Errichtung, Änderung oder Erweiterung eines Viehzuchtbetriebes
Die Größe Ihrer „Produktionsfläche“ ist entscheidend dafür, wie Sie sich verhalten sollten.
Grundlage einer Produktionserlaubnis ist die in m² berechnete Produktionsfläche (Stallfläche, in der sich die Tiere aufhalten und die Möglichkeit haben, Gülle abzulegen).
Es wird unterschieden zwischen:
- Tierhaltungsbetriebe bis einschließlich 100 m² Produktionsfläche
- Viehbetrieb mit einer Produktionsfläche von mehr als 100 m2
- Viehbestand (IE), der im angewandten Betrieb mehr hat als:
- 750 Stellplätze für Seen
- 2.000 Stellplätze für Mastschweine
- 40.000 Buchten für Geflügel
- Tierhaltungsbetriebe mit einer Gesamt-Ammoniak-Emission von mehr als 3.500 kg NH3-NPR. Jahr
Wird eine Befreiung angezeigt / beantragt, müssen Sie diese gleichzeitig mit der Anzeige beantragen.
- Welcher Teil meiner Landwirtschaft ist Produktionsfläche?
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Produktionsbereich ist, wo die Tiere bleiben:
- Pfadbereich, einschließlich Pufferpfade, Krankenhauspfade usw
- Boxbereich, einschließlich Krankenboxen, Trennboxen und so weiter
- Käfigbereich, der Grundbereich jedes Stockwerks mit Ausnahme des Zugangsbereichs zwischen Doppelkäfigen in Stockwerken
- Andere Wohnbereiche mit festem Boden, darunter Veranden, Laufhöfe, feste Unterstände, Kälberhütten und mehr
- Bereich mit Melkrobotern
- Benötige ich eine Genehmigung, wenn ich eine Tierhaltung unter 100 m habe?2 (Nummer 1)?
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Tierhaltungsbetriebe bis einschließlich 100 m² Produktionsfläche werden nicht als Tierhaltung bezeichnet und sind daher nicht genehmigungspflichtig, sondern lediglich anzeigepflichtig.
Folgende Produktionsbereiche und Zusammensetzung des Tierbestandes sind ein Tierhaltungsbetrieb:
- Kleinere Nutztiere, bei denen die Produktionsfläche im Stall weniger als 100 m² beträgt
- Herden von Pferden / Mutterrindern / Ziegen / Schafen auf Tiefstreu, wenn die Produktionsfläche weniger als 175 m² beträgt (300 m² bei Winterhaltung)
- Herden mit Pferden, deren Produktionsfläche weniger als 200 m² beträgt
Die nicht unter die Genehmigungs- und Genehmigungsvorschriften fallenden Grundstücke und Tierhaltungsbetriebe werden durch die Vorschriften der Gülle-Durchführungsverordnung über Standort, Anlage, Betrieb, Anzeige usw. geregelt.
Wenn Sie von den oben genannten Fällen abgedeckt sind, sollten Sie dies tun Senden Sie eine Bewertung an Sønderborg Gemeinde.
- Brauche ich eine Genehmigung, wenn ich einen Viehbetrieb von über 100 m habe?2 oder (Nr. 2)?
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Wenn Sie einen Viehbetrieb mit mehr als 100 m² Produktionsfläche und einer Ammoniakemission von weniger als 3.500 kg NH3-N pro Jahr muss der Tierhaltungsbetrieb eine Genehmigung haben § 16 b.
Bitte beachten Sie, dass in einigen Fällen nur für 175-300 m2 eine Genehmigung erforderlich ist.
Die Genehmigung muss beantragt werden über husdyrgodkemang.dk.
- Benötige ich eine Genehmigung, wenn ich einen Großviehbetrieb (Nr. 3) habe?
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Die Errichtung von Tierfarmen erfordert eine vorherige Umweltgenehmigung, wenn die Tierfarm entweder:
- mehr als 750 Paddocks für Sauen oder mehr als 2.000 Paddocks für Mastschweine (Mastschweine über 30 kg) oder 40.000 Paddocks für Geflügel
- eine Ammoniakemission von mehr als 3.500 kg NH3-N pro Jahr (Gesamtemission der gesamten Anlage nach Geräteeinsatz)
Die Umweltzulassung muss über beantragt werden husdyrgodkemang.dk. Hier können Sie auch die Höhe der Ammoniakemission Ihres Unternehmens berechnen.
- Wo kann ich Tierhaltung melden?
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Melden Sie IE-Viehhaltung hier.
IE Viehbetriebe müssen jedes Jahr vor dem 31. Dezember Unterlagen für Folgendes melden:
1. Logbücher für alle Umwelttechnologien
Dokumentation der durchgeführten Inspektionen
3. Dokumentation für das Umweltmanagementsystem
Dokumentation der Einhaltung der FütterungsvorschriftenSie können mit Vorteil nutzen Sie die Checkliste um die Daten zu sammeln, die Sie benötigen, bevor Sie sich mit NemID anmelden.
- Kann ich eine Befreiung bekommen?
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Wenn Ihr landwirtschaftlicher Betrieb die geltenden Abstandsvorschriften nicht einhält, können Sie in bestimmten Fällen eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Wenn Sie Zweifel haben, kontaktieren Sie uns landrugbung@sonderborg.dk
- Wird mein Unternehmen beaufsichtigt?

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