Notunterkünfte und Darlehen für Wohnungskaution
- Kann mir eine Notunterkunft zugewiesen werden?
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Die Gemeinde Sønderborg hat Zugang zu Notunterkünften bei den Wohnungsbaugesellschaften der Gemeinde. Ob Sie eine Notunterkunft benötigen, entscheidet die Gemeinde.
Sie müssen alle Möglichkeiten recherchiert und ausprobiert haben, um selbst ein Zuhause zu bekommen.
Sie müssen sich darüber im Klaren sein, dass Ihre individuellen Wohn- oder Standortwünsche nicht ausschlaggebend für die Gesamtbewertung sind.
- Kann ich ein Bewohnerdarlehen erhalten?
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Wenn Sie in eine neue Mietwohnung einziehen, haben Sie die Möglichkeit, bei der Gemeinde ein Darlehen gegen Kaution zu beantragen. Als Ausgangspunkt können Sie für ein privates Mietobjekt keinen Kredit für eine Bewohnerkaution beantragen.
Dem Antrag müssen Sie Unterlagen für die zukünftige Wohnung beifügen, wie zum Beispiel eine Bescheinigung der Wohnungsbaugesellschaft oder eine Kopie des Mietvertrags.
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Bürgerbüro Sonderburg
Holger Drachmanns Plads 5
6400 Sønderborg
E-mail: borgerservice@sonderborg.dk
Tlf. nr.: +45 88 72 64 00
Öffnungszeiten:
Dienstag: 9.00 - 18.00
Donnerstag: 9.00 - 18.00
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Montag - Mittwoch: 10.00 - 15.00
Donnerstag: 10.00 - 17.00
Freitag: 10.00 - 14.00