Stipendien für die Erwachsenenbildung

Zuschuss für öffentliche Informationsvereine, die Unterricht in der Abendschule und dergleichen anbieten.

Vereine, die mit Unterricht, Studiengruppen, debattenfördernden Aktivitäten usw. arbeiten, können bei der Gemeinde Sønderborg einen Zuschuss beantragen.

Wie beantragen wir Stipendien für die Erwachsenenbildung?

Um ein Stipendium zu beantragen, müssen Sie eine zugelassene öffentliche Informationsvereinigung sein, die Erwachsenenbildung anbietet. Die Bewerbung erfolgt über das Referat Kultur, Sport und Freizeit.

Wer kann Stipendien für die Erwachsenenbildung beantragen?

Um das Stipendium für die Erwachsenenbildung zu beantragen, muss der Verein:

  • einen Zweck für die Gründung des Vereins formuliert haben, der in der Satzung erscheint
  • gehören zur Gemeinde Sønderborg
  • arbeiten vor allem mit Lehre, Arbeitskreisen und Vorlesungen, die für alle offen sind 
  • einen Vorstand haben, der aus mindestens 5 Personen besteht, von denen einer in der Gemeinde Sønderborg wohnt und für die erhaltenen Zuschüsse und die zugewiesenen Räumlichkeiten verantwortlich ist
  • Mitglieder/Teilnehmer haben, die Einfluss auf die Vereinsführung haben

Ein Verein, dessen Gewinne Einzelpersonen zufließen, kann keine Zuschüsse erhalten.

In Zweifelsfällen entscheidet der Öffentlichkeitsausschuss über die Förderfähigkeit eines Vereins. 

Wozu dient der Zuschuss?

Gefördert werden:

  • Unterricht, Studiengruppen, Vorlesungen und andere debattenanregende Aktivitäten
  • Gehaltsverwaltung
  • Räume
  • Aktivitäten für Erwachsene und Erwachsene und Kinder zusammen

Ausgangspunkt für die Berechnung der Subventionen sind Gehaltskronen, wobei die verwendeten Gehaltskronen im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr der Ausgangspunkt sind. Für neue Vereine oder Vereine, die eine verstärkte Aktivität erwarten, gilt, dass sie den Lehrern/Leitern ein Budget mit den erwarteten Ausgaben zusenden müssen. Neue Vereine müssen genehmigt werden.

Die Gemeinde Sønderborg kann – falls gewünscht – die Verwaltung der Gehälter für Vereine übernehmen, die keiner landesweiten Organisation angeschlossen sind.

Zuschüsse für eigene Räumlichkeiten können bis zu 75 % der nachgewiesenen Ausgaben betragen, jedoch höchstens 25 DKK pro Stunde. Bewerbungsfrist bzgl Zimmerpauschale ist der 1. April.

Der Zuschuss darf nicht mehr als 1/3 der Gehaltsausgaben im Zusammenhang mit Lehre, Studiengruppen etc. betragen. – etwas mehr im Zusammenhang mit Musikunterricht und für Teilnehmer mit Behinderungen.

Wann ist die Bewerbungsfrist?

Anträge auf Zuschüsse müssen bis spätestens 15. September (für das Folgejahr) gestellt werden, die Gemeinde gibt die Zusage bis spätestens 15. November bekannt. Der zugeteilte Betrag wird in zwei Raten eingezahlt Anfang Januar und Anfang August.

Gibt es Verpflichtungen, wenn der Verein eine Förderung erhält?

Vereine, die Zuwendungen erhalten haben, müssen bis spätestens 1. April über die Verwendung der Zuwendungen des Vorjahres Rechenschaft ablegen. Zuschüsse über 500.000 DKK müssen von einem registrierten/zugelassenen Wirtschaftsprüfer geprüft werden. Möglicherweise. Nicht verbrauchte Mittel müssen an die Gemeinde Sønderborg zurückgezahlt werden.

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