Registereinsicht

Alle Bürgerinnen und Bürger haben weitgehend das Recht, Einblick in die Dokumente zu erhalten, die Teil der Fallbearbeitung in der Gemeinde Sonderburg sind.

Jeder Bürger hat das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, was in elektronischen Registern über seine Person eingetragen ist (Registereinsicht). 

Darüber hinaus hat grundsätzlich jeder das Recht, Dokumente einzusehen, die zur öffentlichen Verwaltung gehören. Dies nennt man Dokumentenzugriff, über den Sie hier mehr erfahren können.

Welche Informationen kann ich über mich sehen?

Als Bürger haben Sie das Recht:

  • darüber informiert zu werden, welche personenbezogenen Daten die Gemeinde über Sie verarbeitet
  • darüber informiert zu werden, wenn die Gemeinde personenbezogene Daten über Sie erhebt, es sei denn, Sie sind sich dessen im Voraus bewusst – beispielsweise, weil Sie selbst ein Antragsformular mit den Informationen eingereicht haben. Die Gemeinde muss auch angeben, ob Informationen an andere weitergegeben werden
  • gegen die Verarbeitung bestimmter Informationen zu protestieren – z. B. wenn Sie der Meinung sind, dass die Gemeinde nicht berechtigt ist, Ihre personenbezogenen Daten zu verarbeiten oder weiterzugeben. Ist der Protest berechtigt, muss die Behandlung eingestellt werden
  • falsche Angaben berichtigen zu lassen
  • eine Einwilligung zur Verarbeitung sensibler Informationen zu widerrufen

Sie haben nur das Recht auf Registrierungszugriff auf personenbezogene Daten, die Sie betreffen.

Sie können selbst sehen, was darin über Sie geschrieben steht Das Zentrale Personenregister durch Einloggen mit MitID. Es kostet nichts.

Wenn Sie keine MitID haben oder Hilfe benötigen, können Sie sich an den Borgerservice wenden. 

Die Rechte des einzelnen Bürgers finden sich in der EU-Datenschutzverordnung wieder.

Welche Informationen erfasst die Gemeinde typischerweise über mich?

Die Informationen, die normalerweise über Sie als Bürger registriert werden, sind:

  • Name, Adresse und ggf. Familienstand (z. B. verheiratet, unverheiratet, geschieden, Witwe, Witwer, eingetragener Partner, bereits eingetragener Partner)
  • Angaben zur Geburtsregistrierung (z. B. Angaben zum Geburtsort)
  • Staatsbürgerschaft 
  • Verwandtschaft (z. B. Angaben zu Eltern und Sorgerecht)
  • Beziehung zur Volkskirche (z. B. Mitglied oder ehemaliges Mitglied)
  • Möglicherweise. Angaben zur Arbeitsunfähigkeit
  • Möglicherweise. Schutzinformationen (z. B. Namens- und Adressschutz)
Kann ich mich über den Registry-Einblick beschweren?

Wenn Sie mit der Antwort der Gemeinde zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unzufrieden sind, können Sie sich beschweren Inspektion.

Bild
Frau schreibt in Buch

Kontaktiere uns

Digitalisierung, der Datenschutzberater
Voldgade 3
6400 Sønderborg