Ukraine
Für ukrainische Flüchtlinge
- Kann ich nach Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis Hilfe bei der Suche nach einer dauerhaften Unterkunft erhalten?
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Wenn Sie nach einer Wohnung in der Gemeinde Sonderburg gesucht wurden, können Sie auf verschiedene Weise nach einer Unterkunft suchen.
Lesen Sie mehr über Wohnmöglichkeiten in der Umgebung von Sønderborg auf sonderborg.dk
Viele Mietobjekte werden von privaten Vermietern angeboten. Sie können vorteilhaft private Residenzen finden verschiedene Wohnungsportale, Social Media oder in der Lokalzeitung.
Wenn Sie dringend ein Zuhause brauchen, können Sie beides Suchen und lesen Sie die Kriterien für die Zuweisung einer Notunterkunft oder kontaktieren Sie uns unter Bürgerservice, der Ihnen bei der Beantragung behilflich sein kann. Bei der Beantragung einer Notunterkunft müssen Sie sich darüber im Klaren sein, dass Ihre individuellen Wohn- oder Standortwünsche nicht ausschlaggebend für die Gesamtbeurteilung sind.
Wenn Sie in eine Mietwohnung einziehen, müssen Sie beim Einzug eine Kaution hinterlegen. Die Höhe des Kautionspreises kann variieren, und wenn Sie nicht zahlen können, können Sie eine beantragen Bewohnereinlagendarlehen.
- Kann ich Wohngeld beantragen?
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In Dänemark können Sie Wohngeld beantragen. Wohngeld ist ein steuerfreier Betrag, den Sie als Zuschuss zu Ihrer Miete erhalten können. Wohngeld ist grundsätzlich eine Option für alle, die eine Wohnung mieten. Ob und in welcher Höhe Wohngeld bezogen werden kann, hängt ab von:
- Haushaltseinkommen und Vermögen
- Wie viele Kinder und Erwachsene leben im Haushalt
- Die Höhe der Miete
- Wie groß das Haus ist
Wohngeld können Sie unter beantragen borger.dk.
- Was muss ich tun, wenn mir eine Aufenthaltserlaubnis nach dem Sondergesetz erteilt wurde?
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Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten und in der Gemeinde Sønderborg wohnen werden, müssen Sie Kontakt aufnehmen das Jobcenter.
Bewerben können Sie sich persönlich bei Holger Drachmanns pl. 5, 6400 Sønderborg, oder am Telefon: +45 88 72 40 27.
Wenn Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis nach dem Sondergesetz erteilt wurde, bietet Ihnen die Gemeinde eine vorübergehende Unterkunft an. Sie bekommen einen Ansprechpartner im Jobcenter, der Ihnen in allen praktischen Angelegenheiten weiterhilft. Familien mit Kindern erhalten zusätzlich Hilfe durch einen Familienberater.
Sobald Sie sich eingelebt haben, beginnen Sie einen Kurs mit Dänischunterricht og Arbeitssuche.
- Kann ich mich im dänischen Gesundheitssystem behandeln lassen?
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Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis und einen Wohnsitz in Dänemark haben, haben Sie Anspruch auf kostenlose Behandlung in Teilen des Gesundheitssystems. Informationen über das dänische Gesundheitssystem finden Sie auf Dänisch, Englisch, Ukrainisch und Russisch unter Website der dänischen Gesundheitsbehörde.
Wenn Sie Fragen zu den Gesundheitsdiensten der Gemeinde haben, können Sie dies tun wenden Sie sich an das Gesundheitszentrum. - Welche Gesundheits- und Zahnpflegeangebote gibt es für Kinder?
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Sønderborg kommunale Gesundheitsangebote:
- Anleitung für Eltern zum Thema Gesundheit und Wohlbefinden von Kindern
- Hausbesuche bei Familien mit Kindern im Alter von 0-12 Monaten
- Beratung in den Kitas und Schulen der Gemeinde
Wenden kann sich jeder mit Kindern und Jugendlichen im Alter von 0-18 Jahren die Gesundheitspflegerin.
