Das Sønderborg-Schema
Vereine, die Aktivitäten für Kinder und Jugendliche unter 25 Jahren haben, können einen Zuschuss über das Sønderborg-Programm beantragen.
- Was sind die Voraussetzungen für uns als Verein, bevor wir das Sønderborg-Programm nutzen können?
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- Der Verein muss ein zugelassener öffentlicher Informationsverein sein
- Der Verein muss zuvor als förderfähig anerkannt werden
- Welche Subventionen werden durch das Sønderborg-Programm gewährt?
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Zuschüsse werden im Verhältnis zu den Aufwendungen des Vereins an alle beitragszahlenden aktiven Mitglieder gewährt
Vereinszuschüsse
Ein Vereinszuschuss von 2.000 DKK pro Person Verein für Vereine mit mindestens einem aktiven Mitglied unter 25 Jahren und einer Gesamtmitgliederzahl von 40 oder weniger.
Mitgliedsbeitrag
Ein Zuschuss von DKK 163 pro Person Aktivitätsmitglied unter 25 Jahren. Der Mitgliedsbeitrag darf den Betrag, den das Aktivitätsmitglied im vorangegangenen Kalenderjahr an Beiträgen gezahlt hat, nicht übersteigen.
Ein Aktivitätsmitglied ist ein Mitglied, das für eine Aktivität/Sportart eine gesonderte Gebühr zahlt. Jedes Mitglied zählt einmal für jede Sportart, z. B. Handball, Fußball und Turnen.
Wenn ein Mitglied in mehreren verschiedenen Mannschaften innerhalb derselben Sportart teilnimmt, wird dies einmal gezählt, und es zählt auch einmal, wenn das Mitglied dieselbe Sportart sowohl drinnen als auch draußen betreibt.
Führungskräfte und Vorstandsmitglieder unter 25 Jahren können nur aufgenommen werden, wenn sie sich aktiv in der Aktivität/Sport engagieren.
Kurszuschuss
Für alle Geschäftsführer, Ausbilder und Vorstandsmitglieder des Vereins werden Zuschüsse zu den Vereinskursen in Dänemark und Südschleswig gewährt. Der Kurs muss für die Aktivitäten des Vereins relevant sein. Zuschüsse aus anderen Quellen für Kurskosten müssen abgezogen werden. Spezifizierung mit Angaben zu den Aufwendungen des einzelnen Kursteilnehmers pro Der Kurs liegt bei.
Die Kurskosten sind förderfähig, mit einem Höchstbetrag von 5.000 DKK pro Kurs und Student. Die Kursförderung deckt 100 Prozent der förderfähigen Kurskosten ab.
Insgesamt umfassen die Kurskosten:
- Kursgebühr
- Übernachtung
- Transport – es wird vom günstigsten Transport ausgegangen.
Materieller Zuschuss
Die Kosten des Vereins für die Anschaffung und Instandhaltung der benötigten Materialien müssen berücksichtigt werden, damit der Verein seine Tätigkeit zweckgemäß durchführen kann. Förderfähig sind Materialkosten bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 DKK pro Einheit. Zuschüsse aus anderen Quellen für die Anschaffung und Instandhaltung von Materialien sind vom Stückpreis abzuziehen.
Unter notwendigen Materialien werden vereinseigene Materialien verstanden, die für die zweckgemäße Ausübung der Vereinstätigkeit zwingend vorhanden sein müssen.
Der materielle Zuschusspool wird anteilig und im Verhältnis zur Anzahl der Mitglieder des jeweiligen Vereins unter 25 Jahren verteilt.
Zuschüsse werden NICHT gewährt für den Kauf und die Instandhaltung von beispielsweise Computern, Hardware und Software, Druckern, Monitoren, Druckerpatronen, Programmen zur Durchführung von Veranstaltungen/Turnieren, Fahnen, Catering, Videokameras und Zeiterfassungsgeräten, Büromaterial und Verwaltungskosten, Werbung, Vereinszeitschriften, Kleidung, Sporttaschen, Medaillen, Pokale, Leistungsurkunden, Rosetten, Trinkflaschen, Anschaffungen für eine Sanitätstasche, Kühlpacks oder Harz, Wäsche waschen, Beratungsleistungen, Schiedsrichtergebühren, Beschlag von vereinseigenen Pferden und Tierarztkosten.
Es gibt KEINE Subventionen für Materialien, die an die Mitglieder des Vereins weiterverkauft werden usw. Zum Beispiel für den Kauf von Badmintonbällen, die an die Mitglieder des Vereins weiterverkauft werden.
- Wie beantragen wir das Sønderborg-Programm?
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Ihre Bewerbung muss enthalten:
- Die Gesamtzahl der Aktivmitglieder und die Anzahl der Aktivmitglieder unter 25 Jahren geteilt durch die einzelnen Aktivitätsarten/Sportarten. Berechnungszeitpunkt ist der 31. des Vorjahres - es wird die Anzahl der Aktivmitglieder berechnet, die im vorangegangenen Geschäftsjahr ihren Beitrag entrichtet haben.
- Die gesamten Quoteneinnahmen des Vereins aus den Aktivitätsmitgliedern.
- Anlage, ein vom Vorstand unterzeichneter Rechnungsabschluss und Protokoll der Mitgliederversammlung.
Die Bewerbungsfrist endet jedes Jahr am 1. April, und wenn der Bewerbung stattgegeben wird, wird der Betrag bis Ende Juni ausgezahlt.
Kontakt
Kultur, Sport und Freizeit
Rådhustorvet 10
6400 Sonderburg