Sitzgelegenheiten und Stände im Freien
- Kann ich draußen sitzen?
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Eine Genehmigung zur Nutzung des öffentlichen Bereichs vor der eigenen Geschäftsfassade und in unmittelbarer Verbindung mit einem bestehenden Gastronomiebetrieb kann nur dann erteilt werden, wenn nach Einschätzung der Gemeinde ausreichend Platz für die Nutzer des Gehweges vorhanden ist.
- Kann ich einen Stand haben?
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An den Ständen dürfen nur Lebensmittel verkauft werden, sofern mit der Gemeinde nichts anderes vereinbart ist.
Weitere Informationen finden Sie in den Vorschriften für Stadionflächen in der Gemeinde Sønderborg.
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Einrichtungen und Infrastruktur
Lille Rådhusgade 7
6400 Sønderborg
Telefonzeiten:
Montag - Mittwoch: 10.00 - 15.00
Donnerstag: 10.00 - 17.00
Freitag: 10.00 - 14.00
Außerhalb der Öffnungszeiten können Sie Den Fælles Vagtcentral unter anrufen Telefon +45 88 72 41 10.