Errichtung, Änderung oder Erweiterung eines Viehzuchtbetriebes

Die Größe Ihrer „Produktionsfläche“ ist entscheidend dafür, wie Sie vorgehen sollten.

Die Größe Ihrer „Produktionsfläche“ ist entscheidend dafür, wie Sie vorgehen sollten.

Grundlage einer Produktionserlaubnis ist die in m² berechnete Produktionsfläche (Stallfläche, in der sich die Tiere aufhalten und die Möglichkeit haben, Gülle abzulegen).

Es wird unterschieden zwischen:

  1. Tierhaltungsanlage mit bis zu 100 m² Produktionsfläche
  2. Viehwirtschaft mit einer Produktionsfläche von mehr als 100 m2
  3. Viehwirtschaft (IE), die im angewandten Betrieb mehr umfasst als:
    • ​750 Wanderwege zu Seen
    • 2.000 Paddocks für Schlachtschweine
    • 40.000 Koppeln für Geflügel
    • Tierhaltung mit einer Gesamtammoniakemission von mehr als 3.500 kg NH3-N pro Jahr

Sofern für die angezeigte/beantragte Ausnahme eine Ausnahme erforderlich ist, müssen Sie diese gleichzeitig mit der Anzeige beantragen.

Welcher Teil meiner Farm ist Produktionsfläche?

Produktionsbereich ist, wo die Tiere bleiben:

  • Trail-Bereich, einschließlich Puffer-Trails, Sanitäts-Trails usw
  • Boxenbereich, einschließlich Krankenboxen, Trennboxen usw
  • Käfigbereich, die Bodenfläche jeder Etage mit Ausnahme des Zugangsbereichs zwischen Doppelkäfigen in Etagen
  • Sonstiger Wohnraum mit festem Boden, einschließlich Veranden, Laufhöfe, permanente Einstreuschuppen, Kälberhütten usw.
  • Bereich mit Melkrobotern
Benötige ich eine Genehmigung, wenn ich eine Tierhaltungsanlage unter 100 m habe?2 (Nummer 1)?

Tierhaltungsbetriebe mit bis zu 100 m² Produktionsfläche gelten nicht als Tierhaltung und sind daher nicht genehmigungspflichtig, sondern anzeigepflichtig.

Die folgenden Produktionsbereiche und Zusammensetzung des Viehbestands bilden einen Tierhaltungsbetrieb:

  • Kleinere Tierhaltung, bei der die Produktionsfläche im Stall weniger als 100 m² beträgt
  • Herden von Pferden/säugenden Rindern/Ziegen/Schafen auf tiefer Einstreu, bei denen die Produktionsfläche weniger als 175 m² beträgt (300 m² im Winterstall)
  • Herden mit Pferden, deren Produktionsfläche weniger als 200 m² beträgt

Die Grundstücke und Tierhaltungseinrichtungen, die nicht unter die Genehmigungs- und Erlaubnisvorschriften fallen, werden durch die Vorschriften der Livestock Fertilizer Executive Order zu Standort, Anordnung, Betrieb, Benachrichtigung usw. geregelt.

Wenn Sie unter das oben Genannte fallen, müssen Sie dies tun Senden Sie einen Bericht an die Gemeinde Sønderborg.

Benötige ich eine Genehmigung, wenn ich einen Viehhof von mehr als 100 m² habe?2 oder (Nr. 2)? 

Wenn Sie einen Viehbetrieb mit mehr als 100 m² Produktionsfläche und einer Ammoniakemission von weniger als 3.500 kg NH3-N pro Jahr muss der Tierhaltungsbetrieb eine Genehmigung haben § 16 b.

Bitte beachten Sie, dass in einigen Fällen nur für 175-300 m2 eine Genehmigung erforderlich ist. 

Die Genehmigung muss über beantragt werden husdyrgodkemang.dk.

Brauche ich eine Genehmigung, wenn ich einen großen Viehzuchtbetrieb habe (Nr. 3)?

Die Gründung einer Tierhaltungsfarm erfordert eine vorherige Umweltgenehmigung, wenn die Tierhaltungsfarm über Folgendes verfügt: 

  • mehr als 750 Paddocks für Sauen oder mehr als 2.000 Paddocks für Mastschweine (Mastschweine über 30 kg) oder 40.000 Paddocks für Geflügel
  • eine Ammoniakemission von mehr als 3.500 kg NH3-N pro Jahr Jahr (Gesamtemission der gesamten Anlage nach Einsatz von Wirkstoffen)

Die Umweltgenehmigung muss über beantragt werden husdyrgodkemang.dk. Hier können Sie auch die Menge der Ammoniakemissionen Ihres Betriebs berechnen.

Wo kann ich IE-Tierhaltung melden?

Melden Sie hier die IE-Tierhaltung.

Ein IE-Viehzuchtbetrieb ist ein Tierhaltungsbetrieb mit mehr als:

  • 750 Wanderwege zu Seen 
  • 2.000 Paddocks für Schlachtschweine (Mastschweine über 30 kg)
  • 40.000 Koppeln für Geflügel

Jedes Jahr müssen IE-Vieh vor dem 31. Dezember Unterlagen melden für:

1. Logbücher für alle Umwelttechnologien
2. Dokumentation abgeschlossener Kontrollen
3. Dokumentation des Umweltmanagementsystems
4. Dokumentation zur Einhaltung der Fütterungsvorschriften

Das können Sie mit Vorteil Nutzen Sie die Checkliste um die Daten zu sammeln, die Sie benötigen, bevor Sie sich mit MitID anmelden.

Kann ich eine Ausnahmegenehmigung erhalten?

Wenn Ihr landwirtschaftlicher Betrieb die geltenden Abstandsvorschriften nicht einhält, können Sie in bestimmten Fällen eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Wenn Sie Zweifel haben, kontaktieren Sie uns landrugbung@sonderborg.dk

Beantragen Sie hier eine Befreiung.

Wird mein Unternehmen überwacht?

Lesen Sie hier mehr über die Umweltaufsicht.

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Schweine auf dem Bauernhof

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