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Fonds und Stipendium

Hier finden Sie eine Übersicht über die von der Gemeinde Sønderborg verwalteten Stiftungen und Zuwendungen.

Die Gemeinde Sønderborg verwaltet in Zusammenarbeit mit den Fonds- und Stiftungsvorständen eine Reihe von Fonds und Stiftungen.

Von Vettes Darlehenszuschuss – Darlehen an Gerechte und Bedürftige der Handwerkerklasse und der Arbeiterklasse

Von Vettes Darlehenszuschuss ist ein Darlehen an rechtschaffene und bedürftige Menschen aus dem Handwerk und der Arbeiterklasse in den ehemaligen Pfarrgemeinden Gråsten und Adsbøl.

Ein begründeter Antrag auf Förderung kann per E-Mail gestellt werden Post an die Gemeinde Sønderborg (Kontaktdaten siehe unten). Anschließend werden die Bewerbungen beurteilt. Sollten Sie zu den Glücklichen gehören, wird Ihnen der Betrag auf Ihr NEM-Konto gutgeschrieben. Denken Sie daran, im Antrag Ihre Sozialversicherungsnummer und Telefonnummer anzugeben. 

Von Vettes Anwendungsbereich für Darlehenszuschüsse

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Die IP Nielsen Foundation 

Die IP-Nielsen-Stiftung im Gedenken an Königin Ingrid unterstützt ideelle Zwecke zugunsten von Kindern und Jugendlichen in Südjütland, einschließlich Bildungsentwicklungsarbeit für südjütländische Schulkinder.

Die Stiftung stellt u.a. Unterstützung für Projekte, bei denen der Schwerpunkt auf Erfahrungen und Lernen liegt, die die südjütländische Identität von Kindern und Jugendlichen in einer globalisierten Welt unterstützen und ihre sozialen Fähigkeiten entwickeln. Die Projekte können beispielsweise auf den Themen Kultur, Natur und Technik, Geschichte sowie Gesundheit und Wohlbefinden basieren.

Die Mittel werden für Projekte bereitgestellt, die räumlich auf die ehemalige Provinz Sønderjylland beschränkt sind und an Kindern und Jugendlichen in Altersgruppen arbeiten, die den Grundschulklassen 0–10 entsprechen.

Beantragen Sie hier Unterstützung von der IP Nielsen Foundation in Gedenken an Königin Ingrid.

Bewerbungen müssen bis spätestens 1. Mai eines jeden Jahres eingehen. 

Der Stiftungsvorstand prüft die Bewerbungen und die Bewerber können im Juni mit der Benachrichtigung rechnen. 

Die Verteilung der Zuwendungsanteile erfolgt nach Möglichkeit durch die Schirmherrin der Stiftung, Fürstin Benedikte.

Im Jahr 2026 vergebene Zuschüsse:

Ensted Boxing Club 31.500 kr.
Verein für krebskranke Kinder – Region Sønderborg 17.000 kr.
FC Sonderborg 30.000 kr.
Haus Quickborn, Kollund 20.000 kr.
Die unabhängige Institution Slivsøhytten, Hoptrup 4.500 kr.
Bedsted Reitclub 20.000 kr.
FDF Tinglev 10.000 kr.
Mädchenchor und Knabenchor Südjütland 25.000 kr.
Turnverein Bylderup und Umgebung 9.900 kr.
Innere Mission, Haderslev 15.000 kr.
Grenztruppe Padborg 10.000 kr.
Dänische Krankenhausclowns 25.000 kr.
YMCA und YWCA in Haderslev 13.000 kr.
Brücke Haderslev 25.000 kr.
Eigener Jugend- und Sportverband 25.000 kr.
Kværs Handballverein 25.000 kr.
Die Südjütlandgarde 10.500

Kontakt

Sekretariat und Recht des Stadtrats
Rådhustorvet 10
6400 Sønderborg