Stallmist, Güllegruben und Güllefässer

Hier finden Sie Informationen zur Güllelagerung und Lagerung in Feldhalden für die gewerbliche Tierhaltung.

Gülle und offene Behälter für Viehgülle müssen die Abstandsanforderungen der Tiergülleverordnung erfüllen.

Wo kann ich eine Viehhaltung, ein Güllelager und ein Silagelager und Lager errichten?

Bei der Errichtung, Erweiterung oder Änderung gelten folgende Abstandsgebote:

  • 25 m für Wasserversorgungsanlagen, die nicht der allgemeinen Wasserversorgung dienen.
  • 50 m zum Wasserversorgungssystem für die allgemeine Wasserversorgung.
  • 15 m für Bäche (einschließlich Abflüsse) und Seen größer als 100 m²
  • 15 m zu öffentlicher Straße und privater Gemeinschaftsstraße.
  • 25 m für Lebensmittelbetriebe.
  • 15 m für das Wohnen auf demselben Grundstück
  • 30 m bis zur Nachbargrenze
Wie kann ich Festdünger lagern?

Die Lagerung von Festmist darf nur auf entsprechend den Bestimmungen der Gülleverordnung eingerichteten Misthaufen oder in einem dicht verschlossenen Behälter, der auf einer befestigten Fläche mit Abfluss zu einem Misthaufensaftbehälter oder ähnlichem steht, erfolgen.

Die Matte muss sofort nach dem Verlegen mit dichtem und wasserdichtem Material abgedeckt werden.

Wie kann ich Gülle lagern?

Gülle kann in geschlossenen oder offenen Behältern gelagert werden.

Behälter für Viehgülle müssen mit einer Abdeckung in Form einer Schwimmschicht, Zeltabdeckung oder ähnlichem versehen sein. Für Behälter mit Gülle ist mindestens einmal im Monat ein Fahrtenbuch zu führen. 
Dies kann jedoch vermieden werden, wenn eine dauerhafte Abdeckung in Form beispielsweise eines Zelttuchs hergestellt wurde.

Was kann ich in Feldstapel legen?

Kompost darf auf dem Feld gelagert werden, wenn der Trockenmasseanteil für jede Teilpartie mindestens 30 % beträgt. Damit Gülle kompostartig wird, muss sie in der Regel 3-4 Monate im Stall gewesen sein.

Es wird empfohlen, Feldstapel so weit wie möglich von Nachbarn entfernt zu platzieren, jedoch mindestens 30 Meter von der Grenze entfernt.

Feldstapel müssen die gleichen Abstandsanforderungen erfüllen wie Mähplätze.
Die Stapel dürfen maximal 12 Monate nicht am gleichen Ort liegen und erst nach 5 Jahren wieder am gleichen Ort aufgestellt werden.
Über den Standort und die Lagerdauer des Feldstapels ist ein Fahrtenbuch zu führen.

Der Feldstapel muss sofort nach der Verlegung mit dichtem und wasserdichtem Material abgedeckt werden.

Gibt es Kontrollen an Behältern zur Lagerung von Gülle und Silagesaft?

Ja. Behälter zur Lagerung von Gülle und Silagesaft müssen je nach Nähe zu Seen und offenen Bächen alle 5 bzw. 10 Jahre einer Behälterprüfung unterzogen werden.
Wenden Sie sich im Zweifelsfall an die Gemeinde.

Sollte ich einen Alarm an meinem Gülletank haben?

Ja. Befindet sich das Güllefass im Umkreis von 100 m um einen See von mehr als 100 m² oder einen offenen Wasserlauf, muss ein Güllemelder installiert sein. Sehen Sie mehr auf unserer Karte. Dies gilt nur, wenn Ihr Güllebehälter größer als 100 m³ ist.

Was sollte ein Alarm an einem Güllebehälter können?

Das Alarmsystem muss mindestens in der Lage sein, ein plötzliches Absinken der Oberfläche im Behälter zu erkennen und dies dem Betreiber elektronisch zu melden. Ein Pegelabfall muss unabhängig vom Güllespiegel im Behälter registriert werden können. Es wird auch empfohlen, ein Alarmsystem zu verwenden, das eine Zunahme der Gülleoberfläche beim Pumpen in den Behälter erkennen kann.

Das Umweltministerium hat eine Übersicht über die Anforderungen an Güllebehälter erstellt:

Standort Barrieren Alarme Geländewechsel
Im Risikogebiet* < 100 Meter von offenen Seen und Bächen entfernt Ja Ja keine
Im Risikogebiet* > 100 Meter von offenen Seen und Bächen entfernt keine Ja Ja
Außerhalb des Risikobereichs* < 100 Meter von offenen Bächen und Seen entfernt keine Ja keine
Risikobereich* = Bereich, in dem das Gelände mehr als eine durchschnittliche Neigung von sechs Grad vom Container zu offenen Bächen oder Seen von mehr als 100 m hin abfällt2

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