Einreise nach Dänemark

Lesen Sie, wie Sie Ihre Einreise melden und eine CPR-Nummer erhalten, wenn Sie aus dem Ausland nach Dänemark ziehen.

Wenn Sie nach Dänemark ziehen, können Sie eine dänische CPR-Nummer beantragen, wenn Sie planen, länger als drei Monate im Land zu bleiben.


Sie müssen eine dänische CPR-Nummer bei der Gemeinde beantragen, in die Sie umziehen.

Wie beantrage ich als EU-Bürger die Einreise nach Dänemark?

 

Wenn Sie Bürger eines EU-Landes sind, müssen Sie die folgenden Informationen/Dokumente verwenden:

  • Registrierungsnachweis von SIRI (The Board for International Recruitment and Integration). Einen Anmeldenachweis können Sie unter beantragen www.nyidanmark.dk oder Telefon 72 14 20 00
    • Für einen persönlichen Besuch ist eine Terminvereinbarung erforderlich SIRI. Wenn Sie in der Gemeinde Sønderborg wohnen möchten, können Sie vorteilhafterweise einen Nachweis beantragen, dass Ihre Eintragung dort registriert ist SIRI in Sonderburg. SIRI befindet sich an der gleichen Adresse wie Bürgerservice Dort erhalten Sie Ihre CPR-Nummer. 
  • Pass
  • Dokumentation der nordischen Sozialversicherungsnummer (wenn Sie aus einem nordischen Land anreisen)
  • Geburtsurkunde
  • Unterlagen zum Familienstand, z. B. Heiratsurkunde/Scheidung/Witwerschaft
  • Unterlagen für Wohnungen in Dänemark, z. B. Kaufvertrag oder Mietvertrag
  • Umzugsadresse – Ihre Adresse im Ausland, von der aus Sie umziehen
  • Adresse in Dänemark: Straßenname, Hausnummer, Stockwerk, Tür, Postleitzahl, Stadt
  • Datum des Umzugs nach Dänemark
  • Geben Sie an, welche ehemalige dänische CPR-Nr.


Wenn Sie Kinder haben, die mit Ihnen nach Dänemark ziehen, müssen Sie außerdem die folgenden Informationen/Dokumente verwenden:

  • Geburtsurkunde für jedes Kind, das mit Ihnen umzieht
  • Dokumentation zur elterlichen Sorge
  • Vollmacht eines Elternteils, der nicht mit Ihnen nach Dänemark zieht, oder Nachweis, dass Sie nicht mit dem betreffenden Elternteil zusammenleben
  • Kopie des Reisepasses beider Eltern


Wenn Sie im Ausland verheiratet oder geschieden sind, können Sie:
Informationen zur Anerkennung ausländischer Heirats-, Scheidungs- und Sterbeurkunden sowie deren Legalisierung finden Sie unter Website des Familiengerichts.


Registrierung von Einreisen nach Dänemark:
Denken Sie daran, dass Sie Ihren Eintrag registrieren müssen Online. Sobald Sie sich online registriert haben, senden Sie uns bitte eines zu E-Mail an das Melderegister und geben Sie die Fallnummer an oder legen Sie die Quittung bei.

In der E-Mail müssen Sie das Datum und die Uhrzeit angeben, mit der Sie einen persönlichen Termin haben SIRI in Sonderborg, damit wir wissen, wann Sie kommen.


Das müssen Sie unbedingt bei sich haben, wenn Sie bei Borgerservice erscheinen:
Alle Dokumente müssen im Original vorliegen und die Dokumente müssen mitgebracht werden – auch wenn Sie die Dokumentation bereits in der Self-Service-Lösung beigefügt haben.

 

Wie beantrage ich als Nicht-EU-Bürger die Einreise nach Dänemark?

