Meldepflicht Kindesmisshandlung
Kennen Sie ein Kind oder jemanden, bei dem Sie Zweifel haben, ob es Anlass zur Sorge gibt?
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit sozialen Schwierigkeiten oder Unzufriedenheit können besorgniserregendes Verhalten zeigen. Die Gründe für die Schwierigkeiten können vielfältig sein und einen fruchtbaren Boden in Beziehungen sowohl innerhalb als auch außerhalb der Familie haben.
Benötigen Sie dringend Hilfe bei z.B. Gewalt - sowohl psychisch als auch physisch, Missbrauch, negative soziale Kontrolle, Missbrauch, schwere Vernachlässigung oder andere Umstände, die das Kind oder den Jugendlichen unter 18 Jahren gefährden, müssen Sie Kinder und Familien, Empfang unter Tel. 27 90 42 42. Außerhalb der Öffnungszeiten der Gemeinde müssen Sie die Polizei rufen 114.
- Welche Anzeichen kann es geben, wenn ein Kind oder Jugendlicher unglücklich ist?
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Die folgende Liste ist nicht vollständig, aber einige mögliche Beispiele für Anzeichen von Unzufriedenheit. Es kann sein, dass das Kind:
- Weint viel
- Nicht neugierig und neugierig auf die Außenwelt
- Traurigkeit oder depressive Symptome zeigen
- Ist sozial isoliert
- Scheint ängstlich zu sein oder hat Angst
- Zeigt zwanghaftes Verhalten
- Ist aggressiv
- Kommt oft in Konflikt mit anderen Kindern
- Ist sehr abhängig von Erwachsenen
- Hat Konzentrationsschwäche
- Hat verzögerte Entwicklung und Lernschwierigkeiten
- Alpträume oder Schlafprobleme haben
- Hat Essprobleme
Einige Kinder oder Jugendliche unter 18 Jahren haben möglicherweise andere und verstecktere Ausdrucksformen ihres Unglücks, die auf den ersten Blick möglicherweise schwerer zu erkennen sind, weil sie Strategien entwickelt haben, sich anzupassen und nicht auf sich aufmerksam zu machen.
- Mit wem kann ich über mein Anliegen sprechen?
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Wenn Sie mit Ihrem Anliegen mit einer Fachperson sprechen müssen, können Sie sich an den Kinder- und Familienempfang unter Tel. nein. 27 90 42 42.
- Bin ich verpflichtet, eine Meldung zu machen, wenn ich den Verdacht habe, dass ein Kind krank ist?
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Als Bürger haben Sie Meldepflicht gegenüber der Gemeinde, wenn Ihnen bekannt wird, dass ein Kind oder Jugendlicher unter 18 Jahren einer vernachlässigenden oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt ist oder unter Bedingungen lebt, die die Gesundheit oder Entwicklung des Kindes gefährden.
Wenn Sie sich für eine Benachrichtigung entscheiden, müssen Sie die Eltern nicht über Ihren Kontakt mit der Gemeinde Sønderborg oder der Polizei informieren, da dies Auswirkungen auf die Sicherheit des Kindes oder Jugendlichen und die Fähigkeit der Polizei haben kann, diese zu sichern nachweisen. Wie und wann die Eltern informiert werden, entscheidet die Gemeinde Sønderborg.
Für Beamte gilt, dass sie verschärfte Meldepflichten haben.

Aktionspläne
Kontakt
Kinder und Familie, Empfang
Jyllandsgade 36
6400 Sønderborg
E-mail: modtagelsen@sonderborg.dk
Tlf. nr.: +45 27 90 42 42