Landzonengenehmigung

Bevor Sie mit dem Bau in einem ländlichen Gebiet beginnen, benötigen Sie eine Genehmigung für ein ländliches Gebiet.

In der ländlichen Zone ist für den Bau neuer Gebäude, die Unterteilung oder Änderung der Nutzung bestehender Gebäude und unbebauter Gebiete in der Regel eine ländliche Zonengenehmigung erforderlich.

Es gibt jedoch eine Reihe von Ausnahmen von der Genehmigungspflicht. Beispielsweise ist die Errichtung von Gebäuden zur Nutzung in landwirtschaftlichen Betrieben nicht genehmigungspflichtig, wenn sie sich in unmittelbarer Nähe zu bestehenden Gebäuden befinden. Das Gesetz erlaubt auch die genehmigungsfreie Einrichtung eines Wohnhauses oder bestimmter Gewerbebetriebe in leerstehenden landwirtschaftlichen Gebäuden und anderen nicht mehr benötigten Gebäuden, wenn dies ohne wesentliche bauliche Veränderungen möglich ist.

Wie ist das Verfahren für eine Landzonengenehmigung?
Bei Ihrer Bewerbung müssen Sie Ihr Vorhaben beschreiben und begründen, weshalb Sie sich bewerben. Das von Ihnen übermittelte Kartenmaterial muss den Standort und Umfang Ihres Vorhabens erkennen lassen. Die Konstruktion muss durch Zeichnungsmaterial, insbesondere Fassadenzeichnungen, und Materialbeschreibungen unterstützt werden.

Wenn Sie nicht der Eigentümer sind, denken Sie daran, eine Vollmacht des Eigentümers einzusenden.

  1. Das Bewerbungsprojekt wird für 14 Tage an die Nachbarschaftsorientierung gesendet
  2. In einigen Fällen wird das Antragsprojekt zur Begutachtung an externe Behörden geschickt
  3. Wir entscheiden über das Antragsprojekt
  4. Die Entscheidung kann erst nach einer 4-wöchigen Berufungsfrist verwendet werden
Was muss ich tun, wenn ich die Landzonengenehmigung erhalte?

Eine Entscheidung über die Landzonengenehmigung wird Ihnen und denjenigen zugesandt, die möglicherweise Kommentare zur Orientierung in der Nachbarschaft abgegeben haben.

Eine Baugenehmigung wird am veröffentlicht Website der Gemeinde Sønderborg mit einer Rügefrist von 4 Wochen. 

Vor Ablauf der Einspruchsfrist darf die Erlaubnis nicht mehr genutzt werden. Sowohl Bürger als auch Interessenverbände können sich beschweren. Im Falle einer Beschwerde darf die Genehmigung nur genutzt werden, wenn die Planungsbeschwerdekommission dies entscheidet. Sollte es zu einer Beanstandung der Genehmigung kommen, werden wir Sie umgehend informieren.

Bitte beachten Sie, dass Sie in Baufällen auch einen Antrag stellen müssen Baugenehmigung. Die Gemeinde Sønderborg kann eine Baugenehmigung erst erteilen, wenn die Einspruchsfrist für die Flächenwidmungsgenehmigung abgelaufen ist und alle relevanten Unterlagen für die Bearbeitung des Baufalls eingegangen sind. Eine Landzonengenehmigung erlischt, wenn sie nicht innerhalb von 5 Jahren nach ihrer Erteilung verwendet wird.

Wo finde ich meine Landzonengenehmigung?

Alle Länderzonengenehmigungen finden Sie auf der Seite „Anhörungen und Entscheidungen".

Welche Voraussetzungen kann es für eine Grundstücksgenehmigung geben?

Wir können unterschiedliche Bedingungen für eine Landzonengenehmigung festlegen. Sofern es sich bei diesen Bedingungen um dauerhafte Bedingungen handelt, müssen diese auf Kosten des Eigentümers auf dem Grundstück angemeldet werden. Die Fristen müssen nach Ablauf der Einspruchsfrist registriert werden, wenn keine Einsprüche eingegangen sind. Beispiele für registrierte Bedingungen können sein:

  • Verbot des Spritzens und Düngens rund um neu angelegte Seen
  • einen Weg über ein Grundstück anlegen
  • Standort und Materialauswahl für Neubauten
  • Pflanzen
  • Fristen
Wo kann ich mich beschweren?

Sie können sich über das Beschwerdeportal von Nævnenes Hus über eine Entscheidung beschweren.

Wenn Sie eine Beschwerde einreichen, müssen Sie als Privatperson eine Gebühr von 900 DKK entrichten, und für Unternehmen und Organisationen beträgt die Gebühr 1800 DKK. Sie zahlen die Gebühr mit einer Zahlungskarte im Beschwerdeportal. Die Berufungsfrist endet 4 Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung. Wird die Entscheidung öffentlich bekannt gegeben, beginnt die Berufungsfrist immer mit der Bekanntgabe. 

Bild
Landzone

Kontaktiere uns

Bauen und Wohnen
Lille Rådhusgade 7
6400 Sønderborg

Telefonzeiten:

Montag - Mittwoch: 9.00 - 15.00
Donnerstag: 9.00 - 17.00
Freitag: 9.00 - 14.00