Küstenschutz

Sie müssen einen Küstenschutz errichten, wiederherstellen, sanieren oder instand halten? So beantragen Sie die Erlaubnis.

Wenn Sie ein Grundstück in Küstennähe besitzen, sind Sie selbst dafür verantwortlich, Ihr Eigentum vor den Auswirkungen des Meeres (Erosion) und Überschwemmungen zu schützen.

Sie müssen eine Genehmigung beantragen, wenn Sie Küstenschutz errichten, ändern oder wiederherstellen wollen.

Küstenschutz ist typischerweise:

  • Hangsicherung
  • Wellenbrecher
  • Hüften
  • Diger
  • Hohe Wasserwände 
  • Sandfütterung
Wann brauche ich eine Genehmigung?

Sie müssen eine Genehmigung beantragen, wenn Sie:

  • ganz neu gründen Küstenschutz
  • erweitern bestehender Küstenschutz
  • wiederherstellen bestehender Küstenschutz
    Sie stellen wieder her, wenn der aktuelle Küstenschutz keine Küstenschutzfunktion mehr hat.
  • renovieren bestehender Küstenschutz
    Unter Renovierung versteht man, dass die Einrichtung entweder in der Struktur, in der Materialwahl oder in den Abmessungen verändert wird.
  • Küstenschutz von vor 1988 aufrechterhalten, die nicht kontinuierlich gepflegt wird

Für die Durchführung der ordentlichen Instandhaltung eines gesetzlich errichteten Küstenschutzes ist bei unveränderter Materialauswahl und Abmessungen keine Genehmigung erforderlich. Eine Genehmigung verpflichtet den Eigentümer in der Regel dazu, die Anlage in gutem und ordnungsgemäßem Zustand zu halten. Eine Anlage, die vor 1988 errichtet wurde, ist grundsätzlich genehmigungsfrei, da das Küstenschutzgesetz hier erstmals verlangt, dass für den künftigen Küstenschutz eine Genehmigung vorliegt. Anlagen aus der Zeit vor 1988 können mit der gleichen Struktur, den gleichen Materialien und den gleichen Abmessungen in dem Zustand gehalten werden, in dem sie sich vor 1988 befanden, sofern im Laufe der Jahre fortlaufende Wartungsarbeiten durchgeführt wurden.

Es ist möglich, den Küstenschutz nur für ein einzelnes Grundstück zu beantragen, häufig ist es jedoch für mehrere Grundstücke auf einer Strecke relevant, einen zusammenhängenden Küstenschutz zu erhalten. In diesem Fall können Sie sich für ein Gemeinschaftsprojekt oder, wie es im Küstenschutzgesetz heißt, für ein kommunales Gemeinschaftsprojekt bewerben. Hier besteht die Möglichkeit, die Gemeinde als Prozessbehörde zu beauftragen.

Brauche ich andere Berechtigungen?

Da Küstenschutz negative Auswirkungen auf Natur und Umwelt haben kann, muss das Vorhaben auch im Hinblick auf andere Rechtsvorschriften beurteilt werden. Um die Bearbeitung von Küstenschutzfällen zu optimieren, werden zahlreiche Regelungen in die Genehmigung aufgenommen. Dabei kann es sich um das Naturschutzgesetz, das Forstgesetz, das Jagd- und Wildwirtschaftsgesetz handeln. Die Wasserlaufbehörde kann beurteilen, ob das Wasserlaufgesetz in eine Genehmigung zum Küstenschutz aufgenommen werden sollte.

Die Gemeinde Sønderborg muss beurteilen, ob das Projekt möglicherweise erhebliche Auswirkungen auf ein internationales Naturschutzgebiet (Natura 2000-Gebiet) oder bestimmte ausgewiesene Arten im Hinblick auf die Küstenlebensraumordnung hat.

Die Gemeinde beurteilt auch, ob das Projekt erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt hat. Dies erfolgt auf Grundlage eines gesonderten UVP-Berichts, den Sie in einem speziellen Berichtsformular – siehe unten – ausfüllen und zusammen mit Ihrem Antrag auf Küstenschutz einsenden müssen

Beachten Sie, dass Sie möglicherweise eine neue beantragen müssen Landzonengenehmigung abhängig vom Standort der Küstenschutzanlage.

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