Entscheidung

Abschnitt 11 des Gesetzes. bezüglich der neuen Scheune Rufasvej 10 6400 Sønderborg

Anhörungs- oder Entscheidungskategorie
Name
Natur, Umwelt und Klima

Die Gemeinde Sønderborg beschließt hiermit, dass der Bau einer 599 m2 großen Scheune am Rufasvej 10, 6400 Sønderborg ist keine genehmigungspflichtige Änderung. Die Anzeige genügt sämtlichen Anforderungen des § 11 der Tierhaltungszulassungsverordnung. Die Beschwerdebelehrung finden Sie im Bescheid unter beigefügten Dokumenten. Die beschwerdeberechtigten Organisationen wurden benachrichtigt.

Einspruchsfrist

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