Wenn Sie Staatsbürger eines Landes außerhalb der EU sind, müssen Sie folgende Informationen/Dokumente verwenden:

  • Pass
  • Aufenthaltserlaubnis der dänischen Einwanderungsbehörde. Eine Aufenthaltserlaubnis können Sie unter beantragen www.nyidanmark.dk oder am Telefon: 35 36 66 00
  • Dokumentation der nordischen Sozialversicherungsnummer (wenn Sie aus einem nordischen Land anreisen)
  • Geburtsurkunde
  • Unterlagen zum Familienstand, z. B. Heiratsurkunde/Scheidung/Witwerschaft
  • Unterlagen für Wohnungen in Dänemark, z. B. Kaufvertrag oder Mietvertrag
  • Umzugsadresse – Ihre Adresse im Ausland, von der aus Sie umziehen
  • Adresse in Dänemark: Straßenname, Hausnummer, Stockwerk, Tür, Postleitzahl, Stadt
  • Datum des Umzugs nach Dänemark
  • Geben Sie an, welche ehemalige dänische CPR-Nr.

Wenn Sie Kinder haben, die mit Ihnen nach Dänemark ziehen, müssen Sie die folgenden Informationen/Dokumente verwenden:

  • Geburtsurkunde für jedes Kind, das mit Ihnen umzieht
  • Dokumentation zur elterlichen Sorge
  • Vollmacht eines Elternteils, der nicht mit Ihnen nach Dänemark zieht, oder Nachweis, dass Sie nicht mit dem betreffenden Elternteil zusammenleben
  • Kopie des Reisepasses beider Eltern

Wenn Sie im Ausland verheiratet oder geschieden sind, können Sie:
Informationen zur Anerkennung ausländischer Heirats-, Scheidungs- und Sterbeurkunden sowie deren Legalisierung finden Sie unter Website des Familiengerichts.


Registrierung von Einreisen nach Dänemark:
Denken Sie daran, dass Sie Ihren Eintrag registrieren müssen Online. Sobald Sie sich online registriert haben, senden Sie uns bitte eines zu E-Mail an Melderegistert und geben Sie die Fallnummer an oder legen Sie die Quittung bei.

In der E-Mail müssen Sie angeben, ob Sie beitreten möchten Bürgerbüro in Gråsten, Nordborg oder Sonderburg

Sie werden innerhalb von 14 Tagen kontaktiert und können persönlich bei Borgerservice vorbeikommen.


Das müssen Sie unbedingt bei sich haben, wenn Sie bei Borgerservice erscheinen:
Alle Dokumente müssen im Original vorliegen und die Dokumente müssen mitgebracht werden – auch wenn Sie die Dokumentation bereits in der Self-Service-Lösung beigefügt haben.

Wie beantrage ich als dänischer Staatsbürger die Einreise nach Dänemark?

Wenn Sie dänischer Staatsbürger sind, müssen Sie die folgenden Informationen/Dokumente verwenden:

  • Pass
  • Dokumentation der nordischen Sozialversicherungsnummer (wenn Sie aus einem nordischen Land anreisen)
  • Geburtsurkunde
  • Unterlagen zum Familienstand, z. B. Heiratsurkunde/Scheidung/Witwerschaft
  • Unterlagen für Wohnungen in Dänemark, z. B. Kaufvertrag oder Mietvertrag
  • Umzugsadresse – Ihre Adresse im Ausland, von der aus Sie umziehen
  • Adresse in Dänemark: Straßenname, Hausnummer, Stockwerk, Tür, Postleitzahl, Stadt
  • Datum des Umzugs nach Dänemark
  • Geben Sie an, welche ehemalige dänische CPR-Nr.


Wenn Sie Kinder haben, die mit Ihnen nach Dänemark ziehen, müssen Sie außerdem die folgenden Informationen/Dokumente verwenden:

  • Geburtsurkunde für jedes Kind, das mit Ihnen umzieht
  • Dokumentation zur elterlichen Sorge
  • Vollmacht eines Elternteils, der nicht mit Ihnen nach Dänemark zieht, oder Nachweis, dass Sie nicht mit dem betreffenden Elternteil zusammenleben
  • Kopie des Reisepasses beider Eltern


Wenn Sie im Ausland verheiratet oder geschieden sind, können Sie:
Informationen zur Anerkennung ausländischer Heirats-, Scheidungs- und Sterbeurkunden sowie deren Legalisierung finden Sie unter Website des Familiengerichts.


