Meldepflicht Kindesmisshandlung

Lesen Sie, was zu tun ist, wenn Sie eine Benachrichtigung senden möchten oder mit jemandem über Ihre Sorge um ein Kind oder einen Jugendlichen sprechen müssen.

Kennen Sie ein Kind oder jemanden, bei dem Sie Zweifel haben, ob Anlass zur Sorge besteht?


Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit sozialen Schwierigkeiten oder Unzufriedenheit können besorgniserregendes Verhalten zeigen. Die Gründe für die Schwierigkeiten können vielfältig sein und einen fruchtbaren Boden in Beziehungen sowohl innerhalb als auch außerhalb der Familie haben.

Welche Anzeichen kann es geben, wenn ein Kind oder Jugendlicher unglücklich ist?

Die folgende Liste ist nicht vollständig, aber einige mögliche Beispiele für Anzeichen von Unzufriedenheit. Es kann sein, dass das Kind:

• Weint viel
• Ist nicht neugierig und neugierig auf die Außenwelt
• Zeigt Traurigkeit oder depressive Symptome
• Ist sozial isoliert
• Scheint ängstlich zu sein oder hat Angst
• Zeigt zwanghaftes Verhalten
• Ist aggressiv
• Kommt oft in Konflikt mit anderen Kindern
• Ist sehr abhängig von Erwachsenen
• Hat einen Mangel an Konzentration
• Weist eine verzögerte Entwicklung und Lernschwierigkeiten auf
• Albträume oder Schlafprobleme haben
• Hat Essprobleme

Einige Kinder oder Jugendliche unter 18 Jahren haben möglicherweise andere und verstecktere Ausdrucksformen ihres Unglücks, die auf den ersten Blick möglicherweise schwerer zu erkennen sind, weil sie Strategien entwickelt haben, sich anzupassen und nicht auf sich aufmerksam zu machen. 

Mit wem kann ich über mein Anliegen sprechen?

Wenn Sie mit Ihrem Anliegen mit einer Fachperson sprechen müssen, können Sie sich an den Kinder- und Familienempfang unter Tel. nein. 27 90 42 42

Benötigen Sie dringend Hilfe z.B. Gewalt – sowohl psychischer als auch physischer Art, Missbrauch, negativer sozialer Kontrolle, Misshandlung, schwerwiegender Vernachlässigung oder anderen Zuständen, die eine akute Gefahr für das Kind oder den Jugendlichen unter 18 Jahren darstellen, müssen Sie die Rezeption „Kinder und Familien“ unter Tel. anrufen. 27 90 42 42. Außerhalb der Öffnungszeiten der Gemeinde müssen Sie die Polizei rufen 114 und bitten Sie um die soziale Nachhut.

Bin ich verpflichtet, eine Meldung zu machen, wenn ich den Verdacht habe, dass ein Kind krank ist?

Als Bürger Hast du Pflicht? die Gemeinde zu benachrichtigen, wenn Ihnen bekannt wird, dass ein Kind oder ein Jugendlicher unter 18 Jahren einer nachlässigen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt ist oder unter Bedingungen lebt, die die Gesundheit oder Entwicklung des Kindes gefährden.

Wenn Sie sich für die Benachrichtigung entscheiden, müssen Sie die Eltern nicht über Ihren Kontakt mit der Gemeinde Sønderborg informieren. Wenn Sie über Gewalt und Missbrauch informieren, dürfen Sie die Eltern nicht über Ihre Meldung informieren, da dies Auswirkungen auf die Sicherheit des Kindes oder Jugendlichen und die Fähigkeit der Polizei, diese zu sichern, haben kann nachweisen. Die Gemeinde Sønderborg beurteilt, wie und wann die Eltern informiert werden.

Für Beamte gilt, dass sie verschärfte Meldepflichten haben.

Kontaktiere uns

Kinder und Familie, Empfang
Jyllandsgade 36
6400 Sønderborg