Sitzgelegenheiten und Stände im Freien
- Kann ich Sitzgelegenheiten im Freien haben?
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Eine Genehmigung zur Nutzung des öffentlichen Bereichs vor der eigenen Geschäftsfassade und in direktem Anschluss an den bestehenden Gastronomiebetrieb kann nur erteilt werden, wenn nach Einschätzung der Gemeinde ausreichend Platz für die Gehwegnutzer vorhanden ist.
- Darf ich einen Stand haben?
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Essensstände dürfen nur an den Ständen verkauft werden, sofern nicht anders mit der Gemeinde vereinbart.
Lesen Sie mehr in den Standordnungen in der Gemeinde Sønderborg.
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Einrichtungen und Infrastruktur
Lille Rådhusgade 7
6400 Sønderborg
Telefonzeiten:
Montag - Mittwoch: 10.00 - 15.00
Donnerstag: 10.00 - 17.00
Freitag: 10.00 - 14.00
Außerhalb der Öffnungszeiten können Sie das Gemeinsame Sicherheitszentrum unter anrufen Tel. +45 88 72 41 10.