Pflichten des Grundstückseigentümer

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Kann ich einen Zuschuss für die Entwässerung meines ungenutzten Wasserbohrlochs oder Brunnens beantragen?

Als Grundstückseigentümer sind Sie dafür verantwortlich, ungenutzte Bohrlöcher und Brunnen auf Ihrem Kataster zu entfernen, da sie ein Kontaminationsrisiko für das Grundwasser darstellen können.

Der Bewerbungszeitraum ist 1. September - 14. Oktober 2022.

Link: Beantragen Sie das Bohren von Bohrlöchern und Brunnen über die Website der dänischen Umweltschutzbehörde

Link: Finden Sie Informationen über Ihre Bohrung/Brot

Muss ich als Grundbesitzer meine Hecke und Sträucher schneiden?

Der Grundstückseigentümer selbst ist verpflichtet, die Außenseite seiner Hecke zu öffentlichen Flächen und privaten Gemeinschaftsstraßen zu schneiden. Dies gilt für Hecken an Gehwegen, Straßen, Wegen, Spielplätzen und Grünanlagen. Die Hecke muss so geschnitten werden, dass sie nicht über öffentliche Bereiche hinausragt und den Verkehr stört. Dies bedeutet, dass die Hecke so geschnitten werden muss, dass sie auf ihrem eigenen Privatgrundstück enthalten ist.

Für Büsche und andere niedrige Vegetation gilt die gleiche Regel wie für Hecken.

Muss ich als Grundbesitzer meine Bäume fällen?

Grundstückseigentümer müssen sicherstellen, dass unter Bäumen, die Bürgersteige, Wege und Straßen überwuchern, ausreichend Platz vorhanden ist.

Der Abstand über Gehwegen muss min. 2,3 Meter, und der Abstand muss min. 3 Meter über Wegen.

Oberhalb der Fahrbahn, wo auch Platz für Lkw und Busse sein muss, muss in einer Höhe von mindestens 4,2 Metern ein freier Durchgang vorhanden sein.

Verkehrszeichen, Lichtsignale, Straßenlaternen und andere Straßeneinrichtungen sind aus Gründen der Verkehrssicherheit stets von Bewuchs freizuhalten.

Das Straßenamt kann verlangen, dass Bäume und andere Vegetation auf, über und im Straßenbereich entfernt, gefällt, entwurzelt oder abgesteckt werden. Gleiches gilt für Bäume und sonstige Anpflanzungen im Straßenbereich, wenn die Unterhaltung der Straße oder die Rücksicht auf den Verkehr dies erforderlich machen. Wird den Forderungen der Straßenbaubehörde nicht innerhalb einer bestimmten Frist nachgekommen, kann die Straßenbaubehörde die Arbeiten nach eigenem Ermessen auf Kosten des Eigentümers durchführen lassen.

Muss ich als Grundeigentümer meinen Gehweg sauber halten?

Wenn Ihr Grundstück neben einem Weg oder Gehweg liegt, sind Sie verpflichtet, den Teil des Gehsteigs/Weges, der an Ihrem Grundstück entlangführt, zu reinigen, auch wenn Sie keine Zufahrt zur Straße haben. Dies gilt sowohl für öffentliche Bereiche als auch für private Gemeinschaftsstraßen, wenn der Bürgersteig oder Weg näher als 10 Meter am Grundstück liegt.

Die Reinigungspflicht umfasst:

  • Zum Entfernen von Unkraut auf der gesamten Gehwegfläche. Wenn Ihr Grundstück jedoch an einen Weg grenzt, sind Sie nur bis zur Mitte des Weges zur Reinhaltung verpflichtet.
  • Kehren von asphaltierten, gepflasterten, gefliesten oder anderweitig oberflächenbehandelten Verkehrsflächen.
  • Abfall und andere Dinge zu beseitigen, die den Verkehr verschmutzen oder stören.
  • Halten Sie Gräben, Dachrinnen, Fallrohre, Rohrdurchgänge und Ablaufrinnen frei von allem, was den freien Wasserfluss behindern könnte.

Glyphosathaltige Pestizide (z. B. Roundup) dürfen nicht zur Unkrautbekämpfung auf öffentlichen Flächen eingesetzt werden. Dies ist in einer Vereinbarung zwischen der Gemeinde Sønderborg und dem Umweltministerium über die Entsorgung von Pestiziden auf öffentlichem Grund und die Pestizidpolitik der Gemeinde festgelegt.

Die zusammengefegten Abfälle sind sofort zu entfernen und dürfen nicht in Dachrinnen oder Dachrinnen gekehrt werden.

Im Winter müssen Sie auch Schnee etc. von Ihrem Bürgersteig entfernen.

Kann ich die Zugangsbedingungen auf meinem Grundstück ändern?

Wenn Sie Ihren Zugang zur Straße ändern oder herstellen möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.

Wenn Sie nicht der Grundstückseigentümer sind, muss eine Vollmacht von diesem beigefügt werden. Dem Antrag ist ein Bild oder eine Skizze beizufügen, aus der hervorgeht, wo die Änderung bzw. die Einrichtung des Zugangs gewünscht wird, unter Angabe der Ziele. Es muss angegeben werden, was der Zweck der Änderung/des neuen Zugriffs ist, einschließlich Informationen über Verkehrsart und -volumen.

Bei der Erlaubniserteilung für einen Zugang können besondere Auflagen hinsichtlich der Errichtung, der Gestaltung, der Nutzung des Zugangs, Übersichtsauflagen und dergleichen bestehen. Auflagen können auch für den Umbau der bestehenden Straße mit Abbiegespuren, Kreisverkehren, Signalanlagen, Markierungen usw. gestellt werden. Alle Kosten im Zusammenhang mit diesen Arbeiten können dem Antragsteller in Rechnung gestellt werden.

Was passiert, wenn ich meinen Pflichten als Grundeigentümer nicht nachkomme?

Die Gemeinde kann verlangen, dass Pflanzungen und Bäume auf, über und im Straßenbereich entfernt, gefällt, entwurzelt oder aufgepfählt werden, wenn die Instandsetzung der Straße oder die Berücksichtigung des Verkehrs dies erfordern. Gleiches gilt für die Reinigung der Verkehrsfläche auf dem Grundstück eines Grundstückseigentümers, damit der Verkehr nicht gestört und der Gehweg nicht beschädigt wird.

Wird den Forderungen der Gemeinde nicht innerhalb einer bestimmten Frist entsprochen, kann die Gemeinde die Arbeiten auf Kosten des Grundstückseigentümers durchführen lassen.

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Du schneidest Hecken

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