Sterbegeld, Pflegegeld etc.
Die Gemeinde Sønderborg bietet verschiedene Programme an, die Sie als unheilbar Kranker oder Angehöriger in Anspruch nehmen können.
- Kann ich ein Terminalschema verwenden?
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Wenn Sie unheilbar erkrankt sind und im Sterben liegen, kann Ihnen über Ihren Hausarzt oder einen Krankenhausarzt eine Sterbebehandlung angeboten werden, bei der die Heilbehandlung durch eine Palliativbehandlung ersetzt wird.
Das Sterbeprogramm kann angeboten werden, wenn Sie ins Krankenhaus eingeliefert und zur weiteren Pflege in Ihrem eigenen Zuhause entlassen werden oder wenn Ihr Hausarzt zu der Einschätzung gelangt, dass der Krankheitsverlauf unheilbar ist.
Wenn Sie sich für die Sterbehilfe anmelden, wird Ihnen eine Kontaktschwester zugeteilt, die sich mit Ihnen in Verbindung setzt, um Ihren Hilfebedarf zu klären. Wenn die Hilfe unmittelbar nach der Entlassung eingeleitet werden soll, benachrichtigt das Krankenhaus die Gemeinde, damit die Hilfe bei Ihrer Rückkehr nach Hause eingerichtet werden kann.
Der kommunale Pflegedienst ist für die Prüfung von Dienstleistungen zuständig, die sich auf Ihre persönlichen Pflege- und Pflegeaufgaben beziehen, wie z. B. Schmerztherapie, Wundversorgung oder alles andere, was Sie benötigen. Persönliche Betreuung und Pflege können rund um die Uhr und an jedem Tag im Jahr gewährleistet werden.
Die Besuchsabteilung ist zuständig für die Kontrolle der Dienstleistungen rund um die praktische Hilfe (Reinigung, Wäsche, Einkauf und Warenlieferung), Schulung und Entlastung in den eigenen vier Wänden.
- Kann ich Palliativversorgung in Anspruch nehmen?
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Wenn Sie eine palliative Behandlung benötigen, die über die Möglichkeiten Ihres Hausarztes hinausgeht, verfügt die Region Süddänemark über ein Palliativpflegeteam, das palliative Pflege und Behandlung anbietet. Das Team kommt zu Ihnen nach Hause und arbeitet eng mit Ihrem Hausarzt und der häuslichen Krankenpflege zusammen, sodass die palliative Behandlung zwischen Ihnen und den beteiligten Fachkräften koordiniert wird. Dies kann durch direkten Kontakt oder telefonisch erfolgen.
- Bekomme ich einen Zuschuss für Medikamente, wenn ich schwer erkrankt bin?
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Die Gemeinde kann Hilfen und Zuschüsse für Pflegemittel, Medikamente, Ernährungspräparate, Palliativphysiotherapie und Ähnliches gewähren, sofern die Kosten nicht auf andere Weise gedeckt werden.
Die Hilfe umfasst beispielsweise die Kostenübernahme für ärztlich verordnete Nahrungsergänzungsmittel oder palliative Physiotherapie in den eigenen vier Wänden, wenn Sie schwer erkrankt sind und im Sterben liegen und von nahen Angehörigen, der Gemeinde oder einem Hospiz betreut werden. Mit der Hilfeleistung sind keine Kosten verbunden.
- Kann ich eine Behandlungsverfügung erstellen, wenn ich keine Behandlung möchte?
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Wenn Sie über 18 Jahre alt sind und keinen Vormund haben, können Sie eine Behandlungsverfügung erstellen.
