Gewaltanwendung

Die Anwendung von Gewalt ist ein körperlicher Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht, der nur mit rechtlicher Befugnis erfolgen kann.

Gewaltanwendung ist ein aktives Eingreifen gegen einen Bürger, der einem bestimmten Angebot oder einer bestimmten Bitte aktiv widerspricht oder sich passiv darauf bezieht (d. h. nicht zustimmt). Gewaltanwendung umfasst alle Fälle, in denen ein Bürger in seiner Bewegungsfreiheit und damit in seiner Selbstbestimmung eingeschränkt wird.

Wann wird Gewalt angewendet?

In der täglichen Arbeit mit einem Bürger können Situationen auftreten, in denen die Mitarbeiter, die den Bürger betreuen, Maßnahmen ergreifen müssen, die die Rechte des Bürgers verletzen. Es kann sich um einen Eingriff handeln, der allein dem Wohl der Bürgerinnen und Bürger zuliebe erfolgt, beispielsweise wenn eine demenzkranke Frau in einer Badesituation sanft fixiert wird. Es kann auch zum Wohle anderer geschehen, etwa wenn ein Jugendlicher in einer Wohneinrichtung wegen unangemessenen Verhaltens auf sein Zimmer gebracht wird.

Es liegt Gewaltanwendung vor, wenn sich der Bürger nicht freiwillig an der Maßnahme beteiligt. Alle Formen der Gewaltanwendung müssen registriert und gemeldet werden.

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Frau mit Stock

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