Entscheidung

Entscheidung über die Mitteilung gemäß Abschnitt 11 an der Adresse Stevningnorvej 19, 6430 Nordborg

Anhörungs- oder Entscheidungskategorie
Name
Natur, Umwelt und Klima

Die Gemeinde Sønderborg beschließt hiermit, dass der Bau eines 89 m² großen Gebäudes erfolgen soll. Bei dem Gebäude am Stevningnorvej 19, 6430 Nordborg handelt es sich nicht um eine genehmigungspflichtige Änderung. Die Meldung erfüllt sämtliche Anforderungen des § 11 der Viehbestandsgenehmigungsverordnung. Die Beschwerdebelehrung finden Sie im Bescheid unter beigefügten Dokumenten. Die beschwerdeberechtigten Organisationen wurden benachrichtigt.

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