Die Gemeinde Sønderborg bietet das 1. Stockwerk und Dachgeschoss im alten Hafenbüro an

Nørrebro 1

 

Die Gemeinde Sønderborg möchte das 1. Stockwerk und das Dachgeschoss des ehemaligen Hafenbüros verkaufen, Kataster 430 Sønderborg, Nørrebro 1, 6400 Sønderborg

Der Mindestpreis beträgt 3.000.000 DKK.

 


 

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Das Kaufangebot finden Sie unter „Angehängte Dokumente“

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Daten zur Immobilie

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  • Teil von 430 Sønderborg

Größe m2

  • 1. Stock: 173 m²

  • Dachboden: 144 m²

  • ich alt: 317 m²

Anwendung

  • Das Grundstück liegt in einem städtischen Gebiet und ist bedeckt von Städtischer Planrahmen 4.1.022.C – 1.C22 und Ortsplan 4.1-5 für den Bereich an der Christian d. X. Brücke und Beschilderung und Fassadengrundriss 0-0112.

    Das Grundstück liegt in einem Gebiet, das im Bebauungsplan für Zentrum ZweckDies bedeutet, dass das Gebiet ohne erhebliche Beeinträchtigung der Umgebung beispielsweise für Einzelhandel, Büro- und Dienstleistungsgewerbe, öffentliche oder kulturelle Zwecke sowie sonstige gewerbliche Zwecke genutzt werden kann.

    Für die jetzige Immobilie bietet sich die Gestaltung der Räumlichkeiten für ein Gemeinschaftsbüro, eine freie Berufsausübung (z. B. Klinik oder Beratungsunternehmen), einen Showroom oder ein Ladengeschäft mit angeschlossenem Büro an.

    Der Bebauungsplan 4.1-5 enthält Bestimmungen zur Wahrung der architektonischen Integrität des Gebiets sowie Anforderungen an Materialien und Ausdruck im Falle von Gebäudeänderungen. Der Beschilderungs- und Fassadenbebauungsplan 0-0112 legt einen Rahmen für Fassadenänderungen und Beschilderung fest und stellt sicher, dass Änderungen im Einklang mit der Architektur des Gebäudes und des Gebiets vorgenommen werden.

Spezielle Bedingungen

  • Der Gewerbebereich verfügt über eine gemeinsame Halle mit dem Erdgeschoss, in der sich auch der Eingang zum ersten Obergeschoss befindet.
  • Eine Nutzung des Gewerbegebietes zu Wohnzwecken ist nicht möglich, da keine beidseitigen Fluchtwege vorhanden sind.
  • Das 1. Obergeschoss verfügt über keine eigene Elektroinstallation. Der Käufer muss daher eine eigene Elektroinstallation installieren und die zusätzliche Stromkapazität bezahlen, da das Erdgeschoss derzeit die bestehende Installation nutzt.
  • Da die Halle rund um die Uhr geöffnet ist, muss der Käufer für die Installation einer Zugangskontrolle zum ersten Stockwerk sorgen.
  • Die zu verkaufende Gewerbefläche verfügt über keine eigene Lüftung und Toilette. Beides muss der Käufer selbst besorgen.
  • Das Anbringen von Fassadenwerbung ist nicht möglich, da die Fassade erhaltenswert ist.
  • Parkplätze sind nicht im Preis inbegriffen. Der Käufer muss stattdessen gemäß den geltenden Vorschriften an den Parkfonds zahlen.
  • Das Objekt liegt in einer Gegend, in der es zu Lärmbelästigungen kommen kann, beispielsweise durch eine Eisbahn, einen Kühlcontainer und eine öffentliche Toilette im Gebäude.
  • Voraussetzung für die Transaktion ist die Registrierung einer Erklärung zugunsten der Gemeinde Sønderborg, die der Gemeinde das Recht einräumt, das Dach und die dazugehörigen technischen Anlagen zu betreten, um Inspektionen, Wartungsarbeiten und Reparaturen durchzuführen.
  • Mit der Aufteilung des Erdgeschosses und des Dachgeschosses wurde begonnen, die Fertigstellung ist vor der Übernahme geplant.
 

Zahlung

  • Der gesamte Kaufpreis wird vor der Übernahme eingezogen und bezahlt.
     
  • Der Käufer erhält ca. 14 Tage vor dem Übernahmetermin eine Rechnung in E-Books.
     
  • Die Zahlungsfrist beträgt in der Regel 3 Tage vor dem vereinbarten Übernahmetermin.

Mindestpreisverkauf 2024

  • Mindestpreis 3,0 Millionen DKK.

