Stallmist, Güllegruben und Güllefässer
Mistbehälter und offene Behälter für Tiermist müssen die Abstandsregeln einhalten. Verordnung über Tiermist.
- Wo kann ich eine Viehhaltung, ein Güllelager und ein Silagelager und Lager errichten?
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Bei der Errichtung, Erweiterung oder Änderung gelten folgende Abstandsgebote:
- 25 m für Wasserversorgungsanlagen, die nicht der allgemeinen Wasserversorgung dienen.
- 50 m zum Wasserversorgungssystem für die allgemeine Wasserversorgung.
- 15 m für Bäche (einschließlich Abflüsse) und Seen größer als 100 m²
- 15 m zu öffentlicher Straße und privater Gemeinschaftsstraße.
- 25 m für Lebensmittelbetriebe.
- 15 m für das Wohnen auf demselben Grundstück
- 30 m bis zur Nachbargrenze
- Wie kann ich Festdünger lagern?
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Festmist darf nur in Güllegruben gelagert werden, die den Bestimmungen der Verordnung über Tiermist entsprechen. Dies kann beispielsweise eine Güllegrube mit Abfluss in einen Sammelbehälter oder ein dicht verschlossener Behälter auf einer befestigten Fläche mit Abfluss in einen Güllebehälter oder Ähnliches sein.
Die Matte muss sofort nach dem Verlegen mit dichtem und wasserdichtem Material abgedeckt werden.
- Wie kann ich Gülle lagern?
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Gülle kann in geschlossenen oder offenen Behältern gelagert werden.
Behälter für Viehgülle müssen mit einer Abdeckung in Form einer Schwimmschicht, Zeltabdeckung oder ähnlichem versehen sein. Für Behälter mit Gülle ist mindestens einmal im Monat ein Fahrtenbuch zu führen.
Dies kann jedoch vermieden werden, wenn eine dauerhafte Abdeckung in Form beispielsweise eines Zelttuchs hergestellt wurde. - Was kann ich in Feldstapel legen?
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Kompost darf auf dem Feld gelagert werden, wenn der Trockenmasseanteil für jede Teilpartie mindestens 30 % beträgt. Damit Gülle kompostartig wird, muss sie in der Regel 3-4 Monate im Stall gewesen sein.
Es wird empfohlen, Feldstapel so weit wie möglich von Nachbarn entfernt zu platzieren, jedoch mindestens 30 Meter von der Grenze entfernt.
Feldstapel müssen die gleichen Abstandsanforderungen erfüllen wie Mähplätze.
Die Stapel dürfen maximal 12 Monate nicht am gleichen Ort liegen und erst nach 5 Jahren wieder am gleichen Ort aufgestellt werden.
Über den Standort und die Lagerdauer des Feldstapels ist ein Fahrtenbuch zu führen.Der Feldstapel muss sofort nach der Verlegung mit dichtem und wasserdichtem Material abgedeckt werden.
- Gibt es Kontrollen an Behältern zur Lagerung von Gülle und Silagesaft?
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Ja, für Behälter ab 100 m³. Behälter zur Lagerung von flüssigem Dung und Silagesaft müssen je nach Nähe zu Seen und offenen Gewässern alle 5 oder 10 Jahre einer Behälterprüfung unterzogen werden.
Der Antrag auf Containerprüfung und der Containerprüfungsbericht müssen bei der Gemeinde eingereicht werden. Häufig ist es das Unternehmen, das die Containerprüfung durchführt und beide Teile einreicht.
Ein Antrag auf Containerprüfung muss spätestens sechs Monate vor Ablauf der letzten Containerprüfung gestellt werden. Das bedeutet: Wurde der Container zuletzt am 1. Januar 2026 geprüft, muss der Nutzer die Containerprüfung spätestens am 1. Juli 2025 beantragen.
Wenden Sie sich im Zweifelsfall an die Gemeinde.
- Sollte ich einen Alarm an meinem Gülletank haben?
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Befindet sich der Güllebehälter in einem Umkreis von 100 m um einen See mit einer Fläche von mehr als 100 m² oder ein offenes Gewässer, muss er mit einem Güllealarm ausgestattet sein. Dies gilt nur, wenn Ihr Güllebehälter ein Volumen von mehr als 100 m³ aufweist.
- Was sollte ein Alarm an einem Güllebehälter können?
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Das Alarmsystem muss mindestens in der Lage sein, ein plötzliches Absinken der Oberfläche im Behälter zu erkennen und dies dem Betreiber elektronisch zu melden. Ein Pegelabfall muss unabhängig vom Güllespiegel im Behälter registriert werden können. Es wird auch empfohlen, ein Alarmsystem zu verwenden, das eine Zunahme der Gülleoberfläche beim Pumpen in den Behälter erkennen kann.
Das Umweltministerium hat eine Übersicht über die Anforderungen an Güllebehälter erstellt:
Risikobereich* = Bereich, in dem das Gelände mehr als eine durchschnittliche Neigung von sechs Grad vom Container zu offenen Bächen oder Seen von mehr als 100 m hin abfällt2Standort Barrieren Alarme Geländewechsel Im Risikogebiet* < 100 Meter von offenen Seen und Bächen entfernt Ja Ja keine Im Risikogebiet* > 100 Meter von offenen Seen und Bächen entfernt keine Ja Ja Außerhalb des Risikobereichs* < 100 Meter von offenen Bächen und Seen entfernt keine Ja keine
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