Die Gemeinde Sønderborg bietet das 1. Stockwerk und Dachgeschoss im alten Hafenbüro an
Die Gemeinde Sønderborg möchte das 1. Stockwerk und das Dachgeschoss des ehemaligen Hafenbüros verkaufen, Kataster 430 Sønderborg, Nørrebro 1, 6400 Sønderborg
Der Mindestpreis beträgt 3.000.000 DKK.
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Das Kaufangebot finden Sie unter „Angehängte Dokumente“
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- Teil von 430 Sønderborg
Größe m2
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1. Obergeschoss: 173 m²
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Dachterrasse: 144 m²
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Gesamt: 317 m²
Anwendung
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Das Grundstück befindet sich in einem urbanen Gebiet und ist durch den Municipal Plan Framework 4.1.022.C – 1.C22 sowie den Local Plan 4.1-5 für das Gebiet an der Christian d. X's Bridge und dem Sign and Facade Local Plan 0-0112 abgedeckt.
Das Grundstück befindet sich in einem Gebiet, das im Bebauungsplan als Zentrum ausgewiesen ist . Dies bedeutet, dass das Gebiet beispielsweise für Einzelhandel, Büros und Dienstleistungsbetriebe, öffentliche oder kulturelle Zwecke sowie andere Branchen genutzt werden kann, ohne die Umgebung wesentlich zu beeinträchtigen.
Für die jetzige Immobilie bietet sich die Gestaltung der Räumlichkeiten für ein Gemeinschaftsbüro, eine freie Berufsausübung (z. B. Klinik oder Beratungsunternehmen), einen Showroom oder ein Ladengeschäft mit angeschlossenem Büro an.
Der Bebauungsplan 4.1-5 enthält Bestimmungen zur Wahrung der architektonischen Integrität des Gebiets sowie Anforderungen an Materialien und Ausdruck im Falle von Gebäudeänderungen. Der Beschilderungs- und Fassadenbebauungsplan 0-0112 legt einen Rahmen für Fassadenänderungen und Beschilderung fest und stellt sicher, dass Änderungen im Einklang mit der Architektur des Gebäudes und des Gebiets vorgenommen werden.
Spezielle Bedingungen
- Der Gewerbebereich verfügt über eine gemeinsame Halle mit dem Erdgeschoss, in der sich auch der Eingang zum ersten Obergeschoss befindet.
- Eine Nutzung des Gewerbegebietes zu Wohnzwecken ist nicht möglich, da keine beidseitigen Fluchtwege vorhanden sind.
- Das 1. Obergeschoss verfügt über keine eigene Elektroinstallation. Der Käufer muss daher eine eigene Elektroinstallation installieren und die zusätzliche Stromkapazität bezahlen, da das Erdgeschoss derzeit die bestehende Installation nutzt.
- Da die Halle rund um die Uhr geöffnet ist, muss der Käufer für die Installation einer Zugangskontrolle zum ersten Stockwerk sorgen.
- Die zu verkaufende Gewerbefläche verfügt über keine eigene Lüftung und Toilette. Beides muss der Käufer selbst besorgen.
- Das Anbringen von Fassadenwerbung ist nicht möglich, da die Fassade erhaltenswert ist.
- Parkplätze sind nicht im Preis inbegriffen. Der Käufer muss stattdessen gemäß den geltenden Vorschriften an den Parkfonds zahlen.
- Das Objekt liegt in einer Gegend, in der es zu Lärmbelästigungen kommen kann, beispielsweise durch eine Eisbahn, einen Kühlcontainer und eine öffentliche Toilette im Gebäude.
- Voraussetzung für die Transaktion ist die Registrierung einer Erklärung zugunsten der Gemeinde Sønderborg, die der Gemeinde das Recht einräumt, das Dach und die dazugehörigen technischen Anlagen zu betreten, um Inspektionen, Wartungsarbeiten und Reparaturen durchzuführen.
- Mit der Aufteilung des Erdgeschosses und des Dachgeschosses wurde begonnen, die Fertigstellung ist vor der Übernahme geplant.
Zahlung
- Der gesamte Kaufpreis wird vor der Übernahme eingezogen und bezahlt.
- Der Käufer erhält ca. 14 Tage vor dem Übernahmetermin eine Rechnung in E-Books.
- Die Zahlungsfrist beträgt in der Regel 3 Tage vor dem vereinbarten Übernahmetermin.
Mindestpreisverkauf 2024
- Mindestpreis 3,0 Millionen DKK.
- Wann kann die Immobilie übernommen werden?
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Der Verkauf erfolgt mit sofortiger Übernahme und maximal 3 Monate nach Abgabe des Kaufangebots.
- Welche Planungsrahmen gibt es?
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Katasterregister und Adresse
430 Sønderborg, Nørrebro 1A, 6400 Sønderborg
Gemeindeplan
Das Grundstück fällt unter den kommunalen Bebauungsplan 4.1.022.C – 1.C22 (Zentralbereich bei Nørrebro).
Allgemeine Verwendung
ZentrumsbereichZentraler Zweck
Einzelhandel, Dienstleistungsbetriebe, Wohnen, Büro- und Dienstleistungsgewerbe, Innenstädte und Gewerbe ohne Beeinträchtigung der Umgebung.Zonenstatus
Geplante Zone ist städtische ZoneMax. Belegungsrate
150Max. Anzahl Stockwerke
6Maximale Höhe
20 mErholungs- und Freizeitgebiete
Bei Neubauten muss die Wohnfläche mindestens 30 % der Wohnfläche und mindestens 10 % der Gewerbefläche ausmachen.Parken
Bei Neubauten muss eine Stellplatzkapazität von mindestens 1 Stellplatz pro 100 m² Wohnfläche, 30 m² Einzelhandelsfläche und 50 m² Gewerbefläche bereitgestellt werden. Kann der Stellplatzbedarf nicht gedeckt werden, ist eine Befreiung durch die Zuwendung an einen Parkraumfonds möglich.Lokaler Plan
Das Grundstück ist durch den Bebauungsplan 4.1-5 für das Gebiet an der Christian d. X's Bridge und dem Bebauungsplan 0-0112 für Schild und Fassade abgedeckt.
Der Flächennutzungsplan 4.1-5 legt die Nutzung des Zentrums fest und erlaubt die Ansiedlung von Wohnungen, Einzelhandel, Dienstleistungsbetrieben und anderen Gewerbebetrieben ohne wesentliche Beeinträchtigungen. Der Plan enthält außerdem Bestimmungen zum Erhalt der architektonischen Integrität des Gebiets und legt Anforderungen an Materialien und Gestaltung bei baulichen Veränderungen fest.
Der Beschilderungs- und Fassadenplan 0-0112 regelt Änderungen an der Außenfassade des Gebäudes, einschließlich Fassaden, Fenstern und Beschilderung. Alle Änderungen müssen mit der ursprünglichen Architektur des Gebäudes und dem Gesamtbild des Gebiets harmonieren. Die Beschilderung muss einfach und an die Fassade angepasst sein. Beschilderungen oberhalb des Erdgeschosses sind nur in begrenztem Umfang zulässig, typischerweise als dezente Fensterbeschilderung.
- Über den Grund
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Das Gelände ist als Fläche ausgewiesen, jedoch nicht als kontaminiert kartiert . Das bedeutet, dass die Pflicht zur Untersuchung von Bodenentnahmen für dieses Gebiet nicht aufgehoben ist, es jedoch keine laufenden Anordnungen nach dem Bodenschutzgesetz vorliegen. Bodenentnahmen aus diesem Gebiet müssen daher der Gemeinde Sønderborg gemeldet werden.
- Angebots- und Verkaufsbedingungen
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Bitte lesen Sie unsere Gebotsbedingungen. Das Grundstück wird an den Höchstbietenden verkauft, die Gemeinde Sønderborg behält sich jedoch das Recht vor, alle Gebote abzulehnen. Gebote sind durch Einreichung eines Kaufangebots (unter „Dokumente“) per sicherer E-Mail abzugeben. Bitte geben Sie das Übernahmedatum und die erforderlichen Daten des bietenden Unternehmens an, einschließlich der Handelsregisternummer (CPR) oder der Gewerbesteuernummer (CVR) des Käufers. Gegenforderungen oder Bedingungen seitens des Bieters führen zur Ungültigkeit des Gebots. Sollten während der Gebotsfrist Informationen bekannt werden, die für das Gebot von Bedeutung sind, werden diese hier auf der Website veröffentlicht. Der Verkauf erfolgt unter vollständiger Haftungsbeschränkung für den Verkäufer und als Unternehmensverkauf.
- Gesetzesverordnung
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Die Ausschreibung erfolgt gemäß der Bekanntmachung über öffentliche Ausschreibungen zum Verkauf von kommunalen Liegenschaften vom 3. März 2021.
- Kontakt
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Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Immobilienbüro gerne zur Verfügung.
Gute Gründe zu streiken
- Zentrale Lage
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- Blick aufs Wasser
Område
Angehängte Dokumente
Kontakt
Das Immobilienbüro
Lille Rådhusgade 7
6400 Sønderborg
E-mail: ejendomskontoret@sonderborg.dk
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