Behindertenfahrdienst

Das Verkehrsamt besucht das Behindertenfahrsystem im Rahmen von Sydtrafik. Hier finden Sie Regeln, Antragsformulare und Links für das Fahren mit Behinderungen.

Wenn Sie schwerbehindert und auf Hilfsmittel wie Krücken, Rollatoren oder Rollstühle angewiesen sind, können Sie eine Behindertenfahrregelung in Anspruch nehmen.

Wer kann das Behindertenfahren nutzen?

Um das Schema nutzen zu können, müssen Sie:

  • Einwohner der Gemeinde Sønderborg sein
  • Über 18 Jahre alt sein
  • Abhängig von einer von der Gemeinde zugelassenen Gehhilfe (Gehhilfe, Rollator oder Ellbogenstöcke) oder Rollstuhl
  • eine dauerhafte Behinderung oder eine Behinderung haben, die voraussichtlich länger als 12 Monate andauert
Wie buche ich einen Transport, nachdem ich für das Fahren mit Behinderungen zugelassen wurde?

Rufen Sie an. +45 76 60 86 08 von kl. 8.00 bis kl. 18.00:XNUMX (wenn Ihr Auto nicht ankommt, können Sie rund um die Uhr anrufen) oder Buchen Sie Ihre Reise online.

Sie benötigen die im Begrüßungsschreiben genannte Kundennummer und den PIN-Code. Bei Verlust des Briefes erhalten Sie die Auskunft bei Sydtrafik.

Bitte beachten Sie, dass es zu Weihnachten und Silvester besondere Fristen für die Buchung einer Fahrt gibt. 

Wo kann ich mehr über Preise etc. lesen?

Lesen Sie mehr über das Fahren mit Behinderungen auf der Website von Sydtrafik

Wo kann ich Qualitätsstandards einsehen?

Alle Qualitätsstandards finden Sie hier.

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Behinderung

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Flottenmanagement
Lille Rådhusgade 7
6400 Sønderborg

Telefonzeiten:

Montag - Freitag: 9.00 - 14.00 Uhr