Seniorenjob bei der Gemeinde Sonderburg
Wenn Sie arbeitslos sind, in das Vorruhestandssystem einzahlen und bis zum Erreichen des Vorruhestandsalters maximal fünf Jahre vergehen, können Sie sich bei der Gemeinde Sønderborg um eine leitende Stelle bewerben.
- Wie bekomme ich eine leitende Stelle zugewiesen?
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Wenn Sie Anspruch auf eine leitende Stelle haben, sollten Sie ca. drei Monate vor Ablauf des Arbeitslosengeldes. In dem Schreiben informiert Sie die Arbeitslosenkasse über die Möglichkeit, eine leitende Stelle zu bekommen.
Sie müssen dann selbst einen Antrag für eine leitende Stelle bei der Gemeinde Sønderborg einreichen, der frühestens 3 Monate vor Ablauf des Arbeitslosengeldzeitraums eingereicht werden kann und spätestens 2 Monate nach dem Tag des Arbeitslosengeldbezugs eingegangen sein muss läuft ab.
Anschließend lädt die Gemeinde Sønderborg Sie zu einem Vorstellungsgespräch ein.
Die Gemeinde Sønderborg legt den Inhalt und Umfang der Führungsposition nach dem Vorstellungsgespräch mit Ihnen fest und berücksichtigt so weit wie möglich Ihre Qualifikationen und Interessen.
Sie werden zu tariflichen Lohn- und Arbeitsbedingungen beschäftigt.
- Wem kann eine leitende Stelle zugewiesen werden?
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Um für eine leitende Stelle in Betracht gezogen zu werden, müssen Sie eine Reihe von Bedingungen erfüllen. Sie müssen:
- verfügbar sein
- weiterhin Mitglied einer Arbeitslosenkasse sein
- zahlen auch nach der Pensionierung weiterhin Beiträge
- Sie könnten die erforderliche Dienstzeit erreichen, um bei Erreichen des Vorruhestandsalters vorzeitig in Rente zu gehen
- Ihr Arbeitslosengeld frühestens fünf Jahre vor Erreichen des Frührentenalters aufgebraucht haben
Während Sie einen leitenden Job ausüben, haben Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Sie müssen auch dann für den Arbeitsmarkt verfügbar sein, wenn Sie vom Jobcenter auf eine normale Stelle vermittelt werden.
- Wann endet mein Senior-Job?
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Wenn Sie das Vorruhestandsalter erreichen und somit Anspruch auf eine vorzeitige Pensionierung haben, endet Ihre Tätigkeit als Senior. Ihre Tätigkeit als Senior endet jedoch früher, wenn Sie bei Erreichen des Frührentenalters nicht mehr in den vorzeitigen Ruhestand treten können, weil Sie Mitgliedsbeiträge oder Vorruhestandsbeiträge nicht mehr an Ihre Sozialversicherung gezahlt haben oder weil Sie abgemeldet wurden die Sozialversicherungskasse. Das Gleiche gilt, wenn Sie sich für eine Erhöhung Ihres Vorruhestandsbeitrags vor Erreichen des Vorruhestandsalters entscheiden. Sie können Ihren Anspruch auf eine Führungsposition auch verlieren, wenn Sie aufgrund eines Verstoßes gegen Ihren Arbeitsvertrag entlassen werden. Schließlich endet die Senior-Stelle, wenn Sie eine zumutbare Stelle, auf die Sie vom Jobcenter vermittelt werden, ablehnen.