Hausunterricht
In der Gemeinde Sønderborg haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind zu Hause zu unterrichten.
- Wie beantrage ich Heimunterricht für mein Kind?
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Den Antrag auf Heimunterricht für Ihr Kind stellen Sie über das Formular oben auf der Seite.
Im Formular müssen Sie folgende Angaben machen:
- Ihr Kind, das zu Hause unterrichtet werden möchte
- Wo sollte der Hausunterricht stattfinden?
- Wer wird unterrichten?
- Kontaktinformationen und CPR-Nummer der Eltern
Sobald die Gemeinde Sønderborg Ihre Meldung erhalten hat, wird sich ein/e Aufsichtsperson mit Ihnen in Verbindung setzen. Sie werden die Regeln für den Hausunterricht besprechen und einen Termin für den ersten Aufsichtsbesuch vereinbaren.
- Welche Regeln gelten für Homeschooling?
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Ihr Kind muss ab dem Kalenderjahr, in dem es sechs Jahre alt wird, eine Schule besuchen. Der Besuch einer Schule ist nicht zwingend erforderlich. Als Elternteil können Sie die Verantwortung für die Bildung Ihres Kindes selbst übernehmen.
Der häusliche Unterricht muss dem Standard des allgemeinen Grundschulunterrichts entsprechen. Das bedeutet, dass Ihr Kind die gleichen Bildungschancen haben muss, als ob es eine Grundschule besuchen würde.
Der Hausunterricht muss mindestens den Unterricht in Dänisch, Arithmetik/Mathematik, Englisch, Geschichte/Sozialkunde und Naturwissenschaften umfassen.
Für das Fach Dänisch ist Dänisch als Unterrichtssprache vorgeschrieben. In den anderen Fächern besteht keine solche Vorgabe.
- Wer kann mein Kind zu Hause unterrichten?
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Als Elternteil entscheiden Sie, wie der Heimunterricht organisiert wird und welche Methoden und Materialien zum Einsatz kommen.
Sie müssen Ihr Kind nicht selbst unterrichten. Der Unterricht kann daher auch von anderen durchgeführt werden, aber Sie als Elternteil bleiben für den Unterricht verantwortlich und tragen somit auch die Kosten für Unterrichtsmaterialien usw.
Eine Kombination aus Heimunterricht und Schulbesuch ist nicht möglich. Ein Kind, das zu Hause unterrichtet wird, kann daher nicht teilweise in einer Grundschule oder einer kostenlosen Grundschule eingeschult werden.
Laut der dänischen Agentur für IT und Lernen kann ein Kind, das zu Hause unterrichtet wird, keinen Uni-Login erhalten.
- Wird der Hausunterricht beaufsichtigt?
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Die Gemeinde Sønderborg überwacht den Hausunterricht, um sicherzustellen, dass er den Anforderungen der Grundschule entspricht.
Die Betreuung findet in der Regel zweimal jährlich zu Hause bzw. in der Bildungseinrichtung statt und umfasst:
- Überprüfung spezifischer Unterrichtsdokumente (Materialien, Aufgaben, Aktivitätsprotokoll, Unterrichtsplan usw.).
- Beobachtung des Unterrichts
- Beurteilung der beruflichen Position des Kindes
- Nachverfolgung aller bei früheren Inspektionen festgestellten Punkte
Der/Die Betreuer/in erstellt nach dem Besuch einen Betreuungsbericht. Sie erhalten diesen Bericht für den Hausunterricht Ihres Kindes in Ihrem E-Mail-Postfach.
Wird festgestellt, dass der Hausunterricht nicht den Anforderungen der Grundschule entspricht oder Bedenken hinsichtlich der schulischen Entwicklung Ihres Kindes bestehen, wird ein Kontrollbesuch vereinbart und gegebenenfalls eine fachliche Prüfung durchgeführt. Sollte der Hausunterricht auch dann als unzureichend eingestuft werden, muss Ihr Kind anschließend eine Schule besuchen, die den Unterrichtsbedarf deckt.
- Kann ein Kind, das zu Hause unterrichtet wird, trotzdem die Abschlussprüfungen der Grundschule ablegen?
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Ihr Kind, das zu Hause unterrichtet wird, hat die Möglichkeit, die Abschlussprüfungen der Grundschule abzulegen. Die Prüfungen finden an der zuständigen Schule des Schulbezirks statt.
Eine vollständige Abschlussprüfung besteht aus Tests der 8. und 9. Klasse und umfasst:
- 8. Klasse: 1 Prüfung im praktischen Wahlfach Musik
- 9. Klasse: 4 standardisierte Tests + 1 zusätzlicher Test
Sie müssen den Schulleiter spätestens am 1. Dezember des Schuljahres, in dem der Test stattfindet, über den Wunsch Ihres Kindes, an dem Test teilzunehmen, informieren.
Kinder im Heimunterricht der 8. und 9. Klasse haben die Möglichkeit, Beratung zu Bildung und Beruf zu erhalten von Leitfaden zur JugendbildungAls Elternteil müssen Sie sich selbst an den Jugendbildungsberatungsdienst wenden.
- Wie kann ich den Heimunterricht meines Kindes kündigen?
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Wenn Ihr Kind nicht mehr zu Hause unterrichtet wird, müssen Sie als Elternteil Folgendes beachten: Benachrichtigen Sie die Gemeinde Sønderborg über dieses Formular.
Kontakt
Kinder, Bildung und Gesundheit
Jyllandsgade 38
6400 Sønderborg
E-mail: BUS-hjemmeundervisning@sonderborg.dk
Tlf. nr.: 88 72 42 42 - tast 2