Wasserscooter fahren

Lesen Sie hier die geltenden Vorschriften für Jetski.

Bitte beachten Sie, dass das Segeln mit Jetskis und ähnlichen Wasserfahrzeugen an manchen Orten in der Gemeinde Sonderburg eingeschränkt und an anderen Orten verboten ist.

Generell ist das Segeln mit Wasserfahrzeugen innerhalb von 300 m vor der Küste verboten – mit Ausnahme des Transports bis zum Ende der 300-Meter-Zone. Das Segeln muss senkrecht zur Küste mit einer Höchstgeschwindigkeit von 5 Knoten erfolgen.

Aus Gründen der Naturwerte ist das Segeln mit Jetskis in Natura 2000-Gebieten (internationale Naturschutzgebiete), Wildreservaten und Schutzgebieten verboten.

Von und zu als kommunale Badestrände ausgewiesenen Küstengebieten darf nicht mit Jetskis gefahren werden.

Die Kommune ist die Aufsichtsbehörde nach der Jetski-Verordnung und die Polizei, die Ordnungswidrigkeiten durchsetzt. Wenn Sie also Unannehmlichkeiten beim Jetskifahren haben, können Sie Unregelmäßigkeiten bei uns oder direkt bei der Polizei melden.

Lesen Sie mehr in Ausführungsverordnung für Wasserfahrzeuge oder auf der Website der Polizei.

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Karte der Gewässer bei Alsen und Sundeved mit eingeschränktem Segelverkehr

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