Sønderborg kommunale Zahnpflege bietet:- Kostenlose Zahnpflege für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre und Zahnpflege für Menschen mit eingeschränkter körperlicher oder geistiger Funktion
- Kieferorthopädische Behandlung mit Zahnspangen, wenn die Fehlstellung der Zähne unter das liegt, was gemäß den Richtlinien des National Board of Health behandelt werden muss
Kinder und Jugendliche werden automatisch in die Zahnärztliche Versorgung gerufen. Wenn das Kind zum zugewiesenen Zeitpunkt nicht kommen kann, ist es wichtig, dass es abgesagt wird, indem Sie sich an Tandplejen wenden. - Kann ich Unterricht auf Dänisch bekommen?
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Sie haben das Recht dazu Dänische Bildung, wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach dem neuen Sondergesetz erhalten haben. Jobcenter Sonderburg hilft bei Anmeldung und Inbetriebnahme.
Die Gemeinde bietet ukrainischen Flüchtlingen, die keine Antwort auf ihren Antrag auf Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, keine dänische Bildung an.
- Kann ich Hilfe bei der Jobsuche bekommen?
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Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach dem Sondergesetz erhalten, erhalten Sie auch die Erlaubnis, in Dänemark zu arbeiten. Wenn Sie nach Wohnmöglichkeiten in der Gemeinde Sønderborg suchen, hilft das das Jobcenter Sie, Ihre Fähigkeiten zu klären und sich auf eine Stelle zu bewerben.
Wenn Sie noch keine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, können Sie den Job Club besuchen.
Im Jobklubben erhalten Sie Hilfe bei Ihrem Lebenslauf und Ihrer Bewerbung sowie Kontakt zu lokalen Unternehmen, die offene Stellen haben, auf die Sie sich bewerben können.
Der Jobclub ist ein offenes Angebot ohne Anmeldung, an dem Sie beliebig oft teilnehmen können. Es wird einen ukrainischen Dolmetscher geben.
Sie finden das Angebot in Augustenborg Landevej 7 1. Stock, 6400 Sønderborg. Der Jobclub findet zu folgenden Zeiten statt:
Montag ab 13.00 – 15.00
Donnerstag ab 15.00 – 17.00
Freitag ab 13.00 – 15.00
Rufen Sie das Jobcenter an +45 27 90 76 35, wenn Sie mehr wissen wollen.
Hier können Sie auch mehr über die Jobsuche in Dänemark lesen.
- Können meine Kinder Kita und Schule besuchen?
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Skole
Wenn Sie Kinder zwischen 6 und 17 Jahren haben, müssen diese zur Schule gehen.
Wenn du einen Aufenthaltstitel haben, Ihr Kind wird automatisch in der Schule angemeldet, die es besuchen wird. Sie werden von der Schule kontaktiert.
Wenn du noch keine Aufenthaltserlaubnis habenmüssen Sie Lene Dippel Rasmussen per E-Mail kontaktieren lerm@sonderborg.dk oder Tel. +45 28 92 17 75.
Sie müssen den Namen, das Alter, den Wohnort und die Telefonnummer/E-Mail-Adresse des Ansprechpartners des Kindes angeben.Tagesangebot
Wenn Sie Kinder haben, die in die Kindertagesstätte gehen, müssen Sie Per Wøssner per E-Mail kontaktieren pwos@sonderborg.dk oder Tel. +45 27 90 57 48.
Sie müssen den Namen, das Alter, den Wohnort und die Telefonnummer/E-Mail-Adresse des Ansprechpartners des Kindes angeben.
Die jüngsten Kinder haben die Möglichkeit, den Kindergarten im Egernsund Kinderhaus, Rinkenæs Kinderhaus, Stevning Kinderhaus und Mågevænget in Sønderborg zu besuchen.
- Kann ich Krisenhilfe bekommen?
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Krisentelefon der Region Süddänemark
Ukrainische Staatsbürger, ihre Familienangehörigen und andere Staatsbürger mit Verbindungen zur Ukraine, die in der Region Süddänemark leben, können sich an die Krisenhotline der Region Süddänemark wenden, wo Nothilfe und Behandlung angeboten werden, bei Bedarf auch mit ukrainischer Dolmetscherunterstützung.Telefon: +45 99 44 50 60. XNUMX Stunden am Tag geöffnet.