 

Wann kann die Immobilie übernommen werden?

Der Verkauf erfolgt mit sofortiger Übernahme und maximal 3 Monate nach Abgabe des Kaufangebots.

Welche Planungsrahmen gibt es?

Katasterregister und Adresse

430 Sønderborg, Nørrebro 1A, 6400 Sønderborg

Gemeindeplan

Das Grundstück fällt unter den kommunalen Bebauungsplan 4.1.022.C – 1.C22 (Zentralbereich bei Nørrebro).

Allgemeine Verwendung
Zentrumsbereich

Zentraler Zweck
Einzelhandel, Dienstleistungsbetriebe, Wohnen, Büro- und Dienstleistungsgewerbe, Innenstädte und Gewerbe ohne Beeinträchtigung der Umgebung.

Zonenstatus
Geplante Zone ist städtische Zone

Max. Belegungsrate
150

Max. Anzahl Stockwerke
6

Maximale Höhe
20 m

Erholungs- und Freizeitgebiete
Bei Neubauten muss die Wohnfläche mindestens 30 % der Wohnfläche und mindestens 10 % der Gewerbefläche ausmachen.

Parken
Bei Neubauten muss eine Stellplatzkapazität von mindestens 1 Stellplatz pro 100 m² Wohnfläche, 30 m² Einzelhandelsfläche und 50 m² Gewerbefläche bereitgestellt werden. Kann der Stellplatzbedarf nicht gedeckt werden, ist eine Befreiung durch die Zuwendung an einen Parkraumfonds möglich.

Lokaler Plan

Das Grundstück ist abgedeckt durch Ortsplan 4.1-5 für den Bereich an der Christian d. X. Brücke und Beschilderung und Fassadengrundriss 0-0112.

Der Bebauungsplan 4.1-5 bestimmt die Nutzung für Zentrum Zweck, der eine Entwicklung von Wohn-, Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gewerbeflächen ohne nennenswerte Störungen ermöglicht. Der Plan enthält auch Bestimmungen zur Wahrung der architektonischen Integrität des Gebiets und legt Anforderungen an Materialien und Ausdrucksformen bei Gebäudeumbauten fest.

Der Beschilderungs- und Fassadenplan 0-0112 regelt Änderungen an der Außenfassade des Gebäudes, einschließlich Fassaden, Fenstern und Beschilderung. Alle Änderungen müssen mit der ursprünglichen Architektur des Gebäudes und dem Gesamtbild des Gebiets harmonieren. Die Beschilderung muss einfach und an die Fassade angepasst sein. Beschilderungen oberhalb des Erdgeschosses sind nur in begrenztem Umfang zulässig, typischerweise als dezente Fensterbeschilderung.

Über den Grund

Das Land ist in Zonen eingeteilt, aber nicht als kontaminiert kartiertDies bedeutet, dass das Gebiet nicht von der Verpflichtung zur Analyse bei Bodenbewegungen befreit ist, aber es gibt keine laufenden Aufträge gemäß dem Bodenverschmutzungsgesetz. Bodenentfernungen aus dem Gebiet müssen daher der Gemeinde Sønderborg gemeldet werden.


Angebots- und Verkaufsbedingungen

Lesen Sie unsere Ausschreibungsbedingungen Das Land wird an den Höchstbietenden verkauft, aber die Gemeinde Sønderborg hat das Recht, alle Gebote abzulehnen. Die Abgabe eines Gebotes erfolgt durch die Übermittlung eines Kaufangebotes (zu finden unter Dokumente) per gesicherter Mail. Denken Sie daran, das Übernahmedatum und die erforderlichen Daten zum anbietenden Unternehmen, einschließlich der CPR-Nummer des Käufers, einzutragen. oder CVR-Nr. Bitte beachten Sie, dass Gegenansprüche oder Bedingungen des Bieters zur Unwirksamkeit des Gebotes führen. Sollten während der Angebotsfrist Informationen verfügbar werden, die für die Ausschreibung von Bedeutung sind, werden diese hier auf der Internetseite veröffentlicht. Der Verkauf erfolgt unter vollem Haftungsausschluss für den Verkäufer und als gewerblicher Verkauf.

Gesetzesverordnung

Die Ausschreibung erfolgt gemäß der Bekanntmachung über öffentliche Ausschreibungen zum Verkauf von kommunalen Liegenschaften vom 3. März 2021.

Kontakt

Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Immobilienbüro gerne zur Verfügung.

Kontakt

Das Immobilienbüro
Lille Rådhusgade 7
6400 Sønderborg