Zuschüsse für Freizeitaktivitäten (Fritidspas)

Für 3- bis 23-jährige Kinder und Jugendliche können Sie finanzielle Unterstützung für die Freizeitgestaltung beantragen.

Wenn Sie ein Kind haben oder selbst zwischen 3 und 23 Jahre alt sind und als Elternteil oder Jugendlicher nicht über die Mittel verfügen, um die Freizeitaktivitäten Ihres Kindes / Ihrer eigenen Freizeit zu bezahlen, können Sie sich durch den Freizeitpass unterstützen lassen.

Maximal DKK 1.000 pro Person für die Zahlung von Kontingent oder Ausrüstung, die für ein Jahr gültig ist.

Es gibt einen begrenzten Pool für Freizeitpässe, und wenn der Pool aufgebraucht ist, können keine Freizeitpässe untergebracht werden.

Wer kann den Freizeitpass nutzen?

Sie können vom Freizeitpass profitieren, wenn Sie:

  • lebt in der Gemeinde Sønderborg
  • ein Kind haben oder zwischen 3-23 Jahre alt sind
  • ein Kind haben oder selbst aktiv werden und in ihrer Freizeit mit anderen zusammen sein möchten
  • Hilfe beim Bezahlen der Gebühr und/oder der Ausrüstung für die Aktivität benötigen

Das Kind oder Sie selbst dürfen keine Freizeitaktivitäten im Voraus besuchen, und Sie müssen im Antrag angeben, welchem ​​Verein das Kind / Sie beitreten möchten, sowie in welchem ​​​​Team und in welcher Quote (Preis).

Was passiert, wenn ich einen Leisure Pass beantragt habe?

Sie werden von einem Mitarbeiter kontaktiert, der Ihnen weiterhilft.

Sollten Sie einen Freizeitpass erhalten, erhalten Sie den Freizeitpass von Ihrem Ansprechpartner. Der Freizeitpass muss anschließend beim Verein abgegeben werden.

Die Zahlungsanweisungen befinden sich auf dem Freizeitpass des Vereins oder Shops, die Zahlung erfolgt also elektronisch.

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Badminton

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Freizeitpass
Ørstedsgade 53
6400 Sønderborg