In einer Behandlungsverfügung können Sie in verschiedenen Situationen, in denen Sie Ihr Selbstbestimmungsrecht nicht mehr ausüben können, den Wunsch äußern, die Behandlung nicht zu wünschen, beispielsweise durch:
- Lebensverlängernde Behandlung in einer Situation, in der Sie unwiderruflich sterben
- Lebensverlängernde Behandlung für den Fall, dass eine Krankheit, eine voraussichtliche Altersbeeinträchtigung, ein Unfall, ein Herzstillstand oder ähnliches zu einer so schweren Behinderung geführt hat, dass Sie dauerhaft körperlich und geistig nicht mehr für sich selbst sorgen können
- Lebensverlängernde Behandlung in einer Situation, in der die Behandlung zum Überleben führen kann, die körperlichen Folgen der Krankheit oder der Behandlung jedoch als sehr schwerwiegend und schmerzhaft eingeschätzt werden
- Eine Behandlung mit Zwang gemäß den Regeln für die Anwendung von Zwang bei der somatischen Behandlung dauerhaft Behinderter erhalten.
Die bisherige Patientenverfügung ist nun die Behandlungsverfügung. Patientenverfügungen sind jedoch weiterhin gültig.
- Kann ich als Angehöriger Pflegezeit mit Pflegegeld beziehen?
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Wenn Sie einen Ihrer Angehörigen in seinem letzten Leben zu Hause betreuen möchten, können Sie Pflegegeld beantragen. Voraussetzung für die Gewährung von Pflegegeld ist, dass nach ärztlicher Beurteilung eine Krankenhausbehandlung als aussichtslos gilt und der Zustand weder einen Krankenhausaufenthalt noch einen Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung erfordert.
Wird der Sterbende für einen kürzeren Zeitraum ins Krankenhaus o.ä. eingeliefert, entfällt das Pflegegeld nicht automatisch.
Wie viel Pflegegeld kann ich bekommen?
Das Pflegegeld beträgt das 1,5-fache des Taggeldbetrages, der Ihnen bei eigener Krankheit zugestanden hätte. Wenn Sie aufgrund eines Anspruchs auf Krankengeld keinen Anspruch auf Pflegegeld haben, können Sie Pflegegeld in Höhe von DKK 16.637/Monat erhalten. (Zahlen von 2022). Der Betrag kann jedoch nicht zusammen mit anderen öffentlichen Leistungen gezahlt werden.
Teilen sich mehrere Personen die Pflege, verringert sich der Betrag entsprechend.
Wenn Sie sich als Arbeitgeber dafür entscheiden, einem Mitarbeiter, der einen sterbenden Menschen pflegt, ein Gehalt zu zahlen, können Sie den Betrag erhalten, auf den der Mitarbeiter ansonsten Anspruch auf Pflegegeld hätte.
Der Anspruch auf Pflegegeld endet mit der Beendigung des Pflegeverhältnisses. Der Anspruch auf Pflegegeld bleibt bis zu 14 Tage nach dem Tod bestehen.
- Kann ich als nächster Angehöriger Bestattungs- oder Trauerbeihilfe erhalten?
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Hinterbliebene können Bestattungsbeihilfe beantragen, wenn eine Person stirbt, ohne ein Vermögen zu hinterlassen. Klicken Sie hier, um sich zu bewerben und mehr über Bestattungshilfe zu erfahren.
Bei der Bestattungsbeihilfe handelt es sich um einen Zuschuss, der zur Deckung der Bestattungskosten ausgezahlt wird. Wenn Sie die höchstmögliche Bestattungsbeihilfe beantragen, ist die Nachlassbescheinigung inkl. Das Inventar ist dem Antrag beigefügt.
Sie können auch Hinterbliebenenleistungen beantragen, wenn Ihr Ehegatte oder Lebensgefährte verstirbt. Bei der Unterhaltsbeihilfe handelt es sich um einen Pauschalbetrag, der sich nach Ihrem Einkommen und Vermögen richtet.
Der Antrag auf Wohngeld muss spätestens 6 Monate nach dem Todestag des Verstorbenen gestellt werden. Um Hinterbliebenenleistungen beziehen zu können, müssen Sie vor dem Tod drei Jahre mit dem verstorbenen Ehegatten oder Lebensgefährten zusammengelebt haben. Wenn Sie Rentner sind und eine Hinterbliebenenrente beziehen, können Sie keine Hinterbliebenenhilfe beantragen.
- Wo kann ich die Bearbeitungsfristen für Fälle einsehen?
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