Behindertenfahrdienst
Wenn Sie schwerbehindert und auf Hilfsmittel wie Krücken, Rollatoren oder Rollstühle angewiesen sind, können Sie eine Behindertenfahrregelung in Anspruch nehmen.
- Wer kann behindertengerecht fahren?
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Um das Programm nutzen zu können, müssen Sie über 18 Jahre alt und in der Gemeinde Sønderborg wohnhaft sein und entweder:
- Abhängig von einer von der Gemeinde zugelassenen Gehhilfe (Gehhilfe, Rollator oder Ellbogenstöcke) oder Rollstuhl
- Sie haben eine dauerhafte Funktionsbeeinträchtigung oder eine Funktionsbeeinträchtigung, die schätzungsweise länger als 12 Monate andauert
- Blind oder stark sehbehindert sein (die Bedingungen der Dänischen Blindengesellschaft für eine aktive Mitgliedschaft erfüllen)
Außerdem muss Ihnen seit mindestens 12 Monaten eine Mobilitätshilfe zugesprochen worden sein. um für die Regelung geprüft werden zu können.
- Wie bestelle ich den Transport, nachdem ich die Genehmigung zum Fahren mit Behinderungen erhalten habe?
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Rufen Sie an. +45 76 60 86 08 aus 8.00:18.00 bis XNUMX Uhr (falls Ihr Wagen nicht ankommt, können Sie rund um die Uhr anrufen) oder Buchen Sie Ihre Reise online.
Sie müssen die Kundennummer und den PIN-Code verwenden, die im Begrüßungsschreiben angegeben sind. Wenn der Brief verloren geht, können Sie die Informationen bei Sydtrafik einholen.
Bitte beachten Sie, dass für die Buchung einer Fahrt für Weihnachten und Silvester besondere Fristen gelten.
- Wo kann ich mehr über Preise etc. erfahren?
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Lesen Sie mehr über das Fahren mit Behinderungen auf der Website von Sydtrafik
- Wo kann ich Qualitätsstandards einsehen?

Kontaktiere uns
Zentrum für Hilfsmittel und Kommunikation
Att. Transport besucht
Ellegårdvej 25 A
6400 Sønderborg
E-mail: transportkontoret@sonderborg.dk
Tlf. nr.: +45 88 72 41 41
Telefonzeiten:
Montag – Freitag: 10.00 – 12.00 Uhr