Bodenregulierung landwirtschaftlicher Flächen
Wenn Sie das Gelände verändern müssen, z. B. das Gelände regulieren oder landwirtschaftliche Flächen neu bebauen möchten, müssen Sie in der Regel eine Genehmigung für ländliche Gebiete beantragen.
Geländeregelung, die keine Baugenehmigung erfordert
Wenn die Flächennutzungsregelung der Verbesserung der landwirtschaftlichen Nutzung des Gebiets dient, ist eine Genehmigung nach dem ländlichen Bebauungsplan nicht sofort erforderlich. Die Gemeinde muss die Flächennutzungsregelung jedoch prüfen und entscheiden, ob für das Projekt eine solche Genehmigung notwendig ist. Bitte beachten Sie, dass in Ausnahmefällen eine Umweltgenehmigung erforderlich sein kann.
Sie müssen das obenstehende digitale Formular ausfüllen, damit die Gemeinde beurteilen kann, ob die Landnutzungsordnung eine Genehmigung für die ländliche Zoneneinteilung erfordert.
- Wann benötige ich keine Landzonengenehmigung?
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Ist die Geländeregulierung für die fortgesetzte Nutzung des Gebiets als landwirtschaftliche Nutzfläche erforderlich, ist eine Genehmigung nach dem ländlichen Bebauungsplan nicht sofort erforderlich , die Gemeinde muss jedoch trotzdem entscheiden, dass für das Projekt keine Genehmigung nach dem ländlichen Bebauungsplan erforderlich ist.
- Was sollte ich in meine Bewerbung aufnehmen?
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Damit die Gemeinde Ihren Antrag beurteilen kann, müssen wir über Folgendes Bescheid wissen:
- Zweck der Geländeanpassung (Beschreibung der Vorgänge vor und nach der Geländeanpassung)
- der Zeitplan für die Ausführung der Arbeiten (wie lange es von Anfang bis Ende dauert)
- ob das Land vorübergehend außer Betrieb genommen wird (gilt nur, wenn das Land auf landwirtschaftlichen Flächen angelegt werden soll)
- woher der Boden kommt und ob der Boden kontaminiert ist
- Menge Erde
- die Höhe der Geländeanpassung (fügen Sie eine Karte bei, auf der die endgültige Höhe angegeben ist)
- den Standort der Geländeregelung, z.B. Luftbild (markieren Sie das Gebiet, das geländegeregelt werden soll, und geben Sie das Gebiet an)
- Gibt es eine Untergrenze für geringfügige Geländeanpassungen?
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Früher wurde eine triviale Grenze von +/- 50 cm verwendet, aber diese Grenze existiert nicht mehr. Eine Geländeregelung auf landwirtschaftlich genutzten Flächen muss daher konkret bewertet werden. Sie müssen daher immer einen Antrag bei der Gemeinde stellen, damit wir beurteilen können, ob für das Projekt eine Landzonengenehmigung erforderlich ist oder nicht.
Kontakt
Umwelt
Lille Rådhusgade 7
6400 Sønderborg
E-mail: miljo@sonderborg.dk
Tlf. nr.: +45 88 72 40 83
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