Sozial-, Senioren- und Behindertenausschuss
Der Sozial-, Senioren- und Behindertenausschuss ist u. a. zuständig für sozialpädagogische Hilfen, beschützte Beschäftigung und Sozialisierungs- und Beschäftigungsangebote, Suchtbehandlung, Betreuungs- und Kontaktpersonenregelungen, besondere Hilfen nach dem Dienstgesetz für Erwachsene, Sonderpädagogik für Erwachsene, praktische Hilfe und persönliche Betreuung, häusliche Krankenpflege, Hilfsmittel für Erwachsene und Kinder, Einrichtungen im Bereich des Komitees, z.
Der Ausschuss besteht aus 7 Mitgliedern.