Registrieren Sie Ihr Kind und sehen Sie Schulen, SFO und Klubs
Die Schulpflicht tritt im August des Kalenderjahres ein, in dem das Kind 6 Jahre alt wird.
Kinder, denen eine Schulaufschiebung gewährt wurde, müssen außerdem für den Schulbeginn im August des folgenden Jahres angemeldet werden.
Der Kindergartenunterricht kann bereits in dem Jahr begonnen werden, in dem das Kind 5 Jahre alt wird, sofern es vor dem 1. Oktober geboren wurde und der Schulleiter der Ansicht ist, dass das Kind schulreif ist.
Eltern von Kindern im schulpflichtigen Alter erhalten unmittelbar vor Beginn des Anmeldezeitraums ein Informationsschreiben in ihrem E-Mail-Postfach.
- Wie melde ich mein Kind für die Schule an?
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Die digitale Einschreibung für den Kindergarten ist vom 15. Januar bis zum 31. Januar möglich.
Unabhängig davon, ob Sie eine Grundschule, eine kostenlose oder private Schule wählen, muss Ihre Schulwahl im städtischen Schulregister eingetragen werden. Nutzen Sie dazu den obigen Link – Sie benötigen Ihre MitID.
- Was ist SFO und Club?
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SFO (Nachschulprogramm)
Die Hortbetreuung ist ein Angebot für Sie, die Ihr Kind vor und/oder nach der Schule betreuen müssen.
Das Hortangebot gilt für Kinder ab der 0. Klasse bis einschließlich 2. Klasse.
Wenn Sie mehr über die konkreten außerschulischen Angebote erfahren möchten, wenden Sie sich an die Schule Ihres Kindes.
Klub
Klub ist ein Angebot für Sie, die Ihr Kind vor und/oder nach der Schule betreuen müssen.
Das Clubangebot gilt für Kinder ab der 3. bis einschließlich 6. Klasse.
Wenn Sie mehr über die konkreten Clubangebote erfahren möchten, wenden Sie sich an die Schule Ihres Kindes.
- Wie melde ich mein Kind für den Hort oder Verein an bzw. ab?
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Melden Sie Ihr Kind über den Link oben auf der Seite beim SFO oder Club an oder ab.
Die Anmeldung kann ganzjährig erfolgen. Sie können Ihr Kind bei SFO an der Schule anmelden, an der das Kind angemeldet ist. Wenn Sie sich z.B. am 7. für einen Monat, im ersten Monat zahlen Sie nur für den Zeitraum am 7. und den Rest des Monats. Bei SFO gibt es keine Warteliste.
Wenn Sie sich für einen Wechsel zu einem teureren Modul entscheiden, kann der Wechsel von Tag zu Tag erfolgen. Wenn Sie sich für ein günstigeres Modul entscheiden, können Sie dies mit einer Frist von einem Monat zum 1. oder 15. des Monats tun. Der Modulwechsel erfolgt im Buchungssystem über den Digital Seating Guide.
Wenn Ihr Kind im SFO angemeldet ist, wird es automatisch aus dem Kindergarten abgemeldet, wenn es sich in einem unmittelbaren Übergang befindet.
- Wann kann mein Kind nach der Schule oder dem Verein in den Kindergarten gehen?
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Kinder, die vor dem 5. Oktober ihr 1. Lebensjahr vollendet haben, können in die Kindergartenklasse der Schule aufgenommen werden.
Geht Ihr Kind in die 0.-2. Klasse können Sie Ihr Kind im Hort der Schule betreuen lassen. After School wird sowohl vor als auch nach der Schule angeboten. Der Übergang vom Kindergarten zum SFO erfolgt am 1. Mai, wenn das Kind im August in die 0. Klasse eintreten muss. An einzelnen Schulen gelten andere Termine für den Übergang vom Kindergarten. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei der jeweiligen Schule.
In den Verein können Kinder der 3. bis 6. Klasse aufgenommen werden. Der Verein ist an allen Schultagen geöffnet, für Vereinskinder der 3. und 4. Klasse wird jedoch eine Ferienbetreuung angeboten. Fast jede Schule hat einen Verein.
Der Übergang von der Vorschule zum Verein erfolgt am 1. August, wenn das Kind im August in die 3. Klasse eintreten muss – der Verein startet am ersten Schultag nach den Sommerferien. Bei Betreuungsbedarf ab dem 1. August bis zum Schulbeginn muss eine Ferienbetreuung erworben werden.
- Welche Schule, SFO oder Verein kann mein Kind besuchen?
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Ihr Kind gehört einer bestimmten Schule – der Bezirksschule – an, je nachdem, wo das Kind lebt. Ihr Kind hat immer Anspruch auf einen Platz an der Bezirksschule, es besteht jedoch grundsätzlich freie Schulwahl. Das bedeutet, dass Sie als Eltern auch die Möglichkeit haben, Ihr Kind an einer anderen Schule als der Bezirksschule aufnehmen zu lassen, sofern an der Wunschschule ein Platz vorhanden ist.
Hat ein in der Gemeinde wohnhaftes Kind bereits ein Geschwisterkind an der gewünschten Schule, so hat das Kind Anspruch auf Aufnahme an derselben Schule.
Der Nachmittagsunterricht und der Club werden an der Schule angeboten, an der das Kind eingeschrieben ist.
- Kann mein Kind zu Hause unterrichtet werden?
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Wenn Sie Ihr Kind im schulpflichtigen Alter selbst unterrichten möchten, müssen Sie
vor Unterrichtsbeginn schriftlich bei der Gemeinde anmelden.Sie können Heimunterricht über das Formular melden Rückblick auf Homeschooling.
Kontakt modtagelsen@sonderborg.dkwenn Sie Fragen zum Thema Homeschooling haben oder Ihr Kind vom Homeschooling abmelden möchten.
- Wann wechselt mein Kind vom Kindergarten in die Schule?
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Die zukünftigen Schulkinder wechseln am 1. Mai in die SFO (Vorschule).
Es gibt einige Ausnahmen.
An der Nordals-Schule und der Nørreskov-Schule erfolgt der Schulbeginn flexibel. An der Nordals-Schule werden Schüler im März, August und November aufgenommen. An der Nørreskov-Schule finden die Aufnahmen im Januar und August statt. An der Augustenborg-Schule und der Nydam-Schule beginnt der Unterricht am 1. August.
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Kontakt
Kinder, Bildung und Gesundheit
Jyllandsgade 36
6400 Sønderborg
E-mail: modtagelsen@sonderborg.dk
Tlf. nr.: +45 27 90 52 63