Hobbynutzung und Tierhaltung
- Habe ich eine Hobbyfarm oder eine kommerzielle Tierfarm?
-
Die Tierhaltung wird unterteilt in nichtgewerbliche (hobbyische) und gewerbliche Tierhaltung, je nachdem wie viele Tiere sich auf dem Grundstück befinden.
Hobbygebrauch
Eine Hobbytierherde ist eine Tierherde, die höchstens besteht aus:
- 2 Kühe mit dazugehörigen Kälbern (bis 6 Monate)
- 4 Stück andere Rinder
- 4 Pferde mit dazugehörigen Fohlen (bis 12 Monate)
- 2 Sauen mit dazugehörigen Ferkeln (bis 40 kg)
- 15 produzierte Schlachtschweine
- 10 Schafe mit Lämmern (bis 12 Monate) bzw
- 10 Ziegen mit Zicklein (bis 12 Monate).
Darüber hinaus dürfen Sie ein privates Hundegespann von maximal 4 Hunden mit Welpen bis 18 Wochen und 30 Hennen haben.
Wenn Sie eine Mischung der oben genannten Tierarten oder andere Tiere haben, wenden Sie sich an das Landwirtschaftsteam unter +45 88 72 40 83 oder erhverv-affald@sonderborg.dk.
Bevor Sie Ihren Tierbetrieb gründen, müssen Sie ihn der Gemeinde melden. Sie melden sich über den Self-Service-Link auf der Seite.
Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen:
- denken Sie an Ihre Nachbarn und die Umwelt
- Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn, bevor Sie eine Tierfarm gründen
- Stellen Sie sicher, dass Ihre Tiere eingezäunt sind.
Wenden Sie sich über das Kontaktfeld unten auf der Seite an die Gemeinde, wenn Sie Zweifel haben, wie Sie Ihren Viehbestand organisieren sollen.
Professionelle Tierhaltung
Übersteigt Ihr Viehbestand die oben genannten Werte, handelt es sich um Nutzvieh. Damit fällt sie unter die Umweltvorschriften in der Gülleverordnung und muss der Gemeinde gemeldet werden. Sie melden sich über den Self-Service-Link auf der Seite.
Die Gemeinde beaufsichtigt Grundstücke mit gewerblicher Tierhaltung. Für die Einsichtnahme wird eine Nutzungsgebühr erhoben. Wenn Sie eine Erlaubnis oder Zulassung nach dem Konzept der Tiereinheit (DE) haben, wird die Überwachung Ihrer Produktionserlaubnis auf der Grundlage von DE durchgeführt. Wenn Sie eine Erlaubnis oder Genehmigung nach im2, die Überwachung Ihrer Herstellungserlaubnis erfolgt auf Grundlage2.
- Kann ich Tiere in der Stadtzone oder im Ferienhausgebiet halten?
-
Die Schweine-, Rinder-, Schaf-, Ziegen- und Pferdehaltung ist in Stadtgebieten und Sommerhausgebieten und Gebieten in Landgebieten, die durch Bebauungsplan zu Wohnzwecken oder gemischtem Wohnen und Gewerbe überführt wurden, nicht gestattet.
Du musst haben:
- Bis zu 30 Stk. Hühner (alle Hühner)
- Bis zu 4 erwachsene Hunde mit Welpen unter 18 Wochen
Die Hühnerhaltung in städtischen Gebieten wird gemäß den „Vorschriften der Gemeinde Sønderborg für die Geflügel- und Vogelhaltung in städtischen Gebieten“ geregelt.
Verursachen Ihre Hobbytiere eine erhebliche Belästigung oder Verschmutzungsgefahr, kann die Gemeinde Abhilfemaßnahmen anordnen.
- Was muss ich im Stall beachten?
-
In Ställen für die Tierhaltung muss ein Abfluss zu einem Sammelbehälter oder einem sogenannten Pumpensumpf vorhanden sein. Abflüsse zu Kanalisationen/Oberflächenwassersystemen müssen entkorkt werden.
- Wie soll ich Futter lagern?
-
- Um Geruchsprobleme zu vermeiden, ist es wichtig, dass Sie Ihre Paddocks und Ställe sauber und ordentlich halten.
- Um Ratten zu vermeiden, vermeiden Sie Lebensmittelabfälle.
- Das Futter muss in geschlossenen Behältern gelagert werden, damit Schädlinge nicht daran gelangen können.
- Wie soll ich Dünger lagern?
-
Als Ausgangspunkt müssen Sie:
- Lagern Sie den Viehmist in einem Kompostierbereich mit dichtem Boden - z.B. Gussbeton. Sie können auch den Mist einer Hobbytierfarm in einen Ackerstapel geben.
- Überlegen Sie, wo Sie den Feldstapel in Bezug auf Bäche, Abflüsse und Nachbarn platzieren.
- Platzieren Sie den Feldstapel so, dass er erst nach 5 Jahren an der gleichen Stelle steht.
- Vermeiden Sie es, den Feldstapel in Senken zu platzieren, da sich Regenwasser oft in Senken sammelt und dem Torf Saft entzieht.
- Decken Sie den Feldstapel ab, damit Fliegen keine Belästigung für die umliegenden Anwohner darstellen.
Die vorstehenden Voraussetzungen sind in jedem Fall durch den landwirtschaftlichen Sachbearbeiter der Gemeinde konkret zu prüfen. Wenden Sie sich bei Fragen an die Gemeinde.
- Kann ich mein totes Haustier begraben?
-
Wenn Sie Ihr totes Haustier bestatten möchten, beachten Sie bitte, dass vom Grab bis zur nächsten Trinkwasserbohrung mindestens 50 Meter entfernt sein müssen.
- Kann ich eine Befreiung bekommen?
Kontaktieren Sie uns
Geschäft und Abfall
Lille Rådhusgade 7
6400 Sønderborg
E-mail: erhverv-affald@sonderborg.dk
Tlf. nr.: +45 88 72 40 83
Telefonzeiten:
Montag - Mittwoch: 9.00 - 15.00
Donnerstag: 9.00 - 17.00
Freitag: 9.00 - 14.00