Küstenschutz
Wenn Sie ein Grundstück in Küstennähe besitzen, sind Sie selbst dafür verantwortlich, Ihr Eigentum vor den Auswirkungen des Meeres (Erosion) und Überschwemmungen zu schützen.
Sie müssen eine Genehmigung beantragen, wenn Sie Küstenschutz errichten, ändern oder wiederherstellen wollen.
Küstenschutz ist typischerweise:
- Sandfütterung
- Hangsicherung
- Wellenbrecher
- Hüften
- Diger
- Hohe Wasserwände
- Wann brauche ich eine Genehmigung?
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Sie müssen eine Genehmigung beantragen, wenn Sie:
- ganz neu gründen Küstenschutz
- erweitern bestehender Küstenschutz
- wiederherstellen bestehender Küstenschutz
Sie stellen wieder her, wenn der aktuelle Küstenschutz keine Küstenschutzfunktion mehr hat. - renovieren bestehender Küstenschutz
Unter Renovierung versteht man, dass die Einrichtung entweder in der Struktur, in der Materialwahl oder in den Abmessungen verändert wird. - Küstenschutz von vor 1988 aufrechterhalten, die nicht kontinuierlich gepflegt wird
Für die ordentliche Instandhaltung eines rechtmäßig errichteten Küstenschutzes brauchen Sie bei unveränderter Materialwahl und Abmessungen keine Genehmigung zu beantragen. Eine Genehmigung verpflichtet den Eigentümer in der Regel dazu, die Anlage in gutem und ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten. Eine Anlage, die vor 1988 errichtet wurde, ist grundsätzlich ohne Genehmigung legal, da das Küstenschutzgesetz hier erstmals verlangt, dass der zukünftige Küstenschutz eine Genehmigung hat. Anlagen aus der Zeit vor 1988 können bei gleicher Bauweise, Materialität und Abmessungen auf den Stand von 1988 gebracht werden, sofern über die Jahre eine kontinuierliche Instandhaltung erfolgt ist.
Es ist möglich, Küstenschutz nur für ein einzelnes Grundstück zu beantragen, aber oft ist es für mehrere Grundstücke auf einer Strecke relevant, einen zusammenhängenden Küstenschutz zu erhalten. In diesem Fall können Sie ein Gemeinschaftsprojekt oder, wie es das Küstenschutzgesetz vorsieht, ein kommunales Gemeinschaftsprojekt beantragen. Hier ist es möglich, die Kommune als Prozessbehörde zu bitten, wenn Sie sich beispielsweise nicht auf eine Lösung und eine Beitragsverteilung einigen können.
- Brauche ich andere Berechtigungen?
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Da der Küstenschutz negative Auswirkungen auf Natur und Umwelt haben kann, ist das Vorhaben auch im Hinblick auf andere Rechtsvorschriften zu prüfen. Um die Bearbeitung von Küstenschutzfällen zu optimieren, wird eine Reihe von Rechtsvorschriften in die Genehmigung aufgenommen. Das kann das Naturschutzgesetz, das Forstgesetz, das Jagd- und Jagdwesengesetz sein. Die Wasserlaufbehörde kann beurteilen, ob das Wasserlaufgesetz in eine Genehmigung zum Küstenschutz aufgenommen werden sollte.
Die Gemeinde prüft auch, ob das Projekt erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt hat. Dies erfolgt auf Grundlage einer gesonderten UVP-Meldung, die Sie in einem gesonderten Meldeformular – siehe unten – ausfüllen und zusammen mit Ihrem Antrag auf Küstenschutz einreichen müssen.
Beachten Sie, dass Sie möglicherweise eine neue beantragen müssen Landzonengenehmigung abhängig vom Standort der Küstenschutzanlage.
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