes
  • Gefahr von Personenschäden im öffentlichen Raum
  • Risiko des unbefugten Zutritts zum Gebäude
  • Die Auswirkungen des Gebäudes auf das Stadtbild

Die Registrierung dient lediglich der Information der Gemeinde und berechtigt nicht automatisch zum Abriss oder zur finanziellen Unterstützung.

Wer kann eine Immobilie registrieren?

Alle Bürger können der Gemeinde baufällige oder unansehnliche Gebäude melden.

Im Falle eines möglichen Abrisses kann jedoch nur der Eigentümer des Grundstücks oder eine vom Eigentümer bevollmächtigte Person als Ansprechpartner fungieren.

Kann man einen Zuschuss für den Abriss eines Gebäudes erhalten?

Eigentümer baufälliger Gebäude können sich selbst an die Gemeinde wenden, um die Möglichkeiten eines freiwilligen Abrisses mit Zuschüssen von Gemeinde und Staat zu prüfen.

Um für eine Förderung in Betracht gezogen zu werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Gebäude muss unbewohnt sein.
  • Es dürfen keine aktiven Mietverträge bestehen.
  • Das Gebäude darf keinen nennenswerten architektonischen oder wirtschaftlichen Wert besitzen.
  • Es muss der Eigentümer sein, der den Abriss des Gebäudes wünscht.
  • Das Gebäude darf nicht Teil eines konkreten Neubau- oder Entwicklungsprojekts sein.

Zuschüsse für nachgewiesene Abrisskosten können auf der Grundlage konkreter Verhandlungen mit dem Eigentümer gewährt werden.

Folgende Gebäude können keine Abrissbeihilfen erhalten:

  • Geschützte Gebäude
  • Erhaltungswürdige Gebäude
Bild
Verfallenes Anwesen

Kontakt

Gerste
Lille Rådhusgade 7
6400 Sønderborg

Telefonzeiten:

Montag - Dienstag: 9.00 - 15.00
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9.00 - 17.00
Freitag: 9.00 - 14.00