Grundsteuer und Schornsteinfegersteuer

Lesen Sie mehr darüber, welche Steuern und Grundsteuern auf Ihr Eigentum erhoben werden, wie Sie bezahlen und an wen Sie sich wenden können, wenn Sie Fragen haben oder eine Beschwerde einreichen möchten.

Als Hausbesitzer müssen Sie die Grundsteuer über Ihre Vorababrechnung bezahlen.

Sie erhalten den Grundsteuer-Schein in Ihr digitaler Briefkasten, und die Grundsteuer wird in zwei Raten über separate Zahlungskarten bezahlt.

Wie wird die Grundsteuer berechnet?

Es ist das Bewertungsbüro, das im Zusammenhang mit den Immobilienbewertungen den Immobilienwert der Immobilie einschließlich des steuerpflichtigen Bodenwerts berechnet. Bei den jährlichen Haushaltsverhandlungen bestimmt der Stadtrat die grundsätzliche Verschuldensgrenze für das kommende Jahr.

Auf borger.dk können Sie mehr über Immobilienbewertung und Grundsteuer lesen

Die Bewertungsstelle ist telefonisch erreichbar +45 72 22 16 16

Leitfaden für Beschwerden

Wenn Sie glauben, dass der Immobilienwert, einschließlich des Bodenwerts Ihrer Immobilie, falsch ist, können Sie auch eine begründete Beschwerde bei der Bewertungsagentur einreichen Elektronik oder schriftlich:

Die dänische Steuerbeschwerdebehörde
Glarmestervej 4
8600 Silkeborg

Muss ich Schornsteinfegersteuer zahlen?

Wenn Sie einen Schornstein haben, erhebt die Gemeinde Sønderborg im Auftrag des Schornsteinfegermeisters eine Schornsteinfegergebühr. Bei Fragen zur Abgabe oder zu den technischen Aspekten der Feuerstätte und des Schornsteins müssen Sie sich direkt an den Schornsteinfeger wenden.

Für Liegenschaften auf Als
Schornsteinfeger John Clemmesen, Mellemvej 3, 6430 Nordborg, tel. +45 73 49 00 03.

Für Immobilien auf dem Festland
Schornsteinfeger Bendt Olesen ApS bei Bo Olesen, Fiskbækvej 1b, 6300 Gråsten, Tel. +45 21 29 19 93

Kann ich Geld leihen, um meine Grundsteuer oder Anschlusskosten zu bezahlen?

Wenn das Finanzamt am 1. Januar 2024 das Darlehen zur Zahlung der Grundsteuer übernimmt, wird das Darlehen bei der Gemeinde eingestellt, das Darlehen wird jedoch beim Finanzamt weitergeführt. Das Darlehen der Gemeinde wird auf Eis gelegt, es fallen aber weiterhin Zinsen an. Kredite, die vor 2024 aufgenommen wurden, müssen an die Gemeinde zurückgezahlt werden. Allerdings müssen Sie weder den Kredit noch die Zinsen zurückzahlen, bevor Sie Ihre Immobilie verkaufen.

Wenn Sie wissen möchten, wie hoch Ihr Darlehen bei uns ist, können Sie sich telefonisch an die Grundsteuer wenden 88 72 57 24.

Sie können bei der Gemeinde ein Anschlusskostendarlehen beantragen, wenn Sie oder Ihr Ehepartner:

  • besitzen Immobilien und haben einen ständigen Wohnsitz in diesem Land
  • Rentner ist, das 65. Lebensjahr vollendet hat oder eine Sozialrente bezieht
  • selbst nutzt das Grundstück zum Wohnen
  • freien Wert innerhalb der jüngsten öffentlichen Bewertung der Immobilie hat

Wenn Sie mehrere Objekte haben, können Sie nur für ein Objekt ausleihen. Kredite werden nur für die Grundschuld selbst gewährt.

Sicherheit für das Darlehen

Als Sicherheit für das Darlehen registriert die Gemeinde eine Entschädigungsurkunde. Der Nenner der Entschädigungsurkunde muss das Pfand innerhalb des zuletzt eingesetzten öffentlichen Vermögenswerts haben.

Die Grundbuchgebühr wird von der Gemeinde bezahlt. Für Sie als Kreditnehmer entstehen keine Kosten.

Wenn das Darlehen einschließlich Zinsen 95 % des Wertes der Bürgschaft beträgt, entscheidet die Gemeinde, ob das Darlehen fortgeführt werden kann.

Wenn Sie neue Kredite aufnehmen oder bestehende Kredite umstrukturieren, ist es möglich, dass der Freistellungsschein verschoben werden kann, wenn noch eine Deckung innerhalb des Immobilienwertes besteht.

Die Darlehenszinsen

Der Zinssatz wird jeweils für ein Jahr festgelegt und der Kreditbetrag wird marktgerecht verzinst.

Der Darlehenszinssatz für 2024 beträgt 3,57 %.

Reduzierung der Zinsen

Beim Einzug des Darlehensbetrags im Zusammenhang mit der Rückzahlung wird ein Rabatt auf die berechneten Zinsen gewährt. Die Zinsminderung entspricht dem Steuerwert.

Die Zinssenkung im Jahr 2023 beträgt 25 %.

Die Zinsen sind nicht vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig.

Rückerstattung

Wann muss das Darlehen zurückgezahlt werden?

  • Wenn die Immobilie (ganz oder teilweise) verkauft wird.
  • Wenn der Kreditnehmer die Immobilie verlässt. (Für den Umzug in ein Pflegeheim oder eine Einrichtung gelten besondere Regeln. Wenden Sie sich an die Grundsteuerabteilung, um mehr zu erfahren.)
  • Wenn der Kreditnehmer stirbt. Allerdings kann ein Ehegatte, der in derselben Wohnung lebt, das Darlehen übernehmen.
Bild
Blick von Gl. Åbenråvej über Alssund

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Gehäuse und Sammlung 
Voldgade 3
6400 Sønderborg

E-Mail: opkraevning@sonderborg.dk - Bitte geben Sie bei Anfragen die Schuldnernummer an

Tel.-Nr.: +45 88 72 40 08

Telefonzeiten:

Montag - Mittwoch: 10.00 - 15.00
Donnerstag: 10.00 - 17.00
Freitag: 10.00 - 14.00

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Voldgade 3
6400 Sønderborg

E-mail: ejendomsskatteafd@sonderborg.dk - oplys gerne ejendomsnummer ved henvendelse

Tlf. nr.: +45 88 72 57 24

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