Entscheidung

Beschluss über den Bau eines Futtermittelsilos am Osmark 14 nicht genehmigungspflichtig, 6400 Sønderborg

Anhörungs- oder Entscheidungskategorie
Name
Natur, Umwelt und Klima

Die Gemeinde Sønderborg gibt am 20 bekannt, dass das angemeldete Futtersilo am Osmark 03 gebaut werden kann, 6400 Sønderborg Kataster Nr. 27, Snogbæk, Sottrup auf der angegebenen Grundlage, da es die Bedingungen in § 10 der Verordnung über die Genehmigung und Erlaubnis etc. der Tierhaltung Nr. 2256 vom 29. Dezember 2020 erfüllt.

Einspruchsfrist

Område

Die gesamte Gemeinde

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