Zuschüsse für Freizeitaktivitäten (Fritidspas)

Für 3- bis 23-jährige Kinder und Jugendliche können Sie finanzielle Unterstützung für die Freizeitgestaltung beantragen.

Wenn Sie ein Kind haben oder selbst zwischen 3 und 23 Jahre alt sind und als Eltern oder Jugendlicher nicht über die Mittel verfügen, die Freizeitaktivitäten Ihres Kindes bzw. Ihrer eigenen Kinder zu finanzieren, können Sie durch den Freizeitpass Unterstützung erhalten.

Es können maximal DKK 1.000 gewährt werden. pro Person für die Zahlung des Kontingents, das ein Jahr gültig ist.

Es gibt eine begrenzte Anzahl an Freizeitpässen. Sobald der Pool erschöpft ist, können Freizeitpässe nicht mehr akzeptiert werden

Wer kann den Freizeitpass nutzen?

Sie können vom Freizeitpass profitieren, wenn Sie:

• lebt in der Gemeinde Sønderborg
• ein Kind haben oder zwischen 3 und 23 Jahre alt sind
• ein Kind haben oder selbst etwas Aktives unternehmen und in ihrer Freizeit mit anderen zusammen sein möchten
• Hilfe bei der Zahlung des Mitgliedsbeitrags benötigen. Die Mittel werden ausschließlich an öffentliche Informationsverbände vergeben. Die Liste dieser Verbände finden Sie hier 

Das Kind bzw. Sie selbst dürfen im Vorfeld keiner Freizeitaktivität nachgehen und Sie müssen im Antrag angeben, welchem ​​Verein das Kind/Sie beitreten möchten, welcher Mannschaft und welchem ​​Kontingent (Preis). 
 

Was passiert, wenn ich einen Leisure Pass beantragt habe?

• Sie werden von einem Mitarbeiter über die E-Mail-Adresse kontaktiert, die Sie in der Bewerbung angegeben haben.

• Sollten Sie einen Freizeitpass erhalten, werden Sie darüber per E-Mail benachrichtigt. 

• Der Freizeitpass muss in der Ørstedsgade 53 abgeholt werden. 6400 Sønderborg. 

• Den physischen Freizeitpass geben Sie dann selbst beim Verein ab.

• Die Zahlungsanweisung befindet sich auf dem Freizeitpass des Vereins, die Bezahlung erfolgt also elektronisch.

Kontaktiere uns

Freizeitpass
Ørstedsgade 53
6400 Sønderborg

Tlf.: 88 72 44 32