Das psychosoziale Telefon des Dänischen Flüchtlingsrates
Kinder, Jugendliche und Erwachsene können das psychosoziale Telefon des Dänischen Flüchtlingsrates anrufen. Hier können Sie mit einem ukrainischen Experten über die Reaktionen sprechen, die Sie erleben. Eltern können sich auch beraten lassen, wie sie ihre Kinder in der schwierigen und herausfordernden Situation, in der sie sich gerade befinden, unterstützen können. Das Gespräch findet auf Ukrainisch statt. Es ist möglich, einen Termin für ein längeres Folgegespräch zu vereinbaren. Es besteht auch die Möglichkeit, sich bei Bedarf für drei therapeutische Gespräche suchen zu lassen.Telefon: +45 33 73 53 14. Wochentags um geöffnet 9-10 und um 17-18.
Die psychiatrische Notaufnahme in Aabenraa
Alle Bürger in einer psychiatrischen Krise können auch ohne Überweisung in der psychiatrischen Notaufnahme in Aabenraa - Kresten Philipsens Vej 15 Eingang C - vorbeikommen und Hilfe holen. Die Notaufnahme ist unter Tel. + 45 99 44 56 59.
- Kann ich mir ein Hilfsmittel zur Verfügung stellen lassen?
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Die Gemeinde unterstützt Sie, wenn a Hilfe eine Funktionsbeeinträchtigung beheben kann, das tägliche Leben erleichtert oder für Ihre Berufsausübung erforderlich ist.
Wenden Sie sich an die Abteilung Hilfsmittel: Tel. +45 88 72 60 79
An die Bürger von Sonderborg
- Dürfen Privatpersonen ukrainische Flüchtlinge unterbringen?
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Gerne können Sie Ihr Zuhause ukrainischen Staatsbürgern zur Verfügung stellen, die sich rechtmäßig in Dänemark aufhalten.
Wenn Sie ukrainischen Flüchtlingen Ihr Zuhause zur Verfügung stellen möchten, können Sie eine E-Mail an die Ukraine-Arbeitsgruppe der Gemeinde Sønderborg senden ukraine@sonderborg.dk mit folgenden Angaben:
- Name
- Adresse
- Telefonnummer
- Beschreibung des Hauses (Anzahl der Zimmer, sonstige Ausstattung)
Sie werden dann kontaktiert, wenn eine Unterkunft bei Privatpersonen in der Gemeinde Sønderborg benötigt wird.
Bitte beachten Sie, dass der Gemeinderat vor der Unterbringung von Kindern unter 15 Jahren bei Privatpersonen eine Kinderbescheinigung einholen muss.
- Wie kann ich den Flüchtlingen aus der Ukraine helfen?
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Mehrere der örtlichen Hilfsorganisationen und Vereine organisieren verschiedene Initiativen, um den ukrainischen Flüchtlingen zu helfen. Sie können finanziell unterstützen und Sie können sich ehrenamtlich engagieren und Teil der Arbeit zur Begrüßung der Neuankömmlinge werden.
Auf www.kriseinformation.dk Sie können die Ratschläge der Behörden lesen, wie Sie am besten helfen können.
- Kann ich die ukrainische Flagge hissen, um meine Unterstützung zu zeigen?
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Der Justizminister hat beschlossen, die Genehmigung für private und öffentliche Stellen, die die ukrainische Flagge führen wollen, bis einschließlich 31. Dezember 2022 zu verlängern. Staatliche Behörden müssen den Dannebrog jedoch an den offiziellen und außerordentlichen Flaggentagen in diesem Zeitraum führen.
Für Unternehmen
- Kann ich einen ukrainischen Flüchtling einstellen?
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Ukrainer, die eine Aufenthaltserlaubnis nach dem neuen Sondergesetz haben, haben die Erlaubnis, in Dänemark zu arbeiten.
Wenn Sie ukrainische Flüchtlinge beschäftigen wollen, können Sie sich an den Business Service des Jobcenters unter Tel. +45 88 72 40 31 oder mail virksomhedsservice@sonderborg.dk. Hier können Sie sich Sparring und Beratung holen und Stellenangebote in unsere Jobbörse aufnehmen lassen.
Sie können auch mehr finden Informationen für Arbeitgeber hier.

Kontakt
Ukraine-Taskforce
Holger Drachmanns plads 5
6400 Sønderborg
E-mail: ukraine@sonderborg.dk
Tlf. nr.: +45 29 66 88 38