Melden Sie Ihr Kind an und sehen Sie sich die Standorte von Kitas, Kindergärten und Kindergärten sowie privaten Betreuungsangeboten an

Buchen Sie einen Platz, melden Sie Ihr Kind an oder beantragen Sie einen freien Platz in Kita, Krippe oder Kindergarten.

Alle Kinder haben ab einem Alter von 26 Wochen bis zum Schuleintritt Anspruch auf Betreuung in den dänischen und deutschen Einrichtungen der Gemeinde Sønderborg.

Die Gemeinde Sønderborg hat in allen Bereichen eine Fit-Garantie.

Die Einrichtungen arbeiten gemäß den Mindeststandards. Das bedeutet, dass in der Kinderkrippe maximal 3 Kinder pro Mitarbeiter und im Kindergarten maximal 6 Kinder pro Mitarbeiter betreut werden.

Die Gemeinde Sønderborg betont, dass sowohl Kindertagesstätten als auch die städtische Kindertagesstätte über geschultes pädagogisches Personal verfügen.

In der Gemeinde Sønderborg gibt es städtische Kindertagesstätten und Tagesmütter/-väter, die über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, private Betreuungsprogramme und -einrichtungen in Anspruch zu nehmen.

Auf der interaktiven Karte können Sie die Standorte der kommunalen Einrichtungen einsehen. Hier können Sie verschiedene Optionen auswählen und abwählen und sehen, wo sich die Einrichtungen in Bezug auf Ihre Bedürfnisse befinden.

Wann kann ich einen Platz zum Babysitten buchen?

Sie können einen Platz reservieren, sobald Ihr Kind eine CPR-Nummer erhalten hat. Die Reservierung ist mehrere Jahre im Voraus möglich, sodass Sie bereits bei der Zuteilung der CPR-Nummer einen kompletten Kurs inklusive Vereinsangeboten für Ihr Kind buchen können.

Bitte beachten Sie, dass die Einrichtung während der Ferien geschlossen sein kann, wenn Sie einen Platz ab Juli buchen oder Ihr Kind aufgrund der 3,1-Jahres-Regel automatisch im Juli in die Kindergartengruppe wechselt. Bitte kontaktieren Sie die Einrichtung, um weitere Informationen zum Starttermin zu erhalten.

Bezüglich der Aufnahme in die Kindertagesstätte wenden Sie sich bitte an das Aufnahmebüro.

Wie buche ich einen Platz für mein Kind?

Sie können über den grünen Link oben auf der Seite hier buchen. Sie müssen MitID verwenden, um einen Platz für Ihr Kind zu buchen. 

Wenn Sie den Ort gefunden haben, den Sie buchen möchten, ist es wichtig, dass Sie auf "Buchen" klicken, da der Ort sonst nicht gebucht wird. Sie erhalten eine Bestätigung, wenn Ihre Buchung korrekt abgeschlossen wurde.

Warteliste - erhalten Sie Benachrichtigungen über verfügbare Plätze

Sollte am gewünschten Termin kein Platz frei sein, können Sie Ihr Kind auf die Warteliste einer Einrichtung oder Kindertagesstätte setzen lassen. Sobald ein Platz frei wird, erhalten Sie automatisch ein Angebot.

Sie melden Ihr Kind über das digitale Platzierungsverfahren auf der Warteliste an.

Wir empfehlen Ihnen, parallel dazu alternativ einen Platz in einer anderen Einrichtung oder Kindertagesstätte zu buchen, bis ein Platz an Ihrem Wunschort frei wird.

Es ist von Vorteil, den 1. oder 16. des Monats als Nachfragedatum zu wählen, da das Buchungssystem an diesen Tagen neue Plätze zuweist.

Wir empfehlen Ihnen außerdem, Ihr Kind vor dem 4. Lebenswoche anzumelden, um eine möglichst hohe Priorität auf der Warteliste zu erreichen.

Frist für die Beantwortung von Raumangeboten

Wenn Ihr Kind auf der Warteliste steht, erhalten Sie ein Angebot per E-Mail/Eboks, sobald ein Platz frei wird.

Sie müssen innerhalb von 5 Werktagen auf das Angebot reagieren. Sollten Sie die Frist versäumen, wird der Platz automatisch dem nächsten Kind auf der Warteliste angeboten oder im Buchungssystem freigegeben.

Bitte beachten Sie, dass Sie den aktuellen Betreuungsplatz Ihres Kindes erst dann stornieren sollten, wenn Sie einen neuen Platz gebucht haben. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Platz von einem anderen Kind belegt wird und Sie ohne Betreuungsangebot dastehen.

Soll ich mich für eine Kita oder einen Kindergarten entscheiden?

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie sich für eine Kita oder einen Kindergarten entscheiden sollten, sehen Sie die wichtigsten Unterschiede im Folgenden:

  Kindertagesstätte Kindergarten
Öffnungszeiten Die Tagesmütter stehen 48 Stunden in der Woche zur Verfügung, die auf die einzelnen Kinder abgestimmt sind.
Die Öffnungszeiten sind in der Regel ml. bei 06.00 - 18.00

Die Kita ist durchschnittlich 50 Stunden pro Woche geöffnet
Die Öffnungszeiten sind in der Regel ml. bei 6.30 - 16.45.

