Sterbegeld, Pflegegeld etc.

Wenn Sie unheilbar krank sind, im Sterben liegen oder ein Angehöriger einer erkrankten Person sind, können Sie mehr über Sterbehilfe, Palliativpflege und Zuschüsse für Medikamente lesen.

Die Gemeinde Sønderborg bietet verschiedene Programme an, die Sie als unheilbar Kranker oder Angehöriger in Anspruch nehmen können.

Kann ich ein Terminalschema verwenden?

Wenn Sie unheilbar krank sind und im Sterben liegen, kann Ihnen eine Sterbehilfe durch Ihren Hausarzt oder einen Krankenhausarzt angeboten werden, bei der die Heilbehandlung durch eine Palliativbehandlung ersetzt wird.

Das Abheilungsschema kann angeboten werden, wenn Sie ins Krankenhaus eingeliefert und zur weiteren Pflege in Ihrem eigenen Zuhause entlassen werden oder wenn Ihr Hausarzt feststellt, dass der Krankheitsverlauf unheilbar ist.

Sobald Sie sich für das Terminalsystem angemeldet haben, wird Ihnen eine Kontaktschwester zugewiesen, die sich mit Ihnen in Verbindung setzt, um Ihren Hilfebedarf zu klären. Wenn unmittelbar nach der Entlassung Hilfe geleistet werden soll, benachrichtigt das Krankenhaus die Gemeinde, damit die Hilfe bei Ihrer Rückkehr eingerichtet wird.

Die häusliche Pflege ist für Besuchsdienste im Zusammenhang mit Ihren persönlichen Pflege- und Pflegeaufgaben wie Schmerzbehandlung, Wundversorgung oder allem anderen, was Sie benötigen, verantwortlich. Persönliche Betreuung und Pflege kann rund um die Uhr an allen Tagen des Jahres erfolgen.

Die Besuchsdienststelle ist zuständig für die Kontrolle der Leistungen der praktischen Hilfe (Reinigung, Wäsche, Einkauf und Warenlieferung), der Schulung und der Vertretung in der eigenen Wohnung.

Kann ich Palliativpflege erhalten?

Wenn Sie eine Schmerzbehandlung benötigen, die über die Möglichkeiten Ihres Hausarztes hinausgeht, verfügt die Region Süddänemark über ein Palliativteam, das Palliativpflege anbietet. Das Team kommt zu Ihnen nach Hause und arbeitet eng mit Ihrem Hausarzt und der häuslichen Krankenpflege zusammen, sodass die Schmerzbehandlung zwischen Ihnen und den beteiligten Fachkräften abgestimmt ist. Dies kann durch direkten Kontakt oder telefonisch erfolgen. 

Kann ich einen Medikamentenzuschuss erhalten, wenn ich schwer krank bin?

Die Kommune kann Hilfen und Zuschüsse für Pflegemittel, Medikamente, Ernährungspräparate, palliative Physiotherapie und ähnliches leisten, wenn die Kosten nicht anderweitig gedeckt sind. 

Die Hilfe umfasst zum Beispiel die Übernahme der Kosten für eine ärztlich verordnete Nahrungsergänzung oder palliative Physiotherapie in der eigenen Wohnung, wenn Sie schwer erkrankt sind und im Sterben liegen und entweder von einem nahen Angehörigen, der Gemeinde oder einem Hospiz betreut werden. Mit der Hilfeleistung sind keine Kosten verbunden.

Kann ich ein Behandlungstestament erstellen, wenn ich keine Behandlung möchte?

Wenn Sie 18 Jahre alt sind und keinen Erziehungsberechtigten haben, können Sie ein Behandlungstestament erstellen.

In einem Behandlungstestament können Sie in einigen Situationen den Wunsch äußern, dass Sie keine Behandlung wünschen, wenn Sie Ihr Recht auf Selbstbestimmung nicht mehr ausüben können, z. B. durch:

  • Lebensverlängernde Behandlung in einer Situation, in der Sie unweigerlich sterben
  • Lebensverlängernde Behandlung für den Fall, dass Krankheit, voraussichtliche Altersbeeinträchtigung, Unfall, Herzstillstand oder Ähnliches zu einer so schweren Behinderung geführt haben, dass Sie dauerhaft körperlich und geistig nicht mehr für sich selbst sorgen können
  • Lebensverlängernde Behandlung in einer Situation, in der die Behandlung zum Überleben führen kann, die körperlichen Folgen der Erkrankung oder der Behandlung jedoch als sehr schwerwiegend und schmerzhaft eingeschätzt werden
  • Eine Behandlung durch Zwang nach den Regeln des Gesetzes über die Anwendung von Zwang bei der somatischen Behandlung von dauerhaft Handlungsunfähigen erhalten.

