Bau- und Abstandsregelungen

Lesen Sie hier, wie wir dafür sorgen, dass Küsten, Seen, Bäche, antike Denkmäler, Wälder und Kirchen nicht bebaut werden.

Bau- und Schutzlinien im freien Gelände müssen dafür sorgen, dass die unmittelbare Umgebung an Küsten, Seen und Bächen sowie um Denkmäler, Wälder und Kirchen von Bebauung und anderen wesentlichen Eingriffen in das Landschaftsbild freigehalten werden.

Sofern Sie von der Gemeinde keine Ausnahmegenehmigung erhalten haben, dürfen Sie normalerweise keine Gebäude, Wohnwagen, Schuppen, Zäune aufstellen, das Gelände bepflanzen oder das Gelände verändern, unterteilen oder das Gebiet anderweitig innerhalb der Zone der entsprechenden Schutzlinien nutzen.

Welche Schutzlinien sind zu berücksichtigen?

Folgende Schutzlinien müssen berücksichtigt werden:

  • Strandschutzlinie (§ 15)
    Die Küstenschutzlinie sichert die Küsten 300 m landeinwärts, Ausnahmen können nur von der Küstendirektion erteilt werden. 
  • See- und Flussschutzlinie (§ 16)
    Die See- und Bachschutzlinie schützt 150 m vor Seen, Bächen und Bächen, und Ausnahmen können nur von der Gemeinde Sønderborg gewährt werden.
  • Waldbauleitung (§ 17)
    Die Forstgrenze schützt 300 m vor Wäldern und Ausnahmen können nur von der Gemeinde Sønderborg gewährt werden.
  • Denkmalschutzlinie (§ 18)
    Die Schutzlinie für historische Denkmäler schützt 100 m von historischen Denkmälern, und Ausnahmen können nur von der Gemeinde Sønderborg gewährt werden.
  • Kirchenbaulinie (§ 19) 
    Die Kirchenbaulinie schützt 300 m vor Kirchen, und Ausnahmen können nur von der Gemeinde Sønderborg gewährt werden.
Brauche ich eine Befreiung?

Viele Projekte – z.B. Bau und Bau – erfordern Extras Landzonengenehmigung auch Befreiung von einer oder mehreren Bau- und Schutzlinien. Sie dürfen das Projekt nur starten, wenn die Gemeinde eine Ausnahmegenehmigung vom Naturschutzgesetz erteilt und innerhalb einer Frist von 4 Wochen keine Beanstandungen erfolgt sind.

Wenn Sie eine Befreiung von der Strandschutzlinie beantragen möchten, müssen Sie dies tun wenden Sie sich an die Küstendirektion. Wenn Sie eine Befreiung von den anderen Schutzlinien beantragen möchten, müssen Sie den Antrag an die Gemeinde Sønderborg senden. Kontaktdaten finden Sie weiter unten auf der Seite. Sie müssen das gewünschte Vorhaben beschreiben und begründen und insbesondere begründen, warum das Vorhaben nicht außerhalb der Bau- und Schutzlinie liegen kann. Kartenmaterial, aus dem Lage und Umfang des Antrags ersichtlich sind, sowie Zeichnungsmaterial, aus dem Gebäude hervorgehen, sind beizufügen.

Alle eingetragenen Eigentümer müssen den Antrag unterschreiben oder Sie müssen eine Vollmacht der Eigentümer beifügen.

Wie ist der Ablauf rund um eine Bewerbung?

Handelt es sich um eine Anwendung innerhalb der Forstbaulinie, schicken wir das Projekt zur Beratung an den Waldbesitzer. Wenn es sich um eine Anwendung im Rahmen des Denkmalschutzes handelt, senden wir das Projekt zur Beratung an das Museum Sønderjylland. Wenn es sich um eine Anwendung innerhalb der Kirchenbaulinie handelt, senden wir das Projekt zur Beratung an Haderslev Stift. Die eingegangenen Meinungen werden in der abschließenden Bewertung gesammelt.

In jedem Einzelfall ist eine konkrete Bewertung und Abwägung von Zweck, Hauptregel, Erwägungen und Ausnahmen des Naturschutzgesetzes vorzunehmen. Wir übermitteln die Entscheidung an den Antragsteller. Wird eine Befreiung erteilt, übermitteln wir die Entscheidung auch an andere Rechtsbehelfsberechtigte.

Sie können die Befreiung erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist in Anspruch nehmen. Sowohl Bürger als auch Interessenverbände können sich beschweren. Wenn eine Beschwerde eingereicht wird, dürfen Sie die Ausnahmeregelung nur nutzen, wenn die Umwelt- und Lebensmittelbeschwerdestelle dies genehmigt. Wird die Befreiung beanstandet, informiert die Gemeinde den Antragsteller unverzüglich.

Bitte beachten Sie, dass Sie in Bauangelegenheiten auch eine Baugenehmigung beantragen müssen. Die Gemeinde Sønderborg kann die Baugenehmigung erst erteilen, wenn die Berufungsfrist für die Befreiung abgelaufen ist und alle relevanten Unterlagen für die Bearbeitung des Baufalls eingegangen sind. Eine Befreiung erlischt, wenn sie nicht innerhalb von drei Jahren in Anspruch genommen wird.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich mich beschweren möchte?

Gegen eine Entscheidung können Sie Einspruch erheben das Beschwerdeportal bei Nævnenes Hus. Wenn Sie eine Beschwerde einreichen, müssen Sie als Privatperson eine Gebühr von DKK 900 entrichten, für Unternehmen und Organisationen beträgt die Gebühr DKK 1.800. Sie zahlen die Gebühr mit einer Zahlungskarte im Beschwerdeportal. Die Berufungsfrist endet 4 Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung. Wird die Entscheidung öffentlich bekannt gegeben, beginnt die Berufungsfrist immer mit der Bekanntmachung.

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Waldrand

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