Das Sønderborg-Schema
Vereine, die Aktivitäten für Kinder und Jugendliche unter 25 Jahren haben, können einen Zuschuss über das Sønderborg-Programm beantragen.
- Was sind die Voraussetzungen für uns als Verein, bevor wir das Sønderborg-Programm nutzen können?
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- Der Verein muss ein zugelassener öffentlicher Informationsverein sein
- Der Verein muss zuvor als förderfähig anerkannt werden
- Welche Subventionen werden durch das Sønderborg-Programm gewährt?
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Zuschüsse werden nach Aufwand des Vereins an alle beitragszahlenden Aktivmitglieder und an die Aktivmitglieder des Vereins unter 25 Jahren gewährt.
Das System ermöglicht Ihnen die Suche in den folgenden Kategorien:
- Mitgliedsbeitrag
Vereine erhalten einen Zuschuss pro aktives Mitglied unter 25 Jahren. Der Mitgliedsbeitrag darf den Beitrag, den das Aktivmitglied im vorangegangenen Geschäftsjahr gezahlt hat, nicht übersteigen.
Ein Aktivitätsmitglied ist ein Mitglied, das aktiv teilnimmt und ein Abonnement für eine Aktivität/einen Sport bezahlt. Jedes Mitglied zählt für jede Sportart einmal. - Vereinszuschüsse
Vereinszuschüsse können von Vereinen beantragt werden, die aktive Mitglieder unter 25 Jahren haben. Der Betrag ist ein Zuschuss zur Deckung der Verwaltungskosten des Vereins. - Zuschuss zu den Kurskosten
Der Zuschuss dient den Geschäftsführern, Ausbildern und Vorstandsmitgliedern des Vereins zu den Aufwendungen für entsprechende Kurse in Dänemark und Südschleswig. Zuschüsse aus anderen Quellen zu Kurskosten sind abzuziehen. Nachweise über die Studienkosten des einzelnen Studierenden sind beizufügen. Maximal DKK 5.000 pro Kurs pro Schüler.
Die Kurskosten umfassen Kursgebühren, Unterkunft, Verpflegung (keine Getränke), Materialien und Transport (günstigster Transport wird angenommen). - Materieller Zuschuss
Zuschüsse können für den Kauf und die Instandhaltung von Materialien bis zu DKK 6.000 pro gewährt werden Einheit. Subventionen Dritter für den Kauf und die Instandhaltung von Materialien müssen abgezogen werden. Zuschüsse können gewährt werden für Materialien, die im Eigentum des Vereins stehen und die für die Aktivitäten notwendig sind – z.
- Turn- und Sportvereine: Leichtathletik- und Turngeräte, Bälle, Eckfahnen, Anleitungshefte, Musikgeräte, Tore, Westen, Tennisnetze.
- Pfadfinder: Äxte, Zelte, Patrouillenkästen, Orientierungs- und Kletterausrüstung.
- Sonstige Assoziationen: Notenblätter, Rollenhefte, Liederbücher, Theaterausstattung, Musikinstrumente.
- Für Außenanlagen und Vereinsheime: Materialien für Bootsbrücken, Bewässerungsanlagen, (Schotter und Sand auf Tennisplätzen werden über ein anderes Förderprogramm gefördert), Gartengeräte.
- Einführungsmaterial für z.B. Schnupperstunden und Wettkämpfe: Munition, Scheuklappen, Federbälle, Begleitboote, Schießscheiben, Boxhandschuhe, Boot, Taucherflaschen, Fliegenbindegeräte, Fallschirme, Pferde, Schläger.
Es ist vorgesehen NICHT Zuschüsse für die Anschaffung und Wartung von z.B. Computer, Hard- und Software, Drucker, Bildschirme, Druckerpatronen, Programm zur Durchführung von Rallyes/Turnieren, Fahnen, Catering, Videokameras und Zeitmesstechnik, Büropersonal und Verwaltungskosten, Werbung, Vereinszeitschriften, Bekleidung , Sporttaschen, Medaillen, Pokale, Sachkundenachweise, Rosetten, Trinkflaschen, Arztkoffer, Eisbeutel oder Harz einkaufen, Wäsche waschen, Beratungsleistungen, Schiedsrichterhonorare, Beschlagen von vereinseigenen Pferden und Tierarztrechnungen.
- Mitgliedsbeitrag
- Wie beantragen wir das Sønderborg-Programm?
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Ihre Bewerbung muss enthalten:
- Die Gesamtzahl der Aktivmitglieder und die Anzahl der Aktivmitglieder unter 25 Jahren geteilt durch die einzelnen Aktivitätsarten/Sportarten. Berechnungszeitpunkt ist der 31. des Vorjahres - es wird die Anzahl der Aktivmitglieder berechnet, die im vorangegangenen Geschäftsjahr ihren Beitrag entrichtet haben.
- Die gesamten Beitragseinnahmen des Vereins von den Aktivmitgliedern unter 25 Jahren.
- Anlage, ein vom Vorstand unterzeichneter Rechnungsabschluss und Protokoll der Mitgliederversammlung.
Die Bewerbungsfrist endet jedes Jahr am 1. April, und wenn der Bewerbung stattgegeben wird, wird der Betrag bis Ende Juni ausgezahlt.

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Kultur, Sport und Freizeit
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Tlf. nr.: +45 88 72 42 12