Die frühere Patientenverfügung ist jetzt die Behandlungswille. Patientenverfügungen sind jedoch weiterhin gültig.

Erstellen Sie hier einen Behandlungswillen.

Kann ich als Angehöriger Pflegezeit mit Pflegegeld nehmen?

Wenn Sie einen nahen Angehörigen zu Lebzeiten zu Hause pflegen wollen, können Sie Pflegegeld beantragen. Voraussetzung für die Gewährung des Pflegegeldes ist, dass eine Krankenhausbehandlung nach ärztlicher Beurteilung als aussichtslos gilt und die Erkrankung keine Krankenhauseinweisung oder Pflegeheimaufenthalt erfordert.

Bei einem kürzeren Krankenhausaufenthalt o.ä. des Sterbenden entfällt das Pflegegeld nicht automatisch.

Wie viel Pflegegeld bekomme ich?

Das Pflegegeld beträgt das 1,5-fache des Taggeldbetrages, der Ihnen bei eigener Krankheit zugestanden hätte. Wenn Sie aufgrund eines Anspruchs auf Krankengeld keinen Anspruch auf Pflegegeld haben, können Sie Pflegegeld in Höhe von DKK 16.637/Monat erhalten. (Zahlen von 2022). Der Betrag kann jedoch nicht zusammen mit anderen öffentlichen Leistungen gezahlt werden.

Teilen sich mehrere Personen die Betreuung, reduziert sich der Betrag entsprechend.

Entscheiden Sie sich als Arbeitgeber dafür, einem Arbeitnehmer, der einen Sterbenden pflegt, einen Lohn zu zahlen, können Sie den Betrag auszahlen lassen, auf den der Arbeitnehmer ansonsten Anspruch auf Pflegegeld hätte.

Der Anspruch auf Pflegegeld erlischt mit Beendigung des Pflegeverhältnisses. Der Anspruch auf Pflegegeld bleibt bis zu 14 Tage nach dem Tod bestehen.

Kann ich als Angehöriger Bestattungsbeistand oder Compliance-Beistand erhalten?

Hinterbliebene können Bestattungsbeihilfe beantragen, wenn eine Person stirbt, ohne ein Vermögen zu hinterlassen. Klicken Sie hier, um sich zu bewerben und mehr über Bestattungshilfe zu erfahren.

Die Bestattungsbeihilfe ist ein Zuschuss, der zur Deckung der Kosten der Bestattung gezahlt wird. Bei Beantragung der höchstmöglichen Bestattungsbeihilfe ist die Nachlassbescheinigung inkl. Das Nachlassverzeichnis ist dem Antrag beigefügt.

Auch beim Tod Ihres Ehepartners oder Lebenspartners können Sie Hilfe zur Erfüllung der Pflicht beantragen. Die Erfüllungszulage ist eine Pauschale, die von Ihrem Einkommen und Vermögen abhängt.

Compliance Assistance muss spätestens 6 Monate nach dem Todestag des Verstorbenen beantragt werden. Sie müssen drei Jahre vor dem Tod mit dem verstorbenen Ehepartner oder Lebensgefährten zusammengelebt haben, um Compliance-Unterstützung zu erhalten. Wenn Sie Rentner sind und eine Erfüllungsrente beziehen, können Sie keine Erfüllungshilfe beantragen.

Wo kann ich die Bearbeitungsfristen für Fälle einsehen?

Siehe Fallbearbeitungsfristen hier.

Bild
Frau kümmert sich um ihren sterbenden Mann

Kontakt

Pflege und Entwicklung
Ellegårdvej 25A
6400 Sønderborg

Telefonzeiten:

Montag - Freitag: 8.00 - 9.00 Uhr