Landzonengenehmigung

Bevor Sie mit dem Bau in einer ländlichen Zone beginnen, benötigen Sie eine ländliche Zonengenehmigung.

Im ländlichen Raum bedarf es grundsätzlich einer ländlichen Raumgenehmigung für den Neubau, die Teilung oder die Umnutzung bestehender Gebäude und unbebauter Flächen.

Es gibt jedoch eine Reihe von Ausnahmen von der Genehmigungspflicht. So ist beispielsweise der Bau von landwirtschaftlich genutzten Gebäuden in unmittelbarer Nähe zu bestehenden Gebäuden genehmigungsfrei. Das Gesetz sieht auch die Möglichkeit vor, ohne Genehmigung eine Wohnung oder einige Arten von Unternehmen in leerstehenden Wirtschaftsgebäuden und anderen überflüssigen Gebäuden einzurichten.

Wie ist das Verfahren für eine Genehmigung für ländliche Gebiete?
Beschreiben Sie bei der Bewerbung Ihr Vorhaben und begründen Sie Ihre Bewerbung. Aus dem beigelegten Kartenmaterial müssen Ort und Umfang Ihres Vorhabens hervorgehen. Bauwerke sind durch Zeichnungsmaterial, insbesondere Fassadenzeichnungen, und Materialbeschreibungen zu unterstützen.

Wenn Sie nicht der Eigentümer sind, denken Sie daran, eine Vollmacht des Eigentümers zu senden.

  1. Bewerbungsprojekt wird für 14 Tage zur Nachbarschaftsorientierung geschickt
  2. In einigen Fällen wird das Antragsprojekt zur Begutachtung an externe Behörden geschickt
  3. Wir entscheiden über das Antragsprojekt
  4. Die Entscheidung kann erst nach einer 4-wöchigen Berufungsfrist verwendet werden
Was soll ich tun, wenn ich die Landzonengenehmigung erhalte?

Eine Entscheidung über die Landzonengenehmigung wird Ihnen und denjenigen zugesandt, die möglicherweise Kommentare zur Orientierung in der Nachbarschaft abgegeben haben.

Eine Genehmigung für die ländliche Zone wird am veröffentlicht Website der Gemeinde Sønderborg mit einer Reklamationsfrist von 4 Wochen. 

Bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist darf die Erlaubnis nicht verwendet werden. Es sind sowohl Bürger als auch Interessengruppen, die sich beschweren können. Wird Einspruch eingelegt, darf die Genehmigung nur ausgeübt werden, wenn der Planungs-Beschwerdeausschuss dies beschließt. Wird die Genehmigung beanstandet, werden wir Sie umgehend informieren.

Bitte beachten Sie, dass Sie in Baufällen auch einen Antrag stellen müssen Baugenehmigung. Die Gemeinde Sønderborg kann eine Baugenehmigung erst erteilen, wenn die Einspruchsfrist für die Flächenwidmungsgenehmigung abgelaufen ist und alle relevanten Unterlagen für die Bearbeitung des Baufalls eingegangen sind. Eine Landzonengenehmigung erlischt, wenn sie nicht innerhalb von 5 Jahren nach ihrer Erteilung verwendet wird.

Wo finde ich meine Landzonengenehmigung?

Sie können alle Landzonengenehmigungen auf der Seite "Anhörungen und Entscheidungen".

Was sind die Bedingungen für eine Genehmigung für ländliche Gebiete?

Wir können verschiedene Bedingungen für eine Genehmigung für ländliche Gebiete festlegen. Wenn sich diese Bedingungen auf dauerhafte Bedingungen beziehen, müssen sie auf Kosten des Eigentümers auf dem Grundstück registriert werden. Die Fristen müssen nach Ablauf der Reklamationsfrist eingetragen werden, wenn keine Reklamationen eingegangen sind. Beispiele für eingetragene Begriffe können sein:

  • Verbot des Spritzens und Düngens um neu angelegte Seen herum
  • Auslage eines Weges über ein Grundstück
  • Standort- und Materialauswahl für Neubauten
  • Pflanzen
  • Fristen
Wo kann ich mich beschweren?

Sie können eine Entscheidung über das Beschwerdeportal bei Nævnenes Hus anfechten.

Wenn Sie eine Beschwerde einreichen, müssen Sie als Privatperson eine Gebühr von 900 DKK entrichten, und für Unternehmen und Organisationen beträgt die Gebühr 1800 DKK. Sie zahlen die Gebühr mit einer Zahlungskarte im Beschwerdeportal. Die Berufungsfrist endet 4 Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung. Wird die Entscheidung öffentlich bekannt gegeben, beginnt die Berufungsfrist immer mit der Bekanntgabe. 

Bild
Landzone

Kontaktieren Sie uns

Stadt und Landschaft
Lille Rådhusgade 7
6400 Sønderborg

Öffnungszeiten:

Montag - Mittwoch: 8.00 - 15.00
Donnerstag: 8.00 - 17.00
Freitag: 8.00 - 14.00

Telefonzeiten:

Montag - Mittwoch: 9.00 - 15.00
Donnerstag: 9.00 - 17.00
Freitag: 9.00 - 14.00