Transport von kranken Schülern
- Unter welchen Voraussetzungen kann ich für die kostenlose Beförderung meines kranken Kindes infrage kommen?
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Grundschüler und Schüler der Sekundarstufe, die vorübergehend erkrankt sind und eine Beförderung benötigen, haben Anspruch auf Beförderung, wenn:
- Der Student hat keine Möglichkeit, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen
- Der Student hat eine Meldeadresse in der Gemeinde Sønderborg
- Aufgrund von Krankheit oder Behinderung kann der Schüler dem allgemeinen Unterricht in der Schule nur folgen, wenn der Schüler zur und von der Schule befördert wird
- Der Student kann ein ärztliches Gutachten, ggf. ein ärztliches Attest vorlegen
- Der Schüler ist nicht in der Lage, sich mit eigener Hilfe zur Schule und zurück zu befördern, wenn ihm ein medizinisches Fahrrad, ein Rollstuhl oder ein ähnliches Hilfsmittel zur Verfügung gestellt wird
- Der Schüler besucht keine Privatschule oder Privatschule
Bitte beachten Sie Folgendes:
- Die bewilligte Beförderungsleistung umfasst nicht notwendigerweise den gesamten Weg zwischen Wohnung und Schule, sondern kann auch die Fahrt von der Wohnung zum nächstgelegenen öffentlichen Verkehrsmittel umfassen.
- Der Transport umfasst jeweils eine Heimfahrt und eine Heimfahrt Tag.
- Als Ausgangspunkt wird der Transport zu und von der nationalen Registeradresse gewährt. Wenn die Eltern nicht zusammenleben, das gemeinsame Sorgerecht haben und beide in der Gemeinde Sønderborg wohnen, kann an den Tagen, an denen das Kind bei diesem Elternteil lebt, auch zum sorgeberechtigten Elternteil gefahren werden.
- Die Entscheidung über die Erteilung der Fahrerlaubnis erfolgt auf Grundlage des eingereichten Antragsformulars.
- Als Nachweis kann vom Studierenden die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangt werden oder es kann sein, dass er sein gesundheitliches Problem mit einem Bewegungstherapeuten bespricht.
- Bekomme ich Fahrtkostenzuschuss, wenn ich mein krankes Kind selbst zur Schule bringe?
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Sie haben die Möglichkeit, die Beförderung selbst zu organisieren und als Entschädigung einen Fahrtkostenzuschuss zu erhalten, der sich nach dem jeweils geltenden bundesweiten Fahrtkostenzuschuss bemisst.
Die Reisekostenpauschale können Sie per E-Mail beantragen Sichere Post für kontrollierten Transport.
- Wie erfolgt der Krankentransport?
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Sobald wir Ihren Antrag bearbeitet haben, werden Sie über weitere Einzelheiten informiert. Weiterfahrten müssen bei Sydtrafik unter Tel. angemeldet werden. 88 72 44 72.
Der Schüler muss jeden Morgen eine halbe Stunde + Fahrzeit vor der Besprechungszeit fertig sein. Am Nachmittag kommt ein Taxi so nah wie möglich an der gewünschten Abholzeit an der Schule an, es kann jedoch zu einer Wartezeit von bis zu 30 Minuten kommen.
Wenn der Fahrer Ihr Kind am Nachmittag erreichen muss (im Falle einer Verspätung, wenn der Fahrer den Schüler nicht finden kann usw.), müssen Sie die Mobiltelefonnummer des Kindes im Antragsformular oder bei Sydtrafik angeben.
Bei Nichterscheinen des Fahrzeugs, Stornierung oder Änderung der Bestellung wenden Sie sich bitte telefonisch an Sydtrafik, die für die Transportkoordination zuständig ist. +45 88 72 44 72. Telefonzeit um 08.00 - 15.00 Uhr an Wochentagen.
Im Falle einer Stornierung früh morgens um 06.00-08.00 Uhr, kontaktieren Sie Sydtrafik unter +45 88 72 44 72

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Zentrum für Hilfsmittel und Kommunikation
Att. Transport besucht
Ellegårdvej 25 A
6400 Sønderborg
E-mail: transportkontoret@sonderborg.dk
Tlf. nr.: +45 88 72 41 41
Telefonzeiten:
Montag – Freitag: 10.00 – 12.00 Uhr