Bodenregulierung landwirtschaftlicher Flächen

Wenn Sie Ihren landwirtschaftlichen Flächen Boden hinzufügen möchten, um den Betrieb Ihres landwirtschaftlichen Betriebs zu verbessern, müssen Sie dies bei der Gemeinde beantragen.

Sollten Sie das Gelände wechseln, d.h. Gelände regulieren oder Flächen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen anlegen, können Sie in besonderen Fällen keine beantragen Landzonengenehmigung.

Soweit die Geländeordnung für den weiteren Betrieb der Fläche als landwirtschaftliche Nutzfläche erforderlich ist, ist eine solche nicht unmittelbar erforderlich Landzonengenehmigung, aber die Gemeinde muss noch entscheiden, dass für das Projekt keine Flächennutzungsgenehmigung erforderlich ist. Bitte beachten Sie, dass in besonderen Fällen Anforderungen an die Umweltzulassung.

Wann benötige ich keine Landzonengenehmigung?

Soweit die Geländeordnung für den weiteren Betrieb der Fläche als landwirtschaftliche Nutzfläche erforderlich ist, ist eine solche nicht unmittelbar erforderlich Landzonengenehmigung, aber die Gemeinde muss noch entscheiden, dass für das Projekt keine Flächennutzungsgenehmigung erforderlich ist.

Was sollte ich in meine Bewerbung aufnehmen?

Damit die Gemeinde Ihren Antrag beurteilen kann, müssen wir über Folgendes Bescheid wissen:

  • Zweck der Geländeanpassung (Beschreibung der Vorgänge vor und nach der Geländeanpassung)
  • der Zeitplan für die Ausführung der Arbeiten (wie lange es von Anfang bis Ende dauert)
  • ob das Land vorübergehend außer Betrieb genommen wird (gilt nur, wenn das Land auf landwirtschaftlichen Flächen angelegt werden soll)
  • woher der Boden kommt und ob der Boden kontaminiert ist
  • Menge Erde
  • die Höhe der Geländeanpassung (fügen Sie eine Karte bei, auf der die endgültige Höhe angegeben ist)
  • den Standort der Geländeregelung, z.B. Luftbild (markieren Sie das Gebiet, das geländegeregelt werden soll, und geben Sie das Gebiet an)
Gibt es eine Untergrenze für geringfügige Geländeanpassungen?

Früher wurde eine triviale Grenze von +/- 50 cm verwendet, aber diese Grenze existiert nicht mehr. Eine Geländeregelung auf landwirtschaftlich genutzten Flächen muss daher konkret bewertet werden. Sie müssen daher immer einen Antrag bei der Gemeinde stellen, damit wir beurteilen können, ob für das Projekt eine Landzonengenehmigung erforderlich ist oder nicht.

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Feld mit Getreide

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