Registrierung von Einreisen nach Dänemark:
Denken Sie daran, dass Sie Ihren Eintrag registrieren müssen Online. Sobald Sie sich online registriert haben, senden Sie uns bitte eines zu E-Mail an Melderegistert und geben Sie die Fallnummer an oder legen Sie die Quittung bei.

In der E-Mail müssen Sie angeben, ob Sie beitreten möchten Bürgerbüro in Gråsten, Nordborg oder Sonderburg

Sie werden innerhalb von 14 Tagen kontaktiert und können persönlich bei Borgerservice vorbeikommen.


Das müssen Sie unbedingt bei sich haben, wenn Sie bei Borgerservice erscheinen:
Alle Dokumente müssen im Original vorliegen und die Dokumente müssen mitgebracht werden – auch wenn Sie die Dokumentation bereits in der Self-Service-Lösung beigefügt haben.

Wie beantrage ich als nordischer Staatsbürger die Einreise nach Dänemark?

Wenn Sie Staatsbürger eines nordischen Landes sind, müssen Sie die folgenden Informationen angeben:

  • Pass
  • Dokumentation der nordischen Sozialversicherungsnummer (wenn Sie aus einem nordischen Land anreisen)
  • Geburtsurkunde
  • Unterlagen zum Familienstand, z. B. Heiratsurkunde/Scheidung/Witwerschaft
  • Unterlagen für Wohnungen in Dänemark, z. B. Kaufvertrag oder Mietvertrag
  • Umzugsadresse – Ihre Adresse im Ausland, von der aus Sie umziehen
  • Adresse in Dänemark: Straßenname, Hausnummer, Stockwerk, Tür, Postleitzahl, Stadt
  • Datum des Umzugs nach Dänemark
  • Geben Sie an, welche ehemalige dänische CPR-Nr.

Wenn Sie Kinder haben, die mit Ihnen nach Dänemark ziehen, müssen Sie die folgenden Informationen/Dokumente verwenden:

  • Geburtsurkunde für jedes Kind, das mit Ihnen umzieht
  • Dokumentation zur elterlichen Sorge
  • Vollmacht eines Elternteils, der nicht mit Ihnen nach Dänemark zieht, oder Nachweis, dass Sie nicht mit dem betreffenden Elternteil zusammenleben
  • Kopie des Reisepasses beider Eltern

Wenn Sie im Ausland verheiratet oder geschieden sind, können Sie:
Informationen zur Anerkennung ausländischer Heirats-, Scheidungs- und Sterbeurkunden sowie deren Legalisierung finden Sie unter Website des Familiengerichts.


Registrierung von Einreisen nach Dänemark:
Denken Sie daran, dass Sie Ihren Eintrag registrieren müssen Online. Sobald Sie sich online registriert haben, senden Sie uns bitte eines zu E-Mail an Melderegistert und geben Sie die Fallnummer an oder legen Sie die Quittung bei.

In der E-Mail müssen Sie angeben, ob Sie beitreten möchten Bürgerbüro in Gråsten, Nordborg oder Sonderburg

Sie werden innerhalb von 14 Tagen kontaktiert und können persönlich bei Borgerservice vorbeikommen.


Das müssen Sie unbedingt bei sich haben, wenn Sie bei Borgerservice erscheinen:
Alle Dokumente müssen im Original vorliegen und die Dokumente müssen mitgebracht werden – auch wenn Sie die Dokumentation bereits in der Self-Service-Lösung beigefügt haben.

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Migranten im Rathaus

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6400 Sønderborg

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Donnerstag: 9.00 - 18.00

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Dienstag: 10.00 - 15.00 Uhr
Mittwoch: 10.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag: 10.00 - 17.00 Uhr
Freitag: 10.00 - 14.00 Uhr