Wochenbettzimmer, flexible Betreuung und Zuschuss zur Betreuung der eigenen Kinder

Lesen Sie mehr über die Elternzeit, die flexible Kinderbetreuung (Kombiangebot) und den Zuschuss zur Betreuung eigener Kinder.
Kann ich für mein Kind einen Mutterschaftsplatz in einer Einrichtung bekommen?

Eltern in Karenz haben Anspruch auf einen 30-Stunden-Mutterschaftsplatz für Kinder zwischen der 26. SSW und bis zum Schulbeginn in kommunalen Kindertageseinrichtungen oder privaten Einrichtungen gegen eine ermäßigte Zuzahlung. Siehe aktuelle Preise.

Das Entbindungszentrum kann täglich von genutzt werden 08.00 bis 14.00 Uhr.

Der Anspruch auf einen Mutterschaftsplatz gilt ununterbrochen pro Kind. Eltern können jedoch bis zu 5 Wochen Zeit haben, in denen der Mutterschutz unterbrochen ist (Urlaub o.ä.), ohne dass der Mutterschaftsplatz verloren geht. Die Eltern sind verpflichtet, die Vermittlungsstelle zu informieren, wenn der Mutterschutz unterbrochen wird oder auf andere Weise um mehr als 5 Wochen endet.

Für Kinder, die bei privaten Tagesmüttern angemeldet sind, können Sie keinen Mutterschaftsplatz beantragen.

Der Antrag auf einen Mutterschaftsplatz ist zu richten an pladsanvisning@sonderborg.dk spätestens 2 Monate vorher, vor dem 1. des Monats soll der Mutterschutz beginnen. Die Frist muss am 1. eines Monats beginnen und am letzten Werktag des Monats enden, in dem das Abwesenheitsrecht erlischt.

Der Antrag muss enthalten:

  • Angaben zum gewünschten Zeitraum für den Mutterschaftsplatz
  • Nachweis, dass sich ein Elternteil während der Zeit in Mutterschaft/Elternzeit befindet (z. B. Mutterschaftsvereinbarung mit Arbeitgeber oder A-kasse)

Nach Ablauf des Mutterschaftsplatzes wird das Kind auf einem Vollzeitplatz in derselben Einrichtung angemeldet, sofern die Eltern nichts anderes angeben.

Kann ich ein Kombiangebot mit Teilzeitplatz und Zuschuss (flexible Betreuung) bekommen?

Alleinerziehende und Elternpaare mit nachgewiesener berufsbedingter Betreuungsbedürftigkeit außerhalb der Kita-Öffnungszeiten können ein Kombiangebot erhalten. 

Ein Kombiangebot besteht aus einem Teilzeitplatz in einer Kita und einem Zuschuss der Kommune zur „flexiblen Betreuung“.

Bitte beachten Sie Folgendes:

  • Ein Kombinationsangebot darf insgesamt nicht über das hinausgehen, was zeitlich einem Vollzeitplatz in einem Tagesangebot in der Gemeinde entspricht
  • Der Anteil der flexiblen Betreuung außerhalb der Tagespflege muss mindestens 10 Stunden pro Woche über einen Zeitraum von 4 Wochen umfassen
  • Ein Vollzeitplatz entspricht den vollen Öffnungszeiten in Kitas (50 Stunden pro Woche) / Tagespflege 48 Stunden pro Woche)
  • Eine Zusammenarbeit mit einer flexiblen Kinderbetreuungseinrichtung bedarf der Zustimmung der Gemeinde
Bekomme ich einen Zuschuss zur Betreuung meines eigenen Kindes?

Die Gemeinde Sønderborg gewährt Zuschüsse, damit Sie sich um Ihr eigenes Kind kümmern können. Es gibt einige Kriterien, die erfüllt sein müssen.

Sie müssen sich bewusst sein, dass:

  • Die Option umfasst alle Kinder im Alter von 24 Wochen bis 3 Jahren.
  • Der Zuschuss beträgt Monat im Jahr 2023 6.457 DKK.
  • Die Förderung wird für mindestens 8 Wochen und höchstens 1 Jahr gewährt. 
  • Eine Verlängerung der Förderdauer ist durch erneute Antragstellung möglich, sofern die Gesamtlaufzeit 1 Jahr nicht überschreitet. Wird eine Verlängerung des bestehenden Zeitraums gewünscht, muss der neue Zeitraum vor Ablauf des ersten Zeitraums beantragt werden, andernfalls ist eine Verlängerung nicht möglich.
  • Die Förderung muss vor dem 1. des Monats beantragt werden, in dem die Förderung wirksam werden soll. Der Zuschuss kann durchaus zu einem „ungeraden“ Datum für einen Monat gewährt werden.
  • Der Zuschuss wird nachträglich gezahlt.  
  • Es können maximal 3 Stipendien an denselben Haushalt gezahlt werden, maximal jedoch der Betrag, der dem höchsten Taggeldsatz entspricht. Der Zuschuss zur Betreuung des eigenen Kindes kann nur einmal im Jahr gewährt werden. Kind.
  • Der Zuschuss ist steuerpflichtig und wird als Einkommen A besteuert.
  • Der Elternteil, der den Zuschuss zur Betreuung des eigenen Kindes beantragt, kann nicht gleichzeitig staatliche Transfereinnahmen und Einkünfte aus Erwerbstätigkeit beziehen.
  • Das Anhalten bzw. die Auszahlung der während des Mutterschaftsurlaubs erworbenen Pflegetage ist gleichzeitig mit dem Zuschuss auszuzahlen.
  • Der Elternteil, der eine Beihilfe für die Betreuung seines eigenen Kindes beantragt, muss 7 der letzten 8 Jahre in Dänemark gewohnt haben. Gilt nicht für EU/EWR-Bürger.
  • Buchung eines Platzes im Tagesangebot nach Ablauf des Stipendienzeitraums gemäß den allgemeinen Regeln zur Sitzplatzvergabe. Daher kann nicht garantiert werden, dass Sie einen Platz in der gleichen Kita oder im gleichen Heim bekommen, den Sie vielleicht vorher hatten.
  • Der Zuschuss kann in 2 Zeiträume aufgeteilt werden – maximal jedoch 1 Jahr. Kann von Mutter und Vater geteilt werden.
  • Für die Betreuung eigener Kinder kann kein Zuschuss gezahlt werden, wenn der Antragsteller seine Erwerbsmöglichkeiten nicht wahrnimmt, vgl. Verkündung des Gesetzes über aktive Sozialpolitik, § 13, Unterabschnitt 10 und § 13 f Abs 1-4, vgl. Abschnitt 26, Unterabschnitt 4-10.
  • Eltern von Kindern, die in einem Pflichtschulangebot angemeldet sind, haben keinen Anspruch auf Zuschüsse zur Betreuung ihrer eigenen Kinder.
  • Eltern können keinen Zuschuss für die Betreuung ihrer eigenen Kinder erhalten, wenn die Gemeinde Sønderborg feststellt, dass das Kind besondere Unterstützung gemäß Abschnitt 52 des Sozialdienstleistungsgesetzes benötigt, und die Aufnahme des Kindes in eine Kindertagesstätte für erforderlich hält.

Die Beantragung von Zuschüssen zur Betreuung der eigenen Kinder erfolgt über den Link oben auf der Seite.

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Spielplatz mit Kindern

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6400 Sønderborg