Die Beschwerdestelle für Mieter und Vermieter (Huslejenævnet)

Der Mietausschuss entscheidet in Fällen, in denen Mieter und Vermieter in privaten Mietwohnungen uneinig sind.

Der Mietausschuss entscheidet, wenn es zu Mietproblemen zwischen Ihnen und Ihrem privaten Vermieter oder Mieter kommt. Wenn auch Sie Rat benötigen, können Sie sich an einen Anwalt, Mieter- oder Vermieterorganisationen oder Prozesskostenhilfe wenden.

Über welche Fälle entscheidet der Mietausschuss?

Der Mietausschuss kann entscheiden:

  • Die Höhe der Miete
  • Mieterhöhungen
  • Rückerstattung der Anzahlung
  • Mangelnde Wartung, Erneuerung und Reinigung
  • Reparaturpflicht des Mieters bei Auszug
  • Verbesserungen
  • Verbrauchsabrechnungen für Wasser, Wärme und Strom
  • Konten für interne und externe Wartungskonten
  • Verstoß gegen die Hausordnung (kann nur vom Vermieter angezeigt werden)
  • Vorherige Genehmigungen
  • Fragen zum Zutrittsrecht des Vermieters zum Mietobjekt
  • Uneinigkeit über Einbau- und Verfügungsrechte des Mieters (z. B. Einbau einer Spülmaschine oder Austausch einer Küche)

Der Mietausschuss kann keine Entscheidung treffen über:

  • Fragen zur Kündigung bzw. Kündigung des Mietverhältnisses
  • Beitreibung von Geldforderungen
  • Angemessene Mietverweigerung wegen Mängeln der Mietsache
  • Fragen zum Zutrittsrecht des Vermieters zur Mietsache
  • Reine Gewerbemietverträge

Die Fälle, die nicht in den Bereich der Mietenkammer fallen, können Sie stattdessen einbringen Wohnrechte.

Wie kann ich mich beim Housing Rent Board beschweren?

Wenn Sie eine Beschwerde einreichen möchten, muss dies schriftlich erfolgen (auf Dänisch) und Sie müssen angeben, worüber der Vorstand entscheiden soll.

Denken Sie daran, Folgendes beizufügen:

  • Der Mietvertrag
  • Relevante Korrespondenz im Fall 
  • Eventuelle Vollmachten (von anderen Mietern, wenn mehrere im Mietvertrag eingetragen sind oder Sie sich durch eine andere Person vertreten lassen möchten)
  • Deine Telefonnummer
  • Dokumentation zur Gebührenzahlung 

Senden Sie Ihre Beschwerde an die Mietbehörde (Kontaktdaten unten) und zahlen Sie gleichzeitig die Gebühr. Die durchschnittliche Fallbearbeitungszeit beträgt ca. Zwei Monate. 

Wie hoch ist die Gebühr für die Einreichung einer Beschwerde beim Rent Board?

Als Mieter kostet es 357 DKK, einen Fall vor die Mietenkammer zu bringen. 

Sie müssen die Gebühr gleichzeitig mit der Einreichung der Beschwerde an die Mietbehörde bezahlen.

Die Gebühr wird an die Sydbank, Kontonummer 8010 6400007, gezahlt. Vergessen Sie nicht, auf der Zahlung „Huslejenævnet“, Ihren Namen und die Adresse des betreffenden Mietverhältnisses anzugeben.

Erst nach Zahlung der Gebühr beginnt der Fall mit der Weiterleitung an die Gegenpartei zur Beratung.

Dem Vermieter kann eine Gebühr in Höhe von 6.827 DKK an die Rentenbehörde in Rechnung gestellt werden, wenn der Mieter in dem Fall vollständig erfolgreich ist. Die Gebühren werden jährlich zum 1. Januar reguliert.

Was muss ich als Vermieter beachten?

Vorabgenehmigung der Miete:
Wenn Sie ein Eigenheim oder eine Genossenschaftswohnung besitzen, können Sie die Wohnungsbaubehörde um eine Vorabgenehmigung der Miete bitten, die Sie gesetzlich für die aktuelle Wohnung verlangen dürfen. Sie dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht über eine andere Mietwohnung verfügen.

Es kostet Vermieter 596 DKK, um Fälle für die Vorabgenehmigung der Miete für selbstgenutztes Wohnen und Genossenschaftswohnungen einzureichen, die Sie einsenden müssen Dieses Formular zur Vorabgenehmigung der Miete mit.

Vorabgenehmigung einer umfangreichen Verbesserung des Mietvertrages:
Bevor Sie ein Mietverhältnis gründlich verbessern, um die Miete zu erhöhen, muss die Wohnungsmietbehörde bei der Besichtigung feststellen, dass sich das Mietverhältnis in einem Zustand befindet, der eine erhebliche Wertsteigerung des Mietverhältnisses ermöglicht.

Die Mietbehörde muss die Inspektion innerhalb von 4 Wochen nach Eingang des Antrags und der Gebührenbelege bei uns durchführen. Es kostet DKK 4.552, einen Fall vor die Kammer zu bringen (pro Mietverhältnis). Die Gebühr wird an die Sydbank, Kontonummer 8010 6400007, gezahlt. Vergessen Sie nicht, auf der Zahlung „Huslejenævnet“, Ihren Namen und die Adresse des betreffenden Mietverhältnisses anzugeben.

Die Mietbehörde übermittelt den Bescheid spätestens 2 Wochen nach der Besichtigung. Die Entscheidung ist 3 Jahre gültig.

Verwaltung und Hausmeister

Bei Objekten, bei denen keine dokumentierten Kosten für Hausmeister und Verwaltung vorliegen, genehmigt die Mietbehörde den folgenden Standardbetrag (2024), den Sie als Vermieter berechnen müssen:

Verwaltung 3.300 DKK
Hausmeister 2.200 DKK

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die durchschnittliche Fallbearbeitungszeit beträgt ca. Zwei Monate. Dies kann jedoch je nach Art des Falles länger oder kürzer dauern.

Wer sitzt im Mietausschuss?

Der Ausschuss besteht aus einem von der Staatsverwaltung Süddänemarks ernannten Vorsitzenden (Rechtsanwalt), einem Mietervertreter und einem Vermietervertreter.
Die Mitglieder des Vorstands für den Zeitraum 2022-2025 sind:

Vorsitzende Michael Jorgensen
Stellvertretender Jens Schultz-Hansen

Vermietervertreter Bernt Knudsen
Stellvertretender Thorkild Andresen

Mietervertreter Morten Dohrmann
Stellvertretender Lone Andersen

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Wohngebäude

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