Ausbildungsstand des Personals Alle städtischen Erzieherinnen und Erzieher sind ausgebildete pädagogische Hilfskräfte mit kontinuierlicher Weiterbildung. Das Personal soll zu 80 % aus Pädagogen, zu 10 % aus pädagogischen Assistenten und zu 10 % aus pädagogischen Assistenten mit kontinuierlicher Weiterbildung bestehen.
Erkrankung Bei Krankheit der Tagespflegeperson wird dem Kind eine Ersatzbetreuung angeboten. Wenn der Grunderzieher des Kindes krank ist, sind andere Erzieher im Alltag um das Kind herum.
Urlaub Die Tagespflegekraft hat Urlaub nach dem geltenden Urlaubsgesetz.
In den Ferienzeiten wird dem Kind eine Gastunterbringung angeboten, entweder bei einer anderen Tageseinrichtung oder in einem Gästehaus.
Die Abteilungen sind in den Sommerferien für zwei bis drei Wochen geschlossen, in denen eine Ferienbetreuung in einer nahe gelegenen Einrichtung angeboten wird.
Knochen Die Kindertagesstätte serviert Mahlzeiten, die von der jeweiligen Kindertagesstätte zubereitet werden. Spezielles Essen müssen die Eltern allerdings selbst mitbringen. Zweimal im Jahr stimmen die Eltern darüber ab, ob sie eine elternfinanzierte Mittagsverpflegung wünschen oder ob sie das tägliche Lunchpaket für ihr Kind selbst mitbringen möchten.
Physischer Rahmen Die Betreuung der Kinder erfolgt in der Kindertagesstätte mit insgesamt maximal 5 Kindern. Alle Erzieherinnen sind einer Spielzimmergruppe zugeordnet, in der sie eng mit anderen Erzieherinnen zusammenarbeiten. Die Krippengruppen sind Teil des Kindergartens bzw. Kinderuniversums, das für Kinder zwischen 0 und 3 Jahren konzipiert ist. Das Kind hat einen Grundschullehrer, und es gibt ca. drei Kinder pro Erwachsene. Die Kindergartengruppe wird ca. 8-12 Kinder. Sind Geschwister vorhanden, besteht die Möglichkeit, in derselben Einrichtung untergebracht zu werden.

Lesen Sie hier mehr über die kommunale Kindertagesstätte in der Gemeinde Sønderborg.

Können Geschwister dieselbe Einrichtung besuchen?

Geschwisterkinder in derselben Einrichtung werden berücksichtigt. Das bedeutet, dass jüngeren Geschwistern mit derselben Wohnadresse vor anderen Kindern auf der Warteliste ein kostenloser Platz angeboten wird.

Dies setzt jedoch voraus, dass zum gewünschten Bedarfstermin eine freie Stelle vorhanden ist.

Wie melde ich mein Kind von der Einrichtung ab?

Sie müssen Ihr Kind per anmelden das Buchungssystem im Digital Location Guide

Die Kündigung muss mit einer Frist von einem Monat zum 1. oder 15. des Monats erfolgen.

Die Stornierung kann nicht direkt bei der Institution oder Schule erfolgen, sondern muss stets digital gemäß den geltenden Stornierungsbedingungen entweder über [Link/Dienst] oder [Link/Plattform] erfolgen. das Buchungssystem im Digital Location Guide oder pro Post Pladsanvisning@sonderborg.dk

Übergang zwischen Angeboten

Beim Übergang von der Kindertagesstätte zur Krippe oder zum Kindergarten erfolgt die Anmeldung im neuen Angebot/die Einschreibung gleichzeitig mit der Abmeldung von der Kindertagesstätte.

Bei der Anmeldung zur Nachmittagsbetreuung ab dem 1. Mai nach dem Kindergartenalter gilt die Anmeldung zur Nachmittagsbetreuung als Abmeldung vom Kindergarten.

In manchen Horten findet der Übergang zu anderen Terminen statt. Hier müssen Sie beachten, dass die Kündigungsfrist für die Abmeldung Ihres Kindes vom Kindergarten eingehalten werden muss.

Wenn das Kind die 2. Klasse beendet, wird es am 31. Juli automatisch von der Nachmittagsbetreuung abgemeldet.

Wechseln Sie zur privaten Pflege

Wenn Ihr Kind von der städtischen zur privaten Kinderbetreuung wechselt, muss die allgemeine Kündigungsfrist eingehalten werden:

  • Kündigungsfrist: 1 Monat
  • bis zum 1. oder 15. eines Monats

Pro Kind wird nur ein Zuschuss gewährt. Sie können daher nur dann einen Zuschuss für private Kinderbetreuung erhalten, wenn das Kind nicht mehr bei einer kommunalen Einrichtung angemeldet ist.

Wie storniere ich eine Registrierung im Buchungssystem?

Sie können eine Anmeldung/Buchung in einer Einrichtung oder Kindertagesstätte mit einer Frist von 1 Monat vor Beginn der Betreuung Ihres Kindes stornieren.

