Pflege naher Angehöriger mit Behinderungen oder schweren Erkrankungen

Wenn Ihr naher Angehöriger oder Freund mit einer Behinderung oder einer schweren Erkrankung Pflege in der eigenen Wohnung benötigt, können Sie eine Pflegezeit von bis zu sechs Monaten beantragen.

Es ist möglich, einen nahen Angehörigen auf dem Arbeitsmarkt zu beschäftigen, der Pflege- und Betreuungsaufgaben für eine Person übernimmt, deren körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft eingeschränkt ist oder die eine chronische oder langfristige (auch unheilbare) Erkrankung aufweist.

Voraussetzung für eine Beschäftigung zur häuslichen Pflege ist, dass die Alternative ein XNUMX-stündiger Aufenthalt außerhalb der Wohnung ist oder die Pflege einer Vollzeitbeschäftigung entspricht.

Wer kann betreut werden?
  • Kinder, Erwachsene und ältere Menschen mit dauerhaft eingeschränkter körperlicher oder geistiger Leistungsfähigkeit.
  • Menschen mit chronischen oder langwierigen Erkrankungen. Mit verlängert ist ein Jahr oder mehr gemeint.
  • Menschen mit unheilbaren, schweren Krankheiten, zum Beispiel Menschen mit Krebs, schweren Herzerkrankungen usw., die aber nicht sterben. 
Wer kann die Pflege übernehmen?

Die Person, die die Pflege übernehmen soll, kann sein:

  • Ehepartner
  • Zusammenleben
  • Scheune
  • Eltern
  • andere mit einer sehr engen Beziehung

Bei der Person kann es sich um einen Arbeitnehmer, einen Selbstständigen, einen Empfänger von Arbeitslosengeld oder einen Empfänger von Geldleistungen handeln. Die Voraussetzung der Anbindung an den Arbeitsmarkt muss als erfüllt angesehen werden.

Sie können bis zu sechs Monate angestellt werden. In besonderen Fällen kann die Frist um bis zu drei Monate verlängert werden.

Erwerbstätige haben im Zusammenhang mit der Pflege Anspruch auf Freistellung.

Wie hoch ist das Gehalt?

Das Gehalt beträgt DKK 25.138,00 pro Person Monat.

Kann der Pass in kürzere Zeiträume aufgeteilt werden?

Ja, im gegenseitigen Einvernehmen kann die Betreuung in kürzere Zeiträume bis zu einem Monat aufgeteilt werden.

Im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber, der den Urlaub gewährt, kann die Beschäftigung in kleinere Teile als ganze Monate aufgeteilt werden. Die Beschäftigung kann auch von mehreren Personen geteilt werden.

Sie müssen uns Ihren Wunsch, die Pflege aufzuteilen, im Voraus zum Zeitpunkt der Einstellung mitteilen.

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Frau kümmert sich um ihren kranken Mann

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Pflege und Entwicklung
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