Regeln für Audioaufzeichnungen von Gesprächen und Besprechungen

Für diejenigen unter Ihnen, die eine Audioaufnahme eines Gesprächs oder einer Besprechung machen möchten

Es kann Situationen geben, in denen Sie als Bürger es schön finden, eine Audioaufzeichnung machen zu können. Es könnte zum Beispiel sein. Dies könnte ein Gespräch mit Ihrem Sachbearbeiter sein, bei dem es für Sie hilfreich sein wird, sich daran zu erinnern, worüber gesprochen wurde. Es könnte auch im Zusammenhang mit einem Hausbesuch stehen, bei dem Sie unsicher sind, was passieren wird. 

MERKEN – dass Sie immer eine Begleitperson mitbringen müssen. Dies ist oft die bessere Lösung. 

Müssen Sie mitteilen, dass Sie ein Gespräch oder eine Besprechung aufzeichnen möchten? 

Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, Gespräche und Besprechungen mit Ihrem Sachbearbeiter als Tonaufzeichnung zu erstellen. Sie müssen jedoch immer daran denken, dies vorher mitzuteilen, wenn Sie das Gespräch oder Meeting aufzeichnen möchten. 

Wenn Sie ein Gespräch oder eine Besprechung aufzeichnen möchten, möchte der Sachbearbeiter möglicherweise, dass ein Kollege Sie zu dem Gespräch oder der Besprechung begleitet, oder der Sachbearbeiter möchte möglicherweise auch Ihr Gespräch oder Ihre Besprechung aufzeichnen. Ein Sachbearbeiter wird niemals ohne Ihr Wissen ein Gespräch oder Treffen mit Ihnen aufzeichnen. 
 

Wie kann ich meine Audioaufzeichnung meines Gesprächs oder Meetings verwenden?

Eine Audioaufzeichnung eines Gesprächs oder einer Besprechung mit der Gemeinde darf nur für Ihren eigenen Gebrauch verwendet und nur an Personen weitergegeben werden, die Sie im konkreten Fall, der aufgezeichnet wird, unterstützen. 

Gibt es Einschränkungen hinsichtlich der Art der Audioaufnahmen, die ich machen kann?

In manchen Fällen sind Ihre Möglichkeiten zur Audioaufnahme eingeschränkt. Eine solche Einschränkung muss sachlich gerechtfertigt sein. Der Mitarbeiter muss Ihnen erklären können, warum Sie keine Audioaufzeichnung machen dürfen und Ihnen mitteilen, bei wem Sie sich beschweren können. 

Sehen Sie ggf. Stellungnahme des Ombudsmanns – FOB-Nr. 05.578

Kann eine Audioaufnahme illegal sein?

Eine Audioaufnahme kann durchaus illegal sein. 

Es ist illegal, Audioaufzeichnungen von Gesprächen oder Besprechungen anzufertigen, an denen Sie nicht teilnehmen. Unzulässige Tonaufnahmen führen zu einer Anzeige bei der Polizei.

Darf ich Gespräche und Besprechungen mit der Gemeinde auf Video aufzeichnen?

Nein – Sie dürfen keine Videoaufzeichnungen von Gesprächen und Besprechungen mit der Gemeinde machen. 

Was mache ich, wenn ich in meinem eigenen Zuhause eine Fernsehüberwachung habe und diese aufzeichnet, während ich ein Gespräch oder eine Besprechung mit der Gemeinde führe?

Findet ein Gespräch oder eine Besprechung in Ihrer Wohnung statt und haben Sie eine Fernsehüberwachung in Ihrer Wohnung installiert, müssen Sie dies den Mitarbeitern der Gemeinde vor dem Gespräch oder der Besprechung mitteilen. 

Wo finde ich weitere Informationen zur Aufzeichnung von Gesprächen und Meetings?

Weitere Informationen finden Sie unter:

 

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Audioaufzeichnung des Meetings

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