Seniorenjob bei der Gemeinde Sonderburg
Wenn Sie arbeitslos sind, in das Vorruhestandssystem einzahlen und bis zum Erreichen des Vorruhestandsalters maximal fünf Jahre vergehen, können Sie sich bei der Gemeinde Sønderborg um eine leitende Stelle bewerben.
- Wie bekomme ich eine leitende Stelle zugewiesen?
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Wenn Sie Anspruch auf eine leitende Stelle haben, sollten Sie ca. drei Monate vor Ablauf des Arbeitslosengeldes. In dem Schreiben informiert Sie die Arbeitslosenkasse über die Möglichkeit, eine leitende Stelle zu bekommen.
Sie müssen dann eine Bewerbung für eine leitende Stelle an die Gemeinde Sønderborg senden, die frühestens 3 Monate vor Ablauf des Arbeitslosengeldzeitraums gesendet werden kann und spätestens 2 Monate nach dem Tag, an dem der Arbeitslosengeldzeitraum abläuft, eingegangen sein muss .
Die Gemeinde Sønderborg lädt Sie anschließend zu einem Vorstellungsgespräch ein.
Die Gemeinde Sønderborg legt Inhalt und Umfang der Seniorenstelle nach dem Vorstellungsgespräch mit Ihnen fest und berücksichtigt soweit wie möglich Ihre Qualifikationen und Interessen.
Sie werden zu vertragsgemäßen Entgelt- und Arbeitsbedingungen eingestellt.
- Wem kann eine leitende Stelle zugewiesen werden?
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Um für eine leitende Stelle in Betracht gezogen zu werden, müssen Sie eine Reihe von Bedingungen erfüllen. Sie müssen:
- verfügbar sein
- weiterhin Mitglied einer Arbeitslosenversicherungskasse sein
- weiterhin Vorruhestandsbeiträge zahlen
- in der Lage sein, die Dienstaltersvoraussetzung für den Bezug von Vorruhestandsgeld zu erfüllen, wenn Sie das Vorruhestandsalter erreichen
- den Anspruch auf Arbeitslosengeld frühestens fünf Jahre vor Erreichen des vorzeitigen Rentenalters erschöpft haben
Während Sie in einer leitenden Position sind, erwerben Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Außerdem müssen Sie dem Arbeitsmarkt weiterhin zur Verfügung stehen, wenn das Jobcenter Sie auf einen normalen Arbeitsplatz verweist.
- Wann endet meine Seniorenstelle?
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Wenn Sie das Vorruhestandsalter erreichen und somit einen Anspruch auf Vorruhestand haben, endet Ihre leitende Tätigkeit. Ihre Seniorenbeschäftigung endet jedoch früher, wenn Sie bei Erreichen der Vorruhestandsgrenze wegen Nichtzahlung von Mitgliedsbeiträgen oder Vorruhestandsbeiträgen an Ihre Arbeitslosenversicherung oder weil Sie aus der Arbeitslosenversicherung ausgeschieden sind, nicht mehr in Rente gehen können Fonds. Gleiches gilt, wenn Sie Ihren Vorruhestandsbeitrag vor Erreichen des Vorruhestandsalters erhöhen. Sie können auch Ihren Anspruch auf eine leitende Stelle verlieren, wenn Sie aufgrund eines Verstoßes gegen Ihren Arbeitsvertrag entlassen werden. Schließlich endet die Seniorenstelle, wenn Sie eine zumutbare Stelle ablehnen, auf die das Jobcenter verweist.

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