Wenn Sie beispielsweise einen Platz ab dem 1. Januar gebucht haben, muss die Buchung spätestens bis Ende November storniert werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Betreuungsplatz nicht stornieren sollten, bevor Ihnen ein neuer Platz angeboten wurde, falls Sie weiterhin Betreuung benötigen.

Wie werden Pflegekinder in einer Einrichtung aufgenommen?

Wenn ein Pflegekind auf eine Warteliste gesetzt oder ein Platz in einer Kindertagesstätte, Einrichtung, Hortbetreuung oder einem Club angeboten werden soll, müssen Sie sich an Ihren zuständigen Sachbearbeiter im Jugendamt wenden. Dieser wird sich dann mit der zuständigen Behörde für Kinder- und Familienangelegenheiten (Pladsanvisningen) in Verbindung setzen.

Welche Betreuungsmöglichkeiten habe ich, wenn ich in die Kommune Sønderborg oder von dort weg ziehe?

Umzug in die Gemeinde Sønderborg

Sie können einen Platz in einer Kindertagesstätte oder Einrichtung der Gemeinde Sønderborg bereits vor Ihrem Umzug dorthin reservieren. Voraussetzung dafür ist eine dänische CPR-Nummer für das Kind.

Wenn Sie in einer anderen Gemeinde wohnen und eine Unterkunft in der Gemeinde Sønderborg buchen, müssen Sie angeben, ob Sie in die Gemeinde umziehen oder in Ihrer bisherigen Wohngemeinde bleiben. Diese Information dient dazu, die Gemeinde zu bestimmen, die die Zahlung einzieht.

Umzug aus der Gemeinde Sønderborg

Ihr Kind kann seinen/ihren Platz in der Gemeinde Sønderborg behalten, auch wenn Sie in eine andere Gemeinde umziehen.

Wenn der Platz für die Gemeinde teurer ist als ein vergleichbarer Platz in der Gemeinde Sønderborg, müssen Sie die Differenz zusammen mit dem regulären Elterngeld bezahlen.

Ausländische Staatsbürger ohne CPR-Nummer/Mit-ID

Wenn Sie aus dem Ausland in die Gemeinde Sønderborg ziehen und noch keine dänische CPR-Nummer oder MitID besitzen, können Sie sich an Pladsanvisningen wenden unter Pladsanvisning@sonderborg.dk oder telefonisch unter 88 72 47 55.

Der Veranstaltungsort-Guide kann Ihnen weiterhelfen und gegebenenfalls einen Platz reservieren, bis Ihre CPR-Nummer und Adresse vorliegen.

Grenzgänger

Wenn Sie in Deutschland wohnen und in der Gemeinde Sønderborg arbeiten, hat Ihr Kind Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte oder Kindertagesstätte. Die Betreuung wird nur während Ihrer Beschäftigungszeit in der Gemeinde angeboten, und der Anspruch auf einen Betreuungsplatz erlischt, sobald die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind.

Für Grenzgänger gilt die Gemeinde des Arbeitsortes in Dänemark als Wohnsitzgemeinde für Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Dänemark. Das bedeutet, dass Sie als Grenzgänger eine Kindertagesstätte in einer anderen Gemeinde als der Gemeinde des Arbeitsortes wählen können, sobald Ihrem Kind ein Betreuungsplatz in der Gemeinde des Arbeitsortes angeboten wurde. Die Zahlung erfolgt an die Gemeinde des Arbeitsortes, die auch die Gebühren festlegt.

Voraussetzungen, um als Grenzgänger zu gelten

Um als Grenzgänger anerkannt zu werden und die damit verbundenen Rechte zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • In Dänemark müssen Sie mindestens 9 Stunden pro Woche, 18 Stunden innerhalb von 14 Tagen oder 39 Stunden pro Monat arbeiten – oder Anspruch auf Krankengeld haben und dieses auch beziehen. Die Arbeitsverpflichtung muss monatlich erfüllt werden.
  • Sie müssen in die ATP einzahlen. 
  • Sie dürfen in Ihrem Wohnsitzland keiner Beschäftigung nachgehen.
  • Wenn Sie selbstständig sind, benötigen Sie eine dänische CVR-Nummer.

Dokumentationsanforderungen:

  • Arbeitsvertrag mit Angaben zu Arbeitgeber, Arbeitszeit und Beschäftigungsdauer.
  • Dokumentation der ATP-Zahlung über die Gehaltsabrechnung.
  • Quellensteuernummer, ausgestellt von SKAT. Auf der Lohnsteuerkarte kann auch vermerkt sein, ob es sich bei der Person um einen Grenzgänger handelt.
  • SU gilt nicht als bezahlte Arbeit und erfüllt daher nicht die Beschäftigungsvoraussetzung.
Welche anderen Möglichkeiten habe ich, mein Kind zu betreuen?

Anstelle einer städtischen Kindertagesstätte, Krippe oder eines Kindergartens können Sie eine/n wählen private Betreuungsregelung oder wenige Zuschuss für die Betreuung des eigenen Kindes.

Kontakt

Die Standortanweisungen
Jyllandsgade 38
6